Vor zwei Wochen bekam ich von meiner Bank die Mitteilung, das mein Konto gepfändet wurde.Der einzige Hinweis den ich hatte war der Name eines Anwalts. Diesen habe ich angeschrieben und er teilte mir mit, das es eine Forderung g von O2 gibt und auch ein Urteil vorliegt. Kopien hat er mir mitgeschickt. Nun mein Problem. Ich hatte nie einen. Vertrag oder anderen Kontakt zu O2. Ich habe nie irgend ein Schreiben von O2 oder sonstige Forderungen erhalten. Ich habe also von allem nichts gewusst.wie gesagt das erste was ich erfahren habe war die Mitteilung meiner Bank. Was kann ich tun?
Du kannst den Anwalt darüber informieren, dass Dir in dem gesamten Mahnverfahren nichts zugestellt worden ist und der Titel, den er hier vollstrecken lässt, sich offenbar gegen jemand anders richtet, und ihn gleichzeitig auffordern, eine Aufhebung der Pfändung innerhalb der zumutbaren Frist von einem Tag zu veranlassen, Dir alternativ den Titel, auf den er sich bezieht, in Zweitschrift zu überlassen, damit Du selber Dich davon überzeugen kannst, wen dieser Titel tatsächlich betrifft.
Oder sind die Tags zu Deinem Beitrag (u.a. „P-Konto“, „Schuldnerberater“) etwa von Dir selber gesetzt? Es gibt hier eine trostlos dumme Automatik, die immer so einen hanebüchenen Scheiß macht, von daher denke ich, das ist eher einer der üblichen Fehler im System. Aber wenn Du selber Dir diese Stichworte ausgedacht hast, ist hier der größte Teil des Sachverhalts verschwiegen worden.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
einer Kontopfändung muss mindestens ein gerichtlicher Bescheid mit Möglichkeit zum Widerspruch vorangegangen sein. Wenn du sagst du hast nicht dergleichen bekommen, ist die Post anscheinend nicht bei dir angekommen. Wohnst du alleine?
Gruß
Roland
Hallo Andreas,
Mein Vorschlag: Wenn Du ernsthaft Hilfe willst, erzähl uns doch mal die richtige Geschichte. Du willst uns doch nicht wirklich erzählen, dass Du niemals was von dem Problem mit O2 gehört hast?
Bevor es im privatrechtlichen Bereich zu einer Pfändung kommt, werden normalerweise soviele Schreiben verfasst, dass Du damit eine ganze Wand tapezieren könntest:
Dir wird
- der Vertrag zugesandt
- Rechnungen geschickt
- mindestens eine (meist aber mehrere) Mahnungen von der Firma geschickt
- weitere Mahnungen durch den Rechtsanwalt
- Post vom Amtsgericht das für die Ausstellung des Mahnbescheids zuständig ist
- ggf. noch Schreiben eines Inkassounternehmen oder des beauftragten Gerichtsvollziehers.
Für die Verfügung einer Pfändung ist es außerdem notwendig, dass
- Dein Name
- Deine Anschrift
- Dein Geburtsdatum
richtig angegeben werden. Außerdem muss der Gerichtsvollzieher auch wissen bei welcher Bank Du Dein Konto hast.
Erklär uns doch bitte mal wie die Protagonisten auf der anderen Seite an all diese Informationen gekommen sein sollen, wenn Du niemals was mit O2 zu tun gehabt hast?
Dein
Ebenezer
Hallo Roland,
woher weißt Du denn, dass die vorigen Zustellungen (war mehr als eine) überhaupt den Fragesteller betrafen? Wenn der Sachverhalt vollständig vorgetragen ist, liegt der Fehler doch bei dem Rechtsanwalt, der sich zu dem von ihm verfolgten Schuldner eine Bankverbindung aus den Fingern gesogen hat, die gar nicht zu diesem Schuldner gehört?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
also du meinst dass ein Pfändungsantrag einer anderen Person von irgend einem X-beliebigen Konto mit anderem Namen und Daten so von einem Gericht abgesegnet wird. Habe ich das so richtig verstanden?
