Kontopflicht

Hallo zusammen,
die Diskussion über die Einzugsermächtigung für die KFZ steuer lässt bei mir folgende Frage aufkommen. Muss ich in ein Konto besitzen um in Deutschland ein Auto anzumelden? Auf welcher Rechtsgrundlage passiert das. Schiesslich haben wir Bargeld und dies muss doch angenommen werden. Ich muss also gegebenenfalls auch bar bezahlen können.

Gruss Frank

der auch am liebsten seine Rechnungen ueberweist.

kurze nachfrage noch. Wenn das Finanzamt die Steuer 4 Wochen zu früh einzieht kann ich eigentlich die Lastschrift zurückfordern und entsprechend zum Termin der Fälligkeit ueberweisen. Den vorher besteht kein Anspruch.

Hallo,

Schiesslich haben wir Bargeld
und dies muss doch angenommen werden. Ich muss also
gegebenenfalls auch bar bezahlen können.

Stimmt, eine Kontopflicht gibt es nicht. Diese Idee kam mir auch für das „Problem“ von Goosi mit den KfZ-Steuern. Wenn er nun mal keins hat und trotzdem ein Auto anmelden will, muss das auch gehen.

kurze nachfrage noch. Wenn das Finanzamt die Steuer 4 Wochen
zu früh einzieht kann ich eigentlich die Lastschrift
zurückfordern und entsprechend zum Termin der Fälligkeit
ueberweisen. Den vorher besteht kein Anspruch.

Ja, kannst Du. Es entstehen zwar Gebühren, aber die werden dem Finanzamt belastet, für Dich ist das neutral. Du solltest das mit der Rückgabe also nur dann machen, wenn Du im Recht bist. Das ist aber eindeutig gegeben, wenn vor Fälligkeit eingezogen wird. Sowas passiert aber in der Regel nicht mit Absicht. Ich habe beruflich in der Bank viel damit zu tun. Es passiert leider immer mal, dass durch Fehler in der Bank oder beim Einziehenden die Lastschriftdateien zu früh gebucht werden, die eigentlich auf Termin liegen sollten.

Gruss Hans-Jürgen
***