Kontovollmacht = Allmacht?

Die Freundin meines Vaters pflegte ihn in den letzten Lebensmonaten. Im Testament hat er sie nicht bedacht. Sie erhielt monatlich ca. 500 Euro Pflegegeld.

Sie nutzte ihre Kontovollmacht und überwies sich im letzten Monat seines Lebens etwa 15.000 Euro („besondere Pflegeleistungen“). Darf sie das?

Sie behauptet, mein Vater habe sie mündlich dazu beauftragt, diese Überweisung zu tätigen. Denn schließlich konnte er aufgrund seiner Krankheit nicht selbst zur Bank gehen.

Wir Erben hingegen werfen ihr vor, sie habe das Geld gestohlen und verlangen es zurück.

Wer hat bessere Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen?

Hier geht es nicht um Erbrecht, sondern um das Allgem. Bürgerliche Recht.
Dennoch folgendes: Das Bestehen der Kontovollmacht wiegt schwer gegenüber den Erben. Ich befürchte, dass diese im Prozess die widerrechtliche Vollm.nutzung beweisen müssten. Ferner kommen sicher die Vermögenssituation und die persönl. Umstände (auch die bisherige Geