Kontosperre vom Finanzamt

Hallo ich benötige einmal die Meinung von einem Fachmann. Das Finanzamt hat beide Konten gesperrt, da Einkommenssteuer zahlen musste und Unterlagen noch nicht abgegeben hatte kam es zu einer Schätzung.
Gestern hin versucht mit einem zu sprechen, da können wir nichts machen hieß es.

Ich entschuldigte und sagte ich gebe alle Unterlagen spätestens Mitte Januar durch, der Sachbearbeiter sagte nein, geht nicht sie müssen eher handeln. So bleiben die Konten dicht. Auch dessen Vorgesetzter sagte mir man kommt ja nicht so spät, und da müsse ich jetzt Zahlen.

Sie möchten jetzt rund 18000 Euro von mir was viel zu hoch ist, und ich habe auch angeboten den Betrag in 2 Raten zu zahlen, nein die Konten bleiben zu. Sicherlich ist es meine Schuld, aber das dort gar nicht mit sich gesprochen werden kann ist äußerst suspekt, ich bin doch Zahlungswillig, und habe Geld auf dem Konto. Aber das Grenzt doch an Erpressung und so vernichtet man Arbeitsplätze, oder? Ich muss Lohn zum Jahresende zahlen, mieten usw…

Kann jemand wirklich nützlichen Tipp geben?

Steuererklärung abgeben. Das besänftigt sie. Ansonsten ist das Finanzamt so ziemlich der unangenehmste Gläubiger (aus dem legalen Spektrum), den man haben kann.

…also hat man nur die Chance das man die Unterlagen fertig macht. Ich finde es sehr hart, da ich ja grundsätzlich die Hälfte sofort zahlen könnte. Ich meine strafe muss sein, aber gleich alles dicht zu machen und sagen ich kann nichts für sie tun hilft allen nicht, oder?

Warum, das kommt doch nicht überraschten, denn es gab ja davor eine genügent lange Frist die Erklärung zu erstellen.

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Ich finde es eher unangebracht, hier darüber zu stöhnen.
Und Nein, die meisten FÄ sperren nicht beim ersten Vorfall dieser Art die Konten.
Von daher ist davon auszugehen, dass da schon mehrmals nicht ordnungsgemäß gemeldet bzw. gezahlt wurde.

Gruß
HH

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Das Finanzamt hat doch bestimmt versucht, die Erklärung „einzuwerben“, mit mehreren Aufforderungen und mit Androhung einer Schätzung. Und der Schätzbescheid ist bestimmt auch schon länger da. Ohne Vorwarnung schießen die nicht so schnell.

Die Frage ist, ob du den Bescheid offen gehalten hast. Wenn nicht, dann gute Nacht…

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…genau das bringt mich jetzt nicht weiter. Ich stöhne nicht es geht um die Existenz

es geht um die Existenz

und die hast du verschlampt - Glückwunsch.

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Servus,

Du gibst bitte jetzt, solange noch ein paar Werktage sind, an denen nicht nur mit Notbesetzung gearbeitet wird, Deine ESt-Erklärung ab, so wie Du sie eben machen kannst, und erhebst gleichzeitig zur Wahrung von Frist und Form Einspruch gegen den geschätzten Bescheid, gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Zahlung der voraussichtlichen ESt-Last (vollständig, keine Raten). Denke daran, dass Du keine Belege für die Krankenversicherung und sowas brauchst, und dass Du Einzelbelege zur Gewinnermittlung jetzt noch überhaupt nicht brauchst - ändern lässt sich das nachher immer noch; wenn Dir noch zwei-drei Monate fehlen, die Du noch nicht gebucht hast, mach eine gewissenhafte Schätzung und reiche die richtige Gewinnermittlung nach, wenn Du sie dann am 10. Januar fertig hast. Binde niemandem das mit der Schätzung auf die Nase.

Bei allem, was im Vorfeld der Pfändung schon völlig danebengelaufen ist, bitte beachten: Gegen den geschätzten Bescheid auf jeden Fall im Rahmen der Rechtsbehelfsfrist Einspruch erheben, falls die Frist noch offen sein sollte (ist sie wahrscheinlich nicht).

