Kontoverfügunsauftrag

habe meine Wohnung verkauft und der RA möchte das ich das unterschr. damit er den Kredit aus dem Grundbuch löschen kann. aber was genau ist das?

was zB heißt: der Treuhänder ist berechtigt auch ohne Zustimmung der Treugeber die Treuhandgelder gerichtlich nach 1425 abgb zu erlegen.

oder

dem Treugeber ist vom Kreditinstitut nach jeder Buchung ein weiterer Auszug zu übermitteln.

und

der gesamte Absatz über den Datenschutz

auch fragt der RA wie lange ich dort selbst gewohnt habe - muss ich ihm das sagen, was hat er mit den Steuern zu tun???

Hi, das sollte doch der Anwalt genau erklären können.
Die Frage wie lange da gewohnt wurde ist berechtigt, da geht´s um die Spekulationssteuer:
http://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/hausve…
MfG ramses90

Hallo!

Wieso fragst du das nicht den Vertragserrichter und Treuhänder?

Also kurz: der Kontoverfügungsauftrag ist eine Absicherung, damit der Anwalt keine Gelder veruntreut. Wird eine Treuhandschaft über das Treuhandbuch abgewickelt, dann haben alle Beteiligten eine spezielle Versicherung der RA Kammer gegen Veruntreuung durch den Anwalt (sowas ist nämlich nicht gedeckt von der Berufshaftpflichtversicherung). Die Abwicklung über das Treuhandbuch kann auch abgelehnt werden, dafür entfällt diese Vertrauensschadenversicherung.

Der RA kann immer nur auf ein Konto überweisen, das im Kontoverfügungsauftrag genannt ist. Die Bank stellt jedem Beteiligten einen Überweisungsbeleg hinsichtlich jeder Überweisung zu.

Der Anwalt kann aber hinterlegen nach § 1425 ABGB um die Treuhandschaft zu beenden, wenn sie aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden kann und sich die Parteien weigern den Kontoverfügungsauftrag entsprechend anzupassen. Das ist eine Escape-Klausel für den RA.

Der RA muss im Übrigen darüber ein Belehrungsblatt versenden, falls nicht geschehen, nachfragen.

Die Frage nach dem Wohnsitz spielt eine Rolle, ob hinsichtlich der Immobilienertragsteuer Hauptwohnsitzbefreiung gegeben ist. Unser Bundesgesetzgeber hat den Anwälten und Notaren nämlich die Verantwortung dafür übertragen, dass der Verkäufer seine ImmoESt zahlt und dankenswerterweise dürfen das die RA und Notare dem Finanzamt dann auch noch gleich ausrechnen, weil die das selbst nicht machen. Der RA kann auf eine ImmoEst Erklärung nur dann verzichten, wenn ihm der Verkäufer glaubhaft nachgewiesen hat, dass er von der ImmoEst befreit ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Das dürfte Österreich betreffen.

In einem Anfall von Populismus und allgemein bejubelt von ahnungslosen Journalisten hat unser Gesetzgeber die Spekulationssteuer abgeschafft und eine generelle Immobilienertragsteuer eingeführt um endlich die reichen Grundbesitzer zu besteuern. Nur ist dabei niemandem aufgefallen, dass die Spekulanten nun deutlich niedriger besteuert werden als vorher und die anderen dafür mehr Steuern zahlen…außerdem ist die ImmoEst ein bürokratisches Ungetüm. Wir Anwälte und Notare sind ausgesprochen glücklich darüber…

Gruß
Tom

den RA kann ich leider nie erreichen und er ruft auch nicht zurück, also ist es ok das ich es unterschreibe?

Hallo!

Also ich werde dir sicherlich hier nicht sagen, ob es ok ist, wenn du das unterschreibst. Hier gibts keine Rechtsberatung

Ich habe nur allgemein erklärt, was ein Kontoverfügungsauftrag ist und was die ImmoESt ist.

Gruß
Tom