Wenn Kontoführungsgebühren und sonstige Auslagen schon von dem Girokonto abgebucht wurden, anschließend wird der Bank mitgeteilt, dass die Berechtigung für ein gebührenfreies Konto noch besteht (z.B. Schüler, Azubi, Wehrdienstleistende), können die abgebuchten Gebühren dann zurückverlangt werden? Die Einspruchsfrist wurde eingehalten!
Vielen Dank
Sandra
Verlangen kann man vieles… aber einen Anspruch darauf?
Wohl eher nicht, da die Bescheinigung zu spät eingerecht wurde.
Jedoch sollte sich die Bank in der Regel kulant zeigen.