Wenn nicht, feststellen, ob der geschätzte Bescheid freundlicherweise unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Das ist in solchen Situationen ein häufiges Entgegenkommen der Finanzverwaltung, die ein bissel weniger bösartig ist, als Du sie hinstellen möchtest, und keinerlei Interesse an so verhuddelten Situationen hat, wie Du sie hier hergestellt hast.

Und alle Gedanken an „Erpressung“ und „Vernichtung von Arbeitsplätzen“ ganz schnell vergessen - die Pfändung der Konten steht am Ende eines eher sechs als vier Monate alten Vorgangs, während dessen Du ganz viele ganz geduldige Erinnerungen, Aufforderungen usw. vom Finanzamt bekommen und Dich die ganze Zeit bloß totgestellt hast.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Befolge augenblicklich und Wort für Wort Martins Rat (Aprilfrisch). Rackere den ganzen Tag und die ganze Nacht, damit Du morgen früh nicht als Sprücheklopfer mit leeren Versprechungen beim FA auftauchst. Jeden Tag schlagen dort verzweifelte Selbständige auf, die etwas von den an ihnen hängenden Arbeitsplätzen erzählen, sich von Gedanken ans böse Finanzamt zerfressen, alles Erdenkliche erzählen und anstellen, aber die einzige Tat, die wirklich hilft, nämlich alle erforderlichen Unterlagen am Mann zu haben, ums Verrecken nicht auf die Reihe bringen. In solchen Unternehmungen ist immer (wirklich ausnahmslos immer) deutlich mehr faul als Vernachlässigung steuerlicher Obliegenheiten. Besprechungen mit Sachbearbeitern, Amtsleitern, gerne auch ein Termin bei Finanzminister Schäuble - ist alles brotlose Kunst. Nur die von Martin aufgeführten Unterlagen bringen die Kuh vom Eis.

Wenn alle Meldungen vom Steuerpflichtigen regelmäßig erbracht werden, wirst Du erleben, dass das FA aus lauter umgänglichen Normalverbrauchern besteht. Wenn aber jemand seinen Pflichten hartnäckig nicht nachkommt, folgen irgendwann Maßnahmen, die der betreffende Zeitgenosse nicht ignorieren kann, wie er es ansonsten mit Briefen des FA zu tun pflegte. Eine Steuerschätzung, dass die Augen tränen, gehört zu diesen Maßnahmen. Wird auch ignoriert. Sodann folgt der Griff aufs Bankkonto. Damit weiß auch die Bank, dass beim Steuerpflichtigen etwas übel im Argen liegt. Kreditwürdiger wird er dadurch nicht.

Beim geschilderten Umgang mit steuerlichen Obliegenheiten kann man mit Gewissheit davon ausgehen, dass es im betroffenen Unternehmen gravierende Mängel an kaufmännischer Kompetenz gibt. Organisationsmängel und fehlende Qualitätssicherung sind in solchen Fällen erlaubte Rückschlüsse, die stets ins Schwarze treffen. Bestimmt kümmert sich der Inhaber um vielerlei Dinge, nur nicht um seine zentralen Belange, nämlich seine kaufmännische Organisation auf Vordermann zu halten.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit knirscht es auch bei anderen Zahlungsverpflichtungen. Immerhin bekommt man ohne Buchführung stets auf letztem Stand (steuerliche Meldungen sind dann nur Abfallprodukte mit wenigen Mausklicks) keine Liquiditätsplanung zustande, lebt damit von der Hand in den Mund in den Tag hinein. Wenn der Inhaber sein Verhalten nicht ändert, hat das Unternehmen vorhersehbar keine dauerhafte Überlebensperspektive.

Soweit es sich um ein Gewerbe handelt (also nicht um Angehörige freier Berufe nach § 18 EStG), kann das FA bei hartnäckiger Vernachlässigung steuerlicher Obliegenheiten die Ausübung eines Gewerbes untersagen. Betroffene bringen dann immer noch nix in Ordnung, sondern greifen zur britischen Ltd.

