Kontostatus ohne Wissen geändert. Rechtmäßig?

Lieber Experte,

vielleicht kennst Du die Antwort oder hast eine Idee, wo ich mich über die Rechtslage informieren kann.

angenommen ein Student hat bei einer Bank ein sogenanntes „Junges Konto“. Dieser Student zieht um und meldet sich bei der Bank zunächst nicht um, sodass ihn Briefe der Bank nicht erreichen.

Einige Monate später stellt der Student fest, dass er kein „Junges Konto“ mehr führt, sondern die Bank seinen Status in „gewöhnliches Privatkonto“ umgeändert hat. Dem Studenten wurden also monatlich Gebühren abgezogen ohne dass er davon wusste.

Die Bank behauptet, dass sie ihm dies schriftlich mitgeteilt hätte und er keine Immatrikulationsbescheinigung vorgezeigt hätte. Daher hätte sie das Recht den Kontostatus umzuändern.

Kann man Erstattung der abgezogenen Gebühren verlangen?
Ist er in der Nachweispflicht was die schriftliche Belehrung der Bank angeht?

Vielen Dank und Liebe Grüße!

Fennja

Hallo Fennja,
meines Wissens ist die Frage der Zustellung und diverser Verjährungsregelungen und Fristabläufen nicht miteinander gekoppelt. In normale Säumnisverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckung) schützt die Nichtzustellung icht vor Wirksamwerden. Man kann in einigen Fällen, Krankenhausaufenthalt oder derartiges, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Gerichtsstand beantragen.
Im geschilderten Fal, denke ich ohne dies genau zu wissen, dass dies leider nicht möglich ist (es sei denn ggf. auch längerer unbeabsichtigter Auslandsaufenthalt), da meines Erachtens ein Versäumnis des günstiger zu stellenden Studenten vorliegt.
Trotzdem würde ich die kontoführende Bank um eine Kulanzentscheidung für die Erstattung der Gebühren bitten, schon im Zuge einer zukünftigen Kundenverbindung. Denn jeder Student verdient früher oder später hoffentlich gutes >Geld und davon würde die Bank wiererum profitieren!!!
Hoffe etwas weiter geholfrn zu haben?!
MfG House

Hallo House,

ja, Du hast mir auf jeden Fall weiter geholfen! Danke!
Werde mal die Punkte die Du aufgezählt hast nachlesen. Ja, ein Gespräch mit der Bank ist sicher sinnvoll, wobei ich skeptisch bin, was die Kulanz angeht.
Aber mal sehen.

Beste Grüße
Fennja

Der Student ist verpflichtet, seine zustellfähige Adresse jederzeit aktualisiert zu halten, damit ihn vertragsrelevante Unterlagen auch erreichen. Hat er seine Immatrikualtionsbescheinigung trotz Aufforderung nicht belegt, so kann die Bank (siehe Kontovertrag) den vertrag wie einen vertrag für Jedermann behandeln und zurück stufen in die Gruppe, die gilt, wenn er kein Student mehr ist. Steht in den ganz normalen Vereinbarungen zu diesem Kontotyp.
Warum ist der Student eigentlich nicht bereit, für seine Versäumnisse auch die Konsequenzen zu tragen???

Danke Torsten für Deine Antwort! Kann wohl sein, dass der Student kein Recht bekommt. Sehe ich auch so.