Kontoüberziehung

Hallo,
ganz konkret in die Runde gefragt:
Mein Sohn, 18 1/2 Jahre hatte gleich nachdem er endlich und im Nachhinein auch leider, seine eigene Eurocard bekommen hatte, sein Konto kräftigst überzogen.
Wir Eltern halfen ihm natürlich aus der Patsche und unter Beisein meiner Frau wurde ein monatlicher Dispo von 200.- € in der kontoführenden Filiale vereinbart.
Nun sind wieder ca. 500.- € aufgelaufen. Unser Sohn holt sich sein Geld immer am Automaten - so 20.- - 50.- € weise.Kontoauszug ziehen ist ja so uncool…
Müsste die Auszahlung nach Erreichen des Limits nicht gestoppt werden ? Oder sehe ich das falsch ?
Ich zum Beisp. kann nach Erreichen des Tageslimits,das ich vereinbart habe kein Geld mehr am Automaten ziehen,auch nicht bei einer anderen Bank.

Über Antworten würden wir uns sehr freuen. Uwe.H.

PS: Ich weiß , Erziehung Geldumgang erlernen und dergl. - aber das ist hier nicht das vorrangige Problem.
Übrigens Bei der Bank handelt es sich um die Hypo München, die mit einer kostenlosen Kontoführung während der Ausbildung wirbt.

Nochmal vielen Dank im Voraus.

Moin,

gehts hier um eine die Kreditkarte Eurocard oder um die gewöhnliche EC-Karte.

Wenn Eurocard:
Der Dispo, den Ihr festgelegt habt, gilt lediglich für das Girokonto nicht für die Kreditkarte. Sinnvoll ist hier eine Ansenkung des Kreditkartenlimits. Mit Kreditkarten sollte mann möglichst nicht am geldautomaten verfügen. Die kosten sind sehr hoch.

Wenn Ec-Karte:
Es kommt immer drauf ob bei der Bank oder bei einer fremden Bank am Geldautomaten verfügt wird.
Beim eingenen Automaten wir durchaus der Kontostand geprüft.
Bei fremder Bank kann dagegen eine Prüfung nicht statt finden und laut Abkommen unter den Banken ist Garantiebetrag auszuzahlen.
Damal waren das 400 EUR täglich.

Gruß R.bens
www.super-giro.de

Hi,

gehts hier um eine die Kreditkarte Eurocard oder um die
gewöhnliche EC-Karte.

nur mal so: Die Eurocard heißt seit einiger Zeit Mastercard und die ec-Karten gibt es seit bald drei Jahren nicht mehr.

Wenn Ec-Karte:
Es kommt immer drauf ob bei der Bank oder bei einer fremden
Bank am Geldautomaten verfügt wird.
Beim eingenen Automaten wir durchaus der Kontostand geprüft.
Bei fremder Bank kann dagegen eine Prüfung nicht statt finden

Wieso nicht? Genau dafür gibt es doch die Autorisierungsanfragen.

und laut Abkommen unter den Banken ist Garantiebetrag
auszuzahlen.
Damal waren das 400 EUR täglich.

Das waren mal 400 D-Mark.

Gruß,
Christian

Hi,

und die ec-Karten gibt es seit bald drei Jahren nicht mehr.

Weil diese (richtige) Aussage sicher einige nicht glauben (weil sie so ein Ding in der Tasche stecken haben) sei noch gesagt : Die heisst jetzt maestro-card.

Wieso nicht? Genau dafür gibt es doch die
Autorisierungsanfragen.

Unser Freund hat insofern Recht, dass nicht alle ATM an die Authorisierung angeschlossen sind.

Ich hab mir mal wieder Deine ViKa angeguckt, steht ja jetzt wesentlich mehr drauf. Jetzt weiss ich auch zumindestens, bei welcher Bank Du bist (bzw. warst), was Du mir ja nie verraten wolltest. Naja, wir wären da ja jetzt fast Kollgen geworden. (Vielleicht sind wir es ja, die Jobbezeichnung ab Dezember klingt ziemlich „gelb“…)

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,

Wieso nicht? Genau dafür gibt es doch die
Autorisierungsanfragen.

Unser Freund hat insofern Recht, dass nicht alle ATM an die
Authorisierung angeschlossen sind.

hm, wußte ich auch nicht. Ich bleibe gespannt. :wink:

Ich hab mir mal wieder Deine ViKa angeguckt, steht ja jetzt
wesentlich mehr drauf. Jetzt weiss ich auch zumindestens, bei
welcher Bank Du bist (bzw. warst), was Du mir ja nie verraten
wolltest. Naja, wir wären da ja jetzt fast Kollgen geworden.
(Vielleicht sind wir es ja, die Jobbezeichnung ab Dezember
klingt ziemlich „gelb“…)

fast ist richtig, aber meine neue Tätigkeit hat mit gelb nichts zu tun. :wink:

Eigentlich weiß ich gar nicht, ob ich da in Zukunft eine Farbe bevorzugen muß. Vermutlich irgendwas in Richtung blau.

