kontopfändung was jetzt

hallo wir haben vor einer woche eine vorpfändung bescheid für eines unserer konten erhalten. darf ich jetzt trotz dieses bescheides die schulden direkt beim gläubiger ausgleichen???

hallo wir haben vor einer woche eine vorpfändung bescheid für
eines unserer konten erhalten. darf ich jetzt trotz dieses
bescheides die schulden direkt beim gläubiger ausgleichen???

Hallo,
bitte stelle diese Frage einem Juristen.
Viele Grüße

hallo, Ich würde mal Sagen ja aber das mit dem Gläubiger Abklären und wenn du Bezahlt hast muss er ja auch die Pfändung Zurück Nehmen
hallo wir haben vor einer woche eine vorpfändung bescheid für
eines unserer konten erhalten. darf ich jetzt trotz dieses
bescheides die schulden direkt beim gläubiger ausgleichen???

hallo wir haben vor einer woche eine vorpfändung bescheid für
eines unserer konten erhalten. darf ich jetzt trotz dieses
bescheides die schulden direkt beim gläubiger ausgleichen???

Prinzipiell schon. Ich würde mich nur vorher mit dem Gerichtsvollzieher oder dem Gläubiger in Verbindung setzen.
Schwieriger ist das, wenn es mehrere Gläubiger sind.

Hallo!
Natürlich dürfen Sie die Vorpfändung bezahlen. Aufgrund des vermutlich gesperrten Kontos sollte dies jedoch in Absprache mit dem Kundenberater passieren.
Viel Glück!
Kerstin

hallo wir haben vor einer woche eine vorpfändung bescheid für
eines unserer konten erhalten. darf ich jetzt trotz dieses
bescheides die schulden direkt beim gläubiger ausgleichen???

Bei Pfändungen kenne ich mich leider nicht so gut aus. Daher kann ich nur raten, daß Ihr Euch an das Gericht bzw den Gerichtsvollzieher wendet, der den Bescheid ausgestellt hat. Hier solltet Ihr mit Eurer Frage Auskunft bekommen.

hallo wir haben vor einer woche eine vorpfändung bescheid für
eines unserer konten erhalten. darf ich jetzt trotz dieses
bescheides die schulden direkt beim gläubiger ausgleichen???

hi,
natürlich kannst du das. aber eine überweisung vom konto wird wohl nicht gehen.
wenn du den gläubiger bezahlt hast, besteh darauf, dass er die pfändung wieder rückgängig macht.
und: lass dir eine quittung geben.
üblicherweise kann der gläubiger direkt an deine bank schreiben/faxen und bestätigen, dass die schuld beglichen ist und etwa einen tag später sollte dein konto dann pfändungsfrei sein.
grüße

das weiss ich nicht…
Ich denke, dass sich der Gläubiger über die Zahlung freuen wird. Ob sie allerdings den Prozess der Pfändung aufhält, halte ich für unwahrscheinlich. Am Besten wäre es wohl, sich bei Gericht einmal zu erkundigen.
L.G.
F.O.

hallo wir haben vor einer woche eine vorpfändung bescheid für
eines unserer konten erhalten. darf ich jetzt trotz dieses
bescheides die schulden direkt beim gläubiger ausgleichen???

hallo wir haben vor einer woche eine vorpfändung bescheid für
eines unserer konten erhalten. darf ich jetzt trotz dieses
bescheides die schulden direkt beim gläubiger ausgleichen???

Am besten zur Bank gehen, Geld einzahlen und direkt vom Konto die Schulden überweisen. Dann wird das konto gleich wieder freigegeben. Aber drauf achten, dass dies nicht wieder vorkommt, denn es gibt einen negativen Schufaeintrag und kann eine Kontokündigung zur Folge haben. Das zieht dann einen langen Rattenschwanz nach sich, was einem die Zukunft verbauen kann und es ist schwierig, aus dieser negativen Situation wieder herauszukommen.

viel Glück
wünscht
smoky1980

Hallo,

Sie können zu Ihrer Bank gehen um die Summe an den Gläubiger zu überweisen. Das ist kein Problem. Nur kann bei einer Pfändung nichts anderes abgebucht werden. Sie bekommen auch kein Geld ausgezahlt, nur die Summe die über der Pfändung liegt. Zusätzlich bekommen sie noch Sozialleistungen innerhalb von 7 Kalendertagen ausgezahlt. Bei Lohn müssen Sie sich bei einem Amtsgericht einen Beschluss holen, der Ihnen erlaubt, Das Existenzminimum vom Gehlt zu bekommen.

MFG
Nefario

Wenn die Schulden direkt beim Gläubiger bezahlt werden und der schon eine Kontopfändung eingeleitet hat, dann muss auf alle Fälle das entscheidende Gericht mit involviert werden, weil die meist den Zahlungsnachweis haben wollen.