kontopfändung was nun?

hallo
ihr lieben ! folgendes problem : ich hab ein pfändungsschutzkonto
seit 2010 jetzt steht auf meinem konto das ich im minus bin von über
1000 € jetzt ist meine frage : wenn jetzt Lohn von meinem Freund auf
mein Konto eigeht wird dann der Lohn abgezogen von den über 1000 €
schulden oder nicht? soweit ich weiss beträgt der pfändungsfreibetrag
985,15 €. vielleicht gibt es hier ja jemand der das gleiche problem
hat oder hatte und sich damit vll auch
auskennt.

Auch ein Hallo,

hallo
ihr lieben ! folgendes problem : ich hab ein
pfändungsschutzkonto
seit 2010 jetzt steht auf meinem konto das ich im minus bin
von über
1000 € jetzt ist meine frage : wenn jetzt Lohn von meinem
Freund auf
mein Konto eigeht wird dann der Lohn abgezogen von den über
1000 €
schulden oder nicht? soweit ich weiss beträgt der
pfändungsfreibetrag
985,15 €.

Der Pfändungsfreibetrag betrifft die Pfändung von Arbeitslohn, Renten etc., aber nicht Girokonten bei einer Bank.

I.d.R. steht in den AGB’s der Banken, dass ein nicht genehmigter Überzug mit Guthaben verrechnet wird.
Wenn der Freund über das Konto nicht selber verfügen kann, also das Konto nur auf die FReundin läuft und der Freund auch keine Vollmacht hat, müsste die Bank den Lohn des Freundes ausbezahlen.
Aber da ist es erforderlich, mit dem Banksachbearbeiter sich zu unterhalten wobei die Erfahrungwerte tagtäglich zeigen, dass die Banken generell zuerst die eigenen Forderungen ausgleichen.

vielleicht gibt es hier ja jemand der das gleiche

problem
hat oder hatte und sich damit vll auch
auskennt.

Selbst wenn hier die gleichen Probleme bei 100 anderen besteht, und diese 100 nur bei 80 anderen Banken oder Niederlassungen das Konto haben, gibt es 80 unterschiedliche Möglichkeiten mit den Banken.

Schönen Tag noch.

Du hast sicher bei der Kontoeröffnung unterschrieben, dass Du das Konto für eigene Rechnung führst. Das Gehalt Deines Freundes darf somit nicht Deinem Konto gutgeschrieben werden. Hier ist Ärger mit der Bank vorprogrammiert.

Gruss Roland

wenn jetzt Lohn von meinem Freund auf mein Konto eigeht

Du weißt hoffentlich, daß Du Dein Konto nicht als Transferkonto für Zahlungen Dritter mißbrauchen darfst? Das hat Du bei Konto- Eröffnung unterschrieben…

Am Rand erwähnt:
Die Kollegen von der Schwäbischen Bank geben jedem ab 18 und mit deutscher angemeldeter Adresse ein einfaches Konto nur für Überweisungen und ohne Schufa- Prüfung oder Schufa- Eintrag (heißt dort „MasterCard mit Kontofunktion“). Das Ding geht auch als „P- Konto“ zu führen. Zum Empfang vom Lohn, und zum Überweisen der Stromrech nung reicht das. Da hat Dein Freund wieder ein eigenes Konto…