Sie sind nicht Versicherungsnehmer dieser Versicherung, sondern Ihr Arbeitgeber. Fall Sie das nicht gewusst haben, ist das beinahe normal.
Kaum ein Versicherter in der bAV weiß, wo die Glocken hängen. Und das bezieht sich längst nicht nur auf die Frage der Versicherungsnehmereigenschaft. Aber bleiben Sie entspannt: Das ist so gewollt und dient letztlich nur dem Gesamterfolg.
Gruß
Günther
Sie sind nicht Versicherungsnehmer dieser Versicherung,
sondern Ihr Arbeitgeber. Fall Sie das nicht gewusst haben, ist
das beinahe normal.
woraus schließt du das? Das scheint mir jetzt doch eine aus der Luft gegriffene Behauptung zu sein!
Ich habe bis dato mehrere hundert Leute mit einer bAV beglückt, und ich würde behaupten, dass alle diese AN wissen, dass ihr AG Versicherungsnehmer ist (Gedächtnisschwund ausgenommen)!
Kaum ein Versicherter in der bAV weiß, wo die Glocken hängen.
Und das bezieht sich längst nicht nur auf die Frage der
Versicherungsnehmereigenschaft. Aber bleiben Sie entspannt:
Das ist so gewollt und dient letztlich nur dem Gesamterfolg.
Warum soll das gewollt sein, dass der AN nicht weiß, dass der AG VN ist?
Gruß cooler
P.S. Du musst einen schlimmen Job haben, wenn bei dir immer die Fälle landen, die aus dem Ruder gekippt sind. Wenn diese auch einen außerordentlich geringen Prozent darstellen (im Vergleich zu den „normalen“ Fällen)…wenn sich aber diese Fälle NUR BEI DIR einfinden???
Naja… ich bin schon davon ausgegangen, dass ich der Versicherungsnehmer bin, denn schließlich bekomme auch ich später die Beträge ausbezahlt. Der Arbeitgeber spart ja letztendlich nur ein wenig Beiträge. Sonst hat er ja - meines Wissens nach - keinen Nutzen einer bAV.
Somit bin ich auch davon ausgegangen, dass die Versicherungsgesellschaft mir wie bei einer Lebensversicherung einen Kontoauszug zusendet.
Ich muss aber auch dazu sagen, dass die Personen, die mir diese bAV vermittelt haben, wohl nicht qualifiziertesten „Berater“ waren. Aber dies ist eine andere Geschichte
Guten Tag cooler,
gewollt ist es deswegen, weil ansonsten der Gesamterfolg gefährdet wäre. VN-Eigenschaft, Risikoklasse der bAV, Zillmerung, Zugriffsmöglichkeit für die VP sowie weitere Vorteile für den AG bei S und H und K im Zusammenhang mit dem bAV-Abschluss bei bestimmten Anbietern, das sind die Themen, die ein gewöhnlicher Versicherter in der bAV beim Vertragsabschluss weder mitgeteilt bekommt noch zur Kenntnis nimmt noch einordnen kann.
Der Job ist nicht so schlimm, wie es den Anschein haben mag.
Mitunter ist er nachgerade erfüllend.
Ich beschwere mich ja auch nicht. Ich beantworte den Leuten ihre
Fragen.
Gruß
Günther