Kontosperre bei insolvenzeröffnung

hallo,

frage.ist es war das bei eröffnung des privaten insolvenzverfahrens,durch den bestellten treuhänder das konto gesperrt wird?

wenn ja wie lange?und wieso?

liebe grüße celine

Hallo,

frage.ist es war das bei eröffnung des privaten
insolvenzverfahrens,durch den bestellten treuhänder das konto
gesperrt wird?
wenn ja wie lange?und wieso?

Nein, der I-Verwalter macht das mit sicherheit nicht, sondern eher deine BANK.
Das ist STANDART der Banken.
Beantrage eine Kontoänderung auf GUTHABENBASIS und du wirst nichts davon merken.
Der I-Verwalter sollte das aber wissen und dich darüber Informieren
er kommt ja wenigstens einmal Persönlich zu dir.

Gruss
Frank

hallo,
danke für ihre antwort.
es ist seidt eröffnung schon ein reines guthabenkonto.dürfen den das die banken?udn wie kann man was dagegen machen?schließlich hat die person 2 kinder,befindet sich im erziehungsurlaub und ist auf das geld angewießen um die kinder zu essen zu kaufen udn dem älteren die schule zu finanzieren.
darf die bank auch das konto kündigen?

liebe grüße und danke für ihre hilfe
celine

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Hallo,

danke für ihre antwort.
es ist seidt eröffnung schon ein reines guthabenkonto.

Dann wird das auch so bleiben

dürfen den das die banken?

Ja, Konto auf Guthabenbasis weiterführen

udn wie kann man was dagegen machen?

Wo gegen?

schließlich hat die person 2 kinder,befindet sich im
erziehungsurlaub und ist auf das geld angewießen um die kinder
zu essen zu kaufen udn dem älteren die schule zu finanzieren.
darf die bank auch das konto kündigen?

Ja, wenn dort ein Saldo drauf ist,
das Geld sehen die ja sonst nie wieder.
Die würden aber jeden erst mal anschreiben bevor sowas zustande kommt.
Da das Konto ja bereits ein Guthabenbasis-Konto ist
wird sich nichts weiter ändern.
Das ist aber von Bank zu Bank verschieden.

Gruss
Frank

Hallo Celine,

die Kontosperrung ist unter anderem deswegen normal, weil die Kontobeziehung (also der dahinter stehende so genannte Geschäftsbesorgungsvertrag) KRAFT GESETZ durch die Insolvenzeröffnung erloschen ist. Die meisten Banken machen aber keine Probleme und führen das Konto so weiter, als wäre nie was gewesen. Regelmäßig verlangen die Banken eine Freigabeerklärung durch den Treuhänder, um ein Konto weiterzuführen.

Gruß,
Oskar

hallo,
ja das hat treuhänder auch so mitgeteilt.es sei nicht von ihm ausgegangen,sondern von der bank und die wollte ne freigabe des treuhänders.was er auch gegeben hatte.und das konto nun heute wieder freigegeben wurde.
die karte wird auch wieder enstperrt und herausgegeben.auf nachfrage der person.
vielen lieben dank für ihre hilfe.
die person war halt nur sehr unsicher da sie kinder hat,die versorgt werden müßen.

liebe grüße celine

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