Mehr Zeit zum Lesen von Forenbeiträgen hast Du nicht. Für den Rest des Tages und der kommenden Nacht bist Du mit dem Erstellen der von Martin genannten Unterlagen ausgelastet.

Zum Schluss: Noch nie ging in D ein Unternehmen an steuerlichen Pflichten zugrunde. Erst die Vernachlässigung der Pflichten führt zu Problemen.

Gruß
Wolfgang

Guten Abend!

Ja. Genau das ist die endlich zu verinnerlichende Lektion. Ein regelmäßig und fristgerecht mit allen erforderlichen Meldungen und Erklärungen versorgtes Finanzamt ist eine herzallerliebste Behörde. Die Mitarbeiter geben im konkreten Einzelfall Auskünfte und sind hilfreich, wollen nur keine (regelmäßig hohlen) Versprechungen hören, sondern Steuererklärungen sehen. Dabei handelt es sich um Material, das jeder Unternehmer im eigenen Interesse und viel genauer, als es je ein Amt verlangt, jederzeit auf Knopfdruck parat hat (parat haben sollte, sofern die kaufmännische Betriebsorganisation ihren Namen verdient).

Was soll ein Sachbearbeiter machen, wenn ein Steuerpflichtiger auf Briefe nicht reagiert, jedenfalls die erforderlichen Steuerklärungen nicht beibringt? Was sollen diese armen Zeitgenossen tun, wenn ein Steuerpflichtiger womöglich persönlich im Amt auftaucht, alles nur erdenkliche Zeug erzählt, aber das Entscheidende, nämlich Steuererklärungen, einfach nicht beibringt?

Warum will man sich vorhersehbar aussichtslos für die Hälfte einer auf Schätzung beruhenden Steuerpflicht krumm legen? Die Sche!""-Schätzung muss mit belastbaren Unterlagen aus der Welt. Wer kaufmännisch ein bisschen fit ist, Bestände bewerten kann, mit Abschreibungen, Autonutzung etc. klug umgeht und Rückstellungen richtig einzusetzen weiß, rechnet sein Einkommen dergestalt vor, dass Beobachter der Szenerie nur schwer daran zu hindern sein werden, spontan den Klingelbeutel für den notleidenden Unternehmer kreisen zu lassen : - ) .

Wer vereinnahmte (also dem Fiskus gehörende) Umsatzsteuereinnahmen verfrühstückt und/oder sich wie einst Cem Özdemir (Parteivorsitzender der Grünen) erstaunt zeigt, Einkommen versteuern zu müssen und dafür zuvor Steuererklärungen abzugeben sind, kann bei Verletzung solcher Pflichten auf wenig Nachsicht hoffen. Würde so etwas durchgehen, wäre der Staat alsbald pleite.

Von „alles gleich dicht machen“ kann keine Rede sein. Vielmehr wurden kaufmännisch selbstverständliche Pflichten hartnäckig ignoriert.

Unser Gemeinwesen kann ohne Unternehmer nicht existieren in Ostdeutschland wurde das Unternehmertum früher systematisch kaputt gemacht. An den Folgen für das Gemeinwesen wird Neufünfland noch eine Generation oder länger leiden , aber Unternehmer, die die staatlichen Verwaltungsstrukturen nicht mit den erforderlichen Angaben versorgen, braucht keiner. Sie sind nur Sand im Getriebe, binden Kräfte in der Verwaltung und werden lieber heute als morgen aus dem Verkehr gezogen.

