Kontostatus ohne Wissen geändert! Rechtmäßig?

Hallo liebes Forum,

angenommen ein Student hat bei einer Bank ein sogenanntes „Junges Konto“. Dieser Student zieht um und meldet sich bei der Bank zunächst nicht um, sodass ihn Briefe der Bank nicht erreichen.

Einige Monate später stellt der Student fest, dass er kein „Junges Konto“ mehr führt, sondern die Bank seinen Status in „gewöhnliches Privatkonto“ umgeändert hat. Dem Studenten wurden also monatlich Gebühren abgezogen ohne dass er davon wusste.

Die Bank behauptet, dass sie ihm dies schriftlich mitgeteilt hätte und er keine Immatrikulationsbescheinigung vorgezeigt hätte. Daher hätte sie das Recht den Kontostatus umzuändern.

Weiß jemand, ob der Student theoretisch Erstattung der abgezogenen Gebühren verlangen kann?
Ist er in der Nachweispflicht was die schriftliche Belehrung der Bank angeht?

Vielen Dank und LG!

Fennja

Hallo,

„Junges Konto“. Dieser Student zieht um und meldet sich bei
der Bank zunächst nicht um, sodass ihn Briefe der Bank nicht
erreichen.

also ein klarer Verstoß gegen die AGB.

Die Bank behauptet, dass sie ihm dies schriftlich mitgeteilt
hätte und er keine Immatrikulationsbescheinigung vorgezeigt
hätte. Daher hätte sie das Recht den Kontostatus umzuändern.

Hat er eine vorgelegt? Wohl nicht. Hat das Kreditinstitut ihn aufgefordert, die Bescheinigung vorzulegen? Wahrscheinlich schon, denn die Mitteilungen werden automatisch verschickt.

Weiß jemand, ob der Student theoretisch Erstattung der
abgezogenen Gebühren verlangen kann?

Wenn er mit einer Immatrikulationsbescheinung bei dem Kreditinstitut aufläuft und sich recht freundlich dafür entschuldigt, daß er vergessen hat, die Adreßänderung mitzuteilen, hat er möglicherweise Glück.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

denke für Deine Antwort! Das hilft mir weiter. Ich werde mal in die AGB reinlesen und gucken, ob da näheres steht.
Ansonsten ist dem Studi wohl zu empfehlen mit dem Filialleiter zu reden und wenn der nicht einlenkt wird das Konto gekündigt. Denn das ist absolut Kundenunfreundlich. Ein Gespräch mit einer allgemeinen Bankberaterin ist als bereits erfolglos anzunehmen.

LG

Servus,

Ansonsten ist dem Studi wohl zu empfehlen mit dem Filialleiter
zu reden

ferner ist ihm zu empfehlen, nach Möglichkeit nicht ohne deren Kenntnis Verträge zu unterschreiben, die ihn Geld kosten können.

Und außerdem öfter mal einen Kontoauszug anzuschauen. Es können nämlich auf einem Bankkonto Dinge passieren, die man nicht unbegrenzt lange korrigieren kann, auch wenn sie falsch sind. Und da hilft die Lektüre von Kontoauszügen schon enorm. Und was tut Gott? Auch die Gebühren, die eine Bank für die Kontoführung erhebt, stehen da drauf.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo,

natürlich könnte sich der Studi, der selbst den Bockmist verzapft hat, sich auch in Demut üben, anstatt es als „kundenunfreundlich“ zu deklarieren und am Ende noch dem Filialleiter ans Bein zu pinkeln. Man könnte nämlich auch in Zukunft noch einmal auf dessen Gunst angewiesen sein.

Anton

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Hallo,

denke für Deine Antwort! Das hilft mir weiter. Ich werde mal
in die AGB reinlesen und gucken, ob da näheres steht.

da steht drin, daß man Adreßänderungen unverzüglich mitzuteilen hat.

Ansonsten ist dem Studi wohl zu empfehlen mit dem Filialleiter
zu reden und wenn der nicht einlenkt wird das Konto gekündigt.

Durch den Filialleiter, vermutlich.

Denn das ist absolut Kundenunfreundlich.

Du mußt mich mißverstanden haben. Der Student hat großen Mist gebaut und sollte zusehen, daß er das durch Freundlichkeit und mit einer Entschuldigung aus der Welt geräumt bekommt. Davon wird auch abhängen, ob er die gezahlten Gebühren zurück erhält. Allein, da scheint es an der Einsicht zu mangeln.

Gruß
Christian

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