Gruß,
Christian,
der nicht zu einer der definierten Großbanken geht.

Hallo nochmal,

Wieso nicht? Genau dafür gibt es doch die
Autorisierungsanfragen.

Unser Freund hat insofern Recht, dass nicht alle ATM an die
Authorisierung angeschlossen sind.

ich hab da noch mal drüber nachgedacht: Wenn dem so sein sollte, hieße das, daß man an diesen Automaten nicht nur mit einer gesperrten Karte Geld abheben könte, sondern auch, daß die kartenausgebende Bank dafür löhnen müßte.

Nach meiner Erfahrung ist einer Bank nichts so sehr zuwider, wie eigenes Geld rausrücken zu müssen. Insofern habe ich da jetzt so ein bißchen Zweifel an Deiner Aussage.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

ohne die technischen Hintergründe zu kennen: afaik ist es so, dass diese ATM zwar Sperren abprüfen, allerdings nicht den Kontosaldo. D.h. solange die kartenausgebende Stelle nicht sperrt, ist sie hier ggü. der betreibenden Bank in der Pflicht.

Soweit ich mich erinnere, waren die Raiffeisenbanken lange nicht an die online-Authorisierung angeschlossen, mittlerweile allerdings findet man kaum noch Automaten, die nicht prüfen. Außerdem ist für die Prüfung natürlich Voraussetzung, dass die kertenausgebende Bank an die Authorisierung angeschlossen ist, dass war z.B. bei „meiner“ Bank bis vor 3 Jahren auch nicht der Fall…

Gruß
Ramona

Unser Freund hat insofern Recht, dass nicht alle ATM an die
Authorisierung angeschlossen sind.

ich hab da noch mal drüber nachgedacht: Wenn dem so sein
sollte, hieße das, daß man an diesen Automaten nicht nur mit
einer gesperrten Karte Geld abheben könte, sondern auch, daß
die kartenausgebende Bank dafür löhnen müßte.

Hallo Ramona,

ohne die technischen Hintergründe zu kennen: afaik ist es so,
dass diese ATM zwar Sperren abprüfen, allerdings nicht den
Kontosaldo.

m.W. wird in den Rechenzentren nicht nur auf eine evtl. Sperre geprüft, sondern auch, ob der angefragte Umsatz möglich ist. Das Rechenzentrum meldet dann an die anfragende Bank eine eine Genehmigung, eine Umsatzablehnung, eine Aufforderung zum Einzug der Karte oder zur Legitimationsprüfung zurück. Habe ich so gelernt und eben flüchtig im Internet nachgeprüft.

Gruß,
Christian

Hi,

Ramona hat Recht, genau so ist es. In solchen Fällen wird nur die Sperre geprüft und Dinge, die auf der Karte vermerkt sind (Fehlbedienungszähler, Verfügungsrahmen). Selbstverfreilichst werden auf diesem Wege von Fremdbanken nur maestro-Karten bedient.

In Deutschland (im Gegensatz zu anderen Ländern, z.B. Spanien) sind mittlerweile wohl fast alle ATM online, das war aber noch vor ein paar Jahren anders. Dadurch waren z.B. auch Sperren nicht immer gleich „drin“. (So kam es, dass theoretisch auch mit gesperrten Karten noch verfügt werden konnte, wenn man wusste, wo.)

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo nochmal,

Ramona hat Recht, genau so ist es. In solchen Fällen wird nur
die Sperre geprüft und Dinge, die auf der Karte vermerkt sind
(Fehlbedienungszähler, Verfügungsrahmen).

also ich bin da nachwievor unsicher. U.a. hab ich da den Link gefunden:
https://www.kartensicherheit.de/ww/de/pub/glossar/gl…
_Autorisierung | Authorisation
Verfahren zur Genehmigung oder Ablehnung von Kartenumsatzanfragen. Die Umsatzanfrage wird durch das Händlerterminal oder den Geldautomaten an die Karten ausgebende Bank oder Sparkasse bzw. das beauftragte Rechenzentrum (Prozessor) gerichtet. Die Antwort kann eine Genehmigung, eine Umsatzablehnung, Aufforderung zum Karteneinzug oder zur Legitimationsprüfung bedeuten.

Autorisierungsparameter | Authorisation Limits
Das Karten ausgebende Institut setzt Parameter für die Nutzungsmöglichkeiten und das Limit der Karte fest. Jede Autorisierungsanfrage wird nach diesem Parametern geprüft und es wird ein entsprechender Antwortcode gesendet
(-> Genehmigung -> Ablehnung -> Call Referral -> Karte einziehen)._

Die Seite ist von der EURO Kartensysteme GmbH und da bin ich geneigt davon auszugehen, daß die wissen wovon sie reden, womit ich nicht sagen will, daß Du nicht weißt, wovon Du sprichst. :wink:

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

ich habe leider bei kurzer Googelei auch nichts konkretes gefunden, aber Dein unten angeführter Text widerspricht meiner Aussage eigentlich nicht:

Autorisierungsparameter | Authorisation Limits
Das Karten ausgebende Institut setzt Parameter für die
Nutzungsmöglichkeiten und das Limit der Karte fest.

