Lieber Experte,
vielleicht kennst Du die Antwort oder hast eine Idee, wo ich mich über die Rechtslage informieren kann.
angenommen ein Student hat bei einer Bank ein sogenanntes „Junges Konto“. Dieser Student zieht um und meldet sich bei der Bank zunächst nicht um, sodass ihn Briefe der Bank nicht erreichen.
Einige Monate später stellt der Student fest, dass er kein „Junges Konto“ mehr führt, sondern die Bank seinen Status in „gewöhnliches Privatkonto“ umgeändert hat. Dem Studenten wurden also monatlich Gebühren abgezogen ohne dass er davon wusste.
Die Bank behauptet, dass sie ihm dies schriftlich mitgeteilt hätte und er keine Immatrikulationsbescheinigung vorgezeigt hätte. Daher hätte sie das Recht den Kontostatus umzuändern.
Kann man Erstattung der abgezogenen Gebühren verlangen?
Ist er in der Nachweispflicht was die schriftliche Belehrung der Bank angeht?
Vielen Dank und Liebe Grüße!
Fennja