Kontosperre Hartz 4

Einer Freundin hat Vodavon das Konto gesperrt. Sie ist Hartz 4 Empfängerin. Sie hat laufende Kosten die per Überweisung bezahlt werden . Nun hat die Bank die Überweisungen nicht getätigt. Ist das zulässig oder was kann Ich tun damit sie Ihre Wohnung nicht verliert.An wen kann Ich mich wenden ? Leider ist das Konto nicht als Pfändungsschutzkonto gefürt. Im Schreiben vom Amtsgericht ist ein Satz mit Pfändungssschutzkonto der wurde aber durchgestrichen.

hallo,
der Gläubiger hat bei Ihrer Freundin einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt.
Der Bank ist es damit verboten irgendwelche Zahlungsaufträge, beispielsweise die genannten Daueraufträge, auszuführen, solange Vodafone nicht sein Geld nicht vollständig erhalten hat.
Dies gilt im Grunde auch für Sozialleistungen seit dem 1.1.2012., es spielt im Grunde keine Rolle woher das Geld kommt, soweit ist also alles korrekt.

Doch ist das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze, § 850c ZPO (gilt auch für Sozialleistungen) vor einer Pfändung geschützt.

Dies setzt allerdings voraus, dass ihre Freundin innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Pf.-Üb.-Beschlusses bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichtet. Einfach schnell hingehen, die wissen schon bescheid, auch wenn sie sich nicht freuen werden.
Dort kann sie am Schalter auch die notwendigen Überweisungen: Miete/Energie veranlassen, und, sollte ein Restguthaben auf dem Konto verbleiben, sich diesen auszahlen lassen. Zur Sicherheit JobCenter-Bescheid mitnehmen und vorlegen.
Sollte diese Frist verstrichen sein, ist das inzwischen an Vodafone überwiesene Geld tatsächlich weg. Die Klärung betrifft daher dann nur die Sicherstellung für die Zukunft.

Ihre Wohnung ist erst dann in ernsthafter Gefahr, wenn sie mit vollen zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Dennoch empfehle ich dringend das Aufsuchen einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Dort erhält sie kostenlose/kostengünstige und gewöhnlich sehr kompetente konkretere Beratung und UNterstützung.

mfg
danwalldan

Hallo oftratlos,

die Sperrung der Überweisungen ist tatsächlich rechtlich ok., da sie ihr Bankkonto noch nicht in ein p-Konto umgewandelt hat. Dies sollte sie sofort nachholen.
Nach § 850k VII ZPO hat jeder Bankkunde einen Rechtsanspruch auf EIN pfändungssicheres Konto. Die Einrichtung sollte nicht länger als vier Werktage dauern und kann rückwirkend für den laufenden Kalendermonat (also ab dem 01.Juni 2012) beantragt werden.
Die Einrichtung eines p-Kontos ersetzt die vorherige Regelung, wonach Sozialgelder eine bestimmte Zeit pfändungsfrei waren oder Gelder vom Gericht freigegeben werden konnten.
siehe hierzu auch die Seite: http://www.gegen-hartz.de/pfaendungssicheres-konto-p…

LG
Franz57

da kann ich dir leider nicht helfen. Sorry

also als erstes alle Empfänger deren Überweisung nicht getätigt wurde informieren, dort erst mal ein Stopp beantragen, Hartz kann persönlich bei der Bank abgeholt werden, die muß das auszahlen, also d.h. sie muß das gesamte hartz abheben, evtl, mit einem Freund reden das er die Überweisung für sie tätigt, dann mit dem Gläubiger auseinandersetzen, Ratenzahlung vereinbaren damit die das Konto wieder öffnen und dann unbedingt ein P Konto machen

Hallo oftratlos,

wenn ich das Problem richtig verstanden habe, dann ist deiner Bekannten das Konto gesperrt worden, weil Vodafone zu viel Geld abbuchen wollte. Es muß aber noch etwas Anderes vorgefallen sein, ansonsten wäre das Konto nicht immer noch gesperrt. Bekommt deine Freundin kein Hartz-IV mehr? Und warum bekommt sie Post vom Amtsgericht. Hat der Vermieter deine Freundin verklagt? Tut mir leid, aber Hellsehen kann ich noch nicht.

LG

Martin

Hallo,
sie muss sofort zum Amtsgericht, um die Sperre aufheben zu lassen.
Das macht das Gericht.