Das impliziert IMHO schon mal, dass nicht alle Parameter zur Anwendung kommen müssen.

Und das Limit der Karte hat ja mit dem Kontosaldo auch noch nichts zu tun.

Aber die Diskussion ist wirklich theoretisch, da ich (am Monatsende manchmal „leider“) keine Automaten mehr kenne, der den Saldo nicht prüfen ; )

Gruß
Ramona

Hi,

ich wills kurz machen. Da sind die Standardverfahren beschrieben. Falls einige Banken das noch „handgemacht“ betreiben wollen, so steht dem nichts entgegen. Dem genannten Limit kann man entnehmen, wieviel man von einer fremden maestro-Karte auszahlen kann.

Glaub es uns ! BITTE !

Gruss Hans-Jürgen
***

Der Sohn ist über 18 und damit volljährig. Er darf eine ganze Menge und der noch mögliche elterliche Einfluss ist sehr gering geworden.

Gedanken zum Thema, die Du hier nicht öffentlich beantworten musst:

  • Die Frage ist, warum macht er so etwas?
  • Begreift er nicht, dass man nicht mehr ausgeben kann, als man einnimmt?
  • Wieviel Geld bekommt er jeden Monat und was macht er damit?
  • Wie ist Deine eigene Meinung zum Umgang mit Geld und zu Schulden?
  • Kaufst Du sofort, oder erst, wenn das Geld dazu vh. ist?

Es ist sicherlich schön, dass Ihr ihm aus der Patsche geholfen habt. Aber wie oft wollt Ihr das noch tun, und was lernt er daraus? Die Ankündigung „das war jetzt definitiv das letze Mal“ könnte ein hilfreicher Schock sein. Das müsst Ihr dann allerdings auch durchhalten.

Vielleicht geht Ihr auch mal mit Sohnemann zu einem Sozialberater/-betreuer von Diakonie und Caritas oder zu einem gerichtlichen Betreuer und lasst Euch brühwarm erzählen, wie es weitergeht, wenn man immer mehr Schulden am Bein hat: Von immer mehr Schulden und Zinsen zur privaten Insolvenz und bis dahin, dass man, wenn man sich selbst nicht vorstehen kann, einen gerichtlich bestellten Betreuer eingestzt bekommen kann.

Hast Du schon mal mit der Bank (am besten zusammen mit dem Sohn) gesprochen?
Leute, die ernsthaft Probleme mit dem Überziehen haben, und das nicht in den Griff bekommen geben ihre Karte zurück. Das kann das Problem schon fast beseitigen.
Im Extremfall kann man auch ein Sparbuch statt eines Girokontos einrichten. Das ist definitiv nicht überziehbar.
Dem Arbeitgeber des Sohnes oder anderen, die ihm was zahlen, fällt es gar nicht auf, dass hinter der Kontonummer kein Girokonto, sondern ein Sparbuch steht.

Die Bank verdient an Überziehungszinsen und freut sich zunächst an Überziehungen. Daran, dass sie ihr Geld irgendwann, wenn der Schuldner überschuldet ist gar nicht mehr bekommt, denkt sie zuletzt.

Hallo Uwe,

neben der technischen Diskussion weiter unten, ist generell festzustellen:

Es gibt (online GAA-Verfügung vorrausgesetzt) natürlich die Möglichkeit seitens der Bank eine Verfügung über das aktuelle Dispolimit hinaus nicht zu zu lassen.

Es wird einfach der entsprechende Sperrschlüssel ins Konto verschlüsselt.

Des weiteren kann die Bank sogar die Ersatzautorisierung sperren (sprich das Lastschriftverfahren gegen Unterschrift funktioniert nicht mehr.)

Allerdings MUSS die Bank hier nichts unternehmen. Sie KANN.
Und sie WIRD heißts wahrscheinlich erst, wenn sie Ihre Schäfchen davonschwimmen sieht.

Generell ist die Verfügungsmöglichkeit über das Limit hinaus keine schlechte Sache. Ein Großteil der Kunden bleibt innerhalb des Limits und wenn sie in Extremsituationen mal Geld brauchen bekommen sie es so.

BTW:
Der Grund zur HVB zu gehen, die mit etwas Werbung macht, was ich von keiner anderen Bank anders kenne, leuchtet mir nicht so ganz ein.

Gruß Ivo

Kontoüberziehung

Hallo,

ich möchte mich ganz herzlich bei Allen bedanken, da ist ja einiges was ich dazugelernt habe.
Im Konsens haben wir , meine Frau und ich offenbar für´s erste das richtige gemacht. WIR haben die Karte eingezogen und Sohnemann ist auch damit einversanden!
Nochmal vielen Dank Uwe.H