Deine Aufgabe besteht darin, den jetzt erforderlichen Umdenkprozess schleunigst in Gang zu bringen. Der vermeintlich „lästige Papierkram“ gehört zu den alltäglichen, elementaren Bestandteilen Deiner Selbständigkeit. Richtig begriffen wirst Du diesbezüglich sehr viel mehr leisten, als das FA jemals von Dir verlangen wird - aus Eigeninteresse. So ist z. B. die schon erwähnte, laufend aktualisierte Liquiditätsplanung - ein Blick in die Zukunft - richtig spannend, weil daran z. B. Personal- und Investitionsentscheidungen hängen oder die Entscheidung, ob man einen bestimmten Auftrag annimmt oder lieber die Finger davon lässt. Geht aber nur mit aktuellen Zahlen der Buchhaltung. Man wird erst zum Unternehmer, wenn man mit diesen Zahlen die Zukunft des Unternehmens gestaltet. Die Anforderungen des Finanzamts werden dabei so ganz nebenbei beinahe von alleine erfüllt.

Gruß
Wolfgang

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Die Einspruchsfrist ist vorbei, die sonst würde nicht gepfändet werden.

Das Leistungsgebot verweist üblicherweise auf das Ende der Einspruchsfrist und danach kommen erst einmal Mahnungen und eine Vollstreckungsandrohung.

Hallo Enno,

so kommt es mir auch vor, dass hier allenfalls die Hoffnung auf Vorbehalt der Nachprüfung bliebe, der bei Bescheiden, die auf geschätzte Grundlagen gestützt sind, normalerweise besteht. Eine Termin zur Zahlung vor Ablauf der Einspruchsfrist wäre reichlich kurios; mir ging es vor allem drum, zu zeigen, wie sich sowas kurz bevor dem völligen Abschmieren der Situation hätte angehen lassen, ohne dabei gar zu viel hätte, wäre und würde zu verwenden.

Wenn es irgendeinen Anlass gab, ohne § 164 AO zu schätzen, bliebe nur noch ein sehr schmaler Steg über § 173 AO, wenn es denn gelänge, am „groben Verschulden“ vorbei zu balancieren.

Schöne Grüße

MM

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Für eine Schätzung ohne 164 braucht man keinen Anlass. Hierzustadt gehen einige eifrige SB inzwischen schon dazu über, ohne 164 zu schätzen und den Einspruch ziemlich schnell zu entscheiden.

Ich hab hier gerade 3 Klagen laufen deswegen und Mitte Januar kommt die nächste. Und alle Verfahren kosten nur unnütz Zeit und Geld und ziehen sich sowieso mindestens bis April. Nur Blödsinn im Kopp die SB hier.

Wenn man sich im hier vorliegenden Fall richtig verhalten hätte, gäbe es jetzt keine Pfändung (nur 'ne GKG-Rechnung im schlimmsten Fall) und wir wären im worst Case beim FG. Wenn überhaupt.

Hallo Enno,

auch wenn das ziemlich an Dein Nähkästchen geht, frag ich jetzt doch mal ganz gradeaus, wie man so was

aufbaut? Da der „übliche“ Vorbehalt der Nachprüfung bei Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zwar (wahrscheinlich) schon auf internen Dienstanweisungen beruht, aber nicht in Richtlinien, Hinweisen oder Anwendungserlassen zu finden ist, muss man da doch wohl ziemlich „hoch oben“ ansetzen, so in der Gegend von Willkürverbot, Übermaßverbot, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz? Und konkreter Ansatzpunkt wäre dann § 125 AO, oder kann man da irgendwie indirekt über §§ 91, 121 AO etwas machen?

Schöne Grüße

MM

Ich komm halt einfach nicht nach. Hab noch ungefähr zehn 2013er Fälle, aber mehr als arbeiten kann ich ja auch nicht.

Bei den Klagen bzw. bei den Einspruchsentscheidungen merkt man schon, dass der SB sauer ist. In zwei Fällen hat der GF auch eigenmächtig gegen unseren Rat Kontakt mit dem SB aufgenommen und sich verplappert.

Und in zwei weiteren Fällen weiß keiner, wer GF ist und wer Kommanditist und man streitet sich darüber vor dem OLG. Davon hängt aber ab, ob die KG gewerblich geprägt ist. Da liegt auch noch die F-Erklärung 2012 hier herum. Wir wissen nicht, was wir erklären sollen.

Ich kann den SB verstehen, mich kotzt es auch an.