Danach sofort in eine Beratungsstelle oä, zB von Caritas oder Daikonie.

Gruß
strandperle02

Hallo.
Leider kann ich die Frage nicht beantworten, weil ich es einfach nicht genau weiß. Ich kann aber ein entsprechendes Forum empfehlen, wo sich etliche Experten tummeln, die das beantworten können. Die ist:

http://hartz.info/index.php

Einfach die Frage dort nochmals stellen. Das lohnt sich auf jeden Fall.
LG Paco

@oftratlos,
stelle beim Amtsgericht einen Antrag auf Einstellung der zwangsvollstreckung".
Kann aber auch so genannt werden „Zwangsvollstreckungsschutzantrag“.

Nimm den ALG IV Bescheid zur Vorlage mit.
Es darf nicht die Sozialleistung gepfändet werden.
Anschliessend wandel das Konto in ein „P“ Konto um bei der Bank.
Das P Konto muss Gebührenfrei geführt werden.

mfg falkoo

Hallo,

bevor ich hier alles aufschreibe, schick ich dir einen Link, der dir sicher weiterhelfen wird. oftratlos muss ja nicht gleich kopflos heißen.
http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendung…
und mach aus dem Konto schnellstens ein P-Konto.
Viel Glück und behalt die Nerven
Caro

Im gesamten letzten Jahr wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass man sein Konto on ein P-Konto umwandeln soll, um zu verhindern, dass man "blank gepfändet " wird. Wenn das Geld einmal vom Konto weg ist, kann man da praktisch nichts mehr machen. Ihre Sozialbezüge kann sie nur mit richterlichem Beschluss wieder frei schalten lassem. Dazu ist aber auch Eikle nötig. Sie muss zum zuständigen Amztgericht und per einstweiligem Beschluss ihtr Konto wieder „befreien“ lassen.

also ich habe mich noch mal erkundigt, das Geld was noch auf dem Konto ist ist inso weit weg bis die Rechnung ausgeglichen ist, da kein P-Konto da ist kann das ganze Geld einbehalten werden bis die rechnung voll gezahlt ist und das Konto auf Null steht, dringends sofort ein P-Lonto eröffnen

In den ersten 3 Werktagen des Monats darf nicht gepfändet werden. Der rest ist Pech! ALG II einfach rechtzeitig bar abholen, die Bank darf es erst ab dem 4. Werktag einziehen zum Schulden tilgen.
Gruß Gwen

Hallo,

auf jeden Fall sofort ein P-Konto einrichten, dazu ist die Hausbank verpflichtet.

Vor Einführung des P-Kontos galt folgendes:
Pfändung von Hartz IV
Die Leistungen von Arbeitslosengeld II / Hartz IV sind Zahlungen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen und demnach nicht pfändbar oder übertragbar sind.

Die ausgezahlte Leistung auf einem Girokonto ist grundsätzlich 7 Tage geschützt. In dieser Zeit dürfen keine Gläubiger ihre Ansprüche am Guthaben noch die Bank wegen eines überzogenen Kontos durchsetzen. Auch kann man während dieser Frist auf Auszahlung bestehen.

Diese Vorschrift ist allerdings durch die Einführung des P-Kontos entfallen.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Freundin nachträglich beim Gericht noch etwas erreichen kann. Aber fragen kostet nichts.
Ansonsten bleibt nur noch der Gang zum Jobcenter, zur Vorstreckung der Miete als Darlehen, damit sie ihre Wohnung behalten kann.

L.G.

Hallo,

leider habe ich hierzu keine guten Nachrichten. Seit 01.01.12 ist es Banken gesetzlich erlaubt, auch Grundsicherungsleistungen (z.B. Hartz IV) zu pfänden. Die einzige Möglichkeit dem zu entgehen, ist ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einzurichten. Ich empfehle dies dringend nachzuholen, da sonst künftige Hartz IV-Gelder auch gepfändet werden. Antragsformulare gibt es bei den Banken oder aber auch beim zuständigen SGB II-Träger. Dieser füllt das Formular aus, so dass es von dem Hartz IV- Empfänger nur noch bei der Bank vorgelegt werden muss. In Bezug auf die aktuelle Pfändung von Vodafone fürchte ich, ist das Geld futsch.

Sorry- ich hoffe, ich konnte trotzdem weiterhelfen.

VG
flottebiene

sorry, aber seid wann ist vodafon eine bank? ich kenne die nur als telefonanbieter? haben sie da vielleicht was verwechselt? ausserdem können da sie nicht viel machen, dass muss ihre freundin schon selbst regeln, am besten mit einem schuldenberater.

Da muss deine Freundin aber ganz schön gepennt haben in der letzten Zeit.
Früher wurde das Geld auf ein Zwischenkonto gebucht bis das Ganze rechtskfäftig ist. Man mußte zum AG und das Konto quasi freischalten lassen.
Heute ist es ähnlich. Nur mußt du nicht zum AG sondern zu deiner Bank gehen und ein Pfändungsschutzkonto(P-Konto) einrichten lassen. Ich muss noch sagen, das ein P-Konto ein vielfaches der normalen Kontogebühren kostet. Heutzutage sind Sozialleistungen im Gegensatz zu früher nicht mehr automatisch geschützt, sondern du mußt deinen Bedarf=Freibetrag nachweisen. Wie das im Einzelnen gemacht wird, kann dir der Bänker sagen.
Also jetzt nicht noch mehr den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden und Vodafone eine Ratenzahlung anbieten.
MfG

hallo,
leider kann ich dir da nicht viel anworten, ich weiß nur das, wenn ein Konto von irgendwo gesperrt worden ist, das man sich da bei der Bank oder Sparkasse informieren muß warum das konto gesperrt wurde. Dann kann man nur mit dem der das Konto gesperrt hat, noch einmal versuchen zu sprechen und so schnell wie möglich die Summe aufbringen die nicht bezahlt wurde.wenn es dann bezahlt wurde ist das Konto innerhalb von 4 Tagen wieder frei.
andere laufende Kosten sind bestimmt Miete und Strom. Mit der Miete, muß sie unbedingt mit dem Vermieter reden das die Miete später kommt und evtl. auch mit dem Jobcenter oder Arge. das die Miete gleich an den Vermieter gezahlt wird. Sie soll es versuchen.Reden mit den Leute ist besser als wenn sie garnichts macht, das ist noch viel schlimmer.
Gruß qualle 2008

Hallo zusammen,

da ich hier viele verwirrende und teilweise widersprüchliche Antworten fand, möchte ich nochmal eine Zusammenfassung zum Besten geben:

  1. Vodafone hatte wahrscheinlich eine titulierte Forderung und hat diese dann per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die Bank weitergeleitet.
  2. Die Bank ist nun verpflichtet, alle auf das entsprechende Konto eingehenden Zahlungen einzufrieren, weshalb auch keine weiteren Überweisungen möglich sind. Betroffen von dieser Pfändung sind auch alle anderen bei der Bank gefürten Spar- und Girokonten.
  3. Freibeträge und Schonfristen für Sozialgelder gibt es seit Januar nicht mehr.

Jeder Mensch kann aber EIN bestehendes Konto in ein p-Konto umwandeln lassen (gesetzlicher Anspruch) oder ein neues Konto als p-Konto eröffnen (noch kein gesetzlicher Anspruch). Diese Umwandlung gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und kann bis zu vier Wochen zurückreichen. Insoweit sind auch bereits gepfändete Gelder nicht zwingend weg, da die Bank diese wieder freigeben kann/muss. Schließlich darf die Bank gepfändetes Guthaben nicht sofort an den Gläubiger auskehren.
Bei einem p-Konto sind generell 1028,89 € pfändungsfrei (höhere Freibeträge z.B. wegen Unterhalt sind auf Antrag möglich), über die auch per Überweisung oder Dauerauftrag verfügt werden können.

Bei weiteren Unklarheiten in Bezug auf dieses Thema siehe auch:
http://www.finanztip.de/recht/bank/kontopfaendung-p-…
http://www.shs-freising.de/aktuelles/ab-112012-pfaen…
http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-konto-2012-pfa…

LG
Franz57

Hallo,

genau für diesen Fall gibt es das Pfändungsschutzkonto.
Ab zur Bank und umstellen!!!
Achtung das P-Konto läuft immer nur auf eine Person!!
Wenn die Wohnung in Gefahr ist dann sofort zum Hartz 4 Amt.
Die müssen laut Gesetz sofort handeln, wenn der Verlust der Wohnung droht.
Nicht einschüchtern lassen…mal in Netz schauen nach Pfändungstabelle…bei einem Kind kann man fast 1500 netto behalten und muss keine Schulden zurückzahlen und welche alleinerziehende Mutter hat soviel zur Verfügung???

Gruß
Franjo