Gruß
Roland
Servus,
ich meine, dass es in D Dutzende, vielleicht hunderte „Andreas Thiel“ gibt, und dass die Angabe des Rechtsanwaltes zu der Bankverbindung des Andreas Thiel, den er als Schuldner verfolgt, allenfalls auf Übereinstimmung des Namens des Inhabers überprüft wird, mithin alles davon abhängt, aus welcher Quelle der Rechtsanwalt sich die Bankverbindung besorgt hat.
Dass Hans-Peter Schneider aus Mainz ein Konto bei der Sparkasse Celle unterhält, ist nichts a priori Auffälliges oder Ungewöhnliches.
Schöne Grüße
MM
Moin,
Da gibt es zumindest einen Fall, in dem das leicht ging: http://www.datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/veroeffentlichungen/taetigkeitsberichte/tb-7/8-finanzwesen/85-verwechslung-bei-der-kontopfaendung/
Aufgrund von Presseberichten erfuhr der Landesbeauftragte, dass einem
Bürger auf Veranlassung einer staatlichen Kasse das Konto gepfändet
wurde, obwohl der Kontoinhaber nicht säumig war. Nach dem
zugrunde liegenden Sachverhalt war die Vollstreckung einer offenen
Forderung gegen einen Schuldner fruchtlos verlaufen. Daraufhin
ermittelte die Kasse in ihrer Datenbank eine Person mit dem Vor- und
Zunamen des Schuldners und veranlasste eine Pfändung des Kontos. Dazu
übersandte die Kasse die erforderlichen Unterlagen unter Angabe des
Wohnortes an die für den Wohnort des Schuldners zuständige Sparkasse.
Ob es sich im besagten Fall nun auch so zugetragen hat, kann ich nicht sagen, aber ein ähnlicher Mechanismus wäre denkbar. Auch in diesem Forum wird ein solcher Fall geschildert: http://www.gratisrecht.de/finanzrecht/14811-falsche-kontosperrung.html
Ulrich
Hier wäre z.B. ein Andreas Thiel, der Kunde bei 02 ist:
https://www.facebook.com/o2Entdecken/posts/10153913433943063
Auch Anwälte und Bankmitarbeiter sind Menschen. Namensverwechslungen kommen vor. Wenn der Sachverhalt im UP korrekt dargestellt ist, dann ist das die größte Wahrscheinlichkeit.
Andere Möglichkeut wäre ein Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin im Haushalt, der oder die den Vertrag heimlich online auf den Namen des Papas oder Ehemanns abgeschlossen hat und dann, als die Rechnungen nicht mehr selbst bedient werden konnten (Rechnungen kommen meistens per Mail) sämtliche Schreiben in bewährter Vogel-Strauß-Manier hat verschwinden lassen. Da wäre es interessant, ob bei 02 zu dem Vertrag irgendeine Emailadresse vorliegt.
Dritte Möglichkeit: Es fehlen im UP wesentliche Details.
Vierte Möglichkeit: Das UP ist erfunden, entweder als Trollerei oder als reverse Marketing der Konkurrenz.
Eine fünfte Möglichkeit fällt mir nicht ein.
Gruß,
Max
Hi,
das kann durchaus vorkommen. Auf den Kontoauszügen meiner Frau war mal eine Belastung mit folgendem Text: "Pfändung Finanzamt U… "
Ein Anruf beim kontoführenden Institut ergab Folgendes:
Alles richtig, bis auf Geb.-Dat, PLZ, Wohnort, Strasse, Haus-Nr., Konto-Nr.
Allein der (nicht gerade seltene) Vorname und der ebenfalls häufige Familienname stimmten überein.
Telefonisch erledigt, Zeitaufwand ~ 5 Minuten