Kontoplünderung bei Erbschaft

Hallo,

hier das Szenario, welches uns beschäftigt:

Wir sind drei Geschwister und haben dieser Tage das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (NRW) erhalten.

Unser Vater ist vor knapp einem halben Jahr verstorben und hat sein Testament zunächst beim Notar hinterlegt, dieses aber später beim Nachlassgericht geändert. Vom Inhalt dieser Änderung wusste niemand etwas, auch nicht der Notar.

Das Testament sagt aus, das unser Bruder Alleinerbe eines Hauses ist, wobei der Wert des Hauses zunächst keine Rolle spielen soll.

Des weiteren hat unser Vater zu Lebzeiten ein zweites Haus verkauft worden, dessen Erlös zu 50% meiner Schwester und zu 50% mir zugedacht ist.

Den Erlös des verkaufen Hauses hat nun unser Bruder verwaltet, der auch eine Kontovollmacht über dieses Vermögen besitzt.

Was würde passieren, wenn er nun seine Vollmacht ausnutzt, das Konto mit dem Erlös plündert, um mit diesem Geld z. B. sein eigenes Haus zu sanieren?

Die Sterbeurkunde und sämtliche relevanten Dokumente befinden sich ebenfalls in den Händen unseres Bruders.

Auf Anfragen erhalten wir nur Antworen in Scheibchenform.

Wer hat da eine Idee oder kann uns vorschlagen, wie wir da vorgehen sollen.

Vielen Dank schon mal vorab

Hi,

hier das Szenario, welches uns beschäftigt:

ein Szenario, also rein fiktiv?
Davon gehe ich dann mal aus, den laut FAQ:1129 darf man nur auf fiktive Szenarien antworten.

Das Geld wäre ja noch vorhanden, es ist nur in einer anderen Immobilie gebunden. Klage auf Auszahlung oder Titel erwirken/ausstellen lassen. Wenn der Schuldner dem nicht nach kommt Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten lassen. Die Erben kriegen früher oder später ihren Anteil, weil eine Immobilie lässt sich nicht so ohne weiteres verstecken.

PS: der dritte Bruder wäre ziemlich am Arsch, weil wenn die eine Immobilie unter Wert verkauft wird muss immer unabhängig vom Erlös der Wert der anderen Immobilie ausgezahlt werden. Der Bruder sollte dies also tunlichst sein lassen.

MFG

beachten, neu (fiktiv) formulieren und einstellen. Dann werden auch nicht nur „ich denke“ sondern rechtlich haltbare Antworten und Ratschläge dazu erfolgen.
MfG ramses90