in mehreren Artikeln wurden Kontosperrungen angesprochen; Sperrungen, die teilweise auch als rechtmäßig beurteilt wurden.
Ich selbst kenne Kontosperrungen eigentlich nur, wenn eine Bank bei einem nicht liquiden Kunden ein Soll-Konto mit einem (noch-) Haben-Konto ausgleicht und dafür das Haben-Konto sperrt.
Zwar kann man Konten pfänden, aber auf welcher (zivilrechtlichen) Grundlage können Außenstehende tatsächlich ein Konto sperren/sperren lassen?
Auf einen Vollstreckungsbescheid hin kann der Gläubiger bei Kenntnis einer unbekannten Kontoverbindung des Schuldners, einen Pfändungsbeschluß erwirken. Bis zur Klärung des Sachverhalts wird das Konto dann uU. „eingefroren“.
aufgrund eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses eines Gerichtes oder einer Behörde passiert sowas.
Ob das Einfrieren des Kontos dabei aber wirklich rechtens ist,möchte ich bezweifeln…
Zwar kann man Konten pfänden, aber auf welcher
(zivilrechtlichen) Grundlage können Außenstehende tatsächlich
ein Konto sperren/sperren lassen?
das Stichwort lautet Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Da das Kreditinstitut bei einer (versehentlichen) Auszahlung an den Kontoinhaber u.U. erneut an den/die Gläubiger zahlen muß (s. 1.2.), wird das Konto nach Zugang eines PFÜB meist komplett stillgelegt (=eingefroren).
wird das Konto nach Zugang eines PFÜB meist komplett stillgelegt
also auch eine rein bankeninterne Maßnahme.
Da mich die Sache interessiert, habe ich bei einem leitenden Bankmitarbeiter nachgefragt. Ihm ist nicht bekannt, dass es von außen die zivilrechtliche Möglichkeit gibt, tatsächlich Konten zu sperren. Kontensperrungen sind seiner Angabe zufolge bankinterne Maßnahmen, um sich (die Bank) zu schützen. Strafrechtlich könnte ich mir durchaus Möchlichkeiten vorstellen, die es der Staatsanwaltschaft erlauben, ein Konto zu beschlagnahmen (und damit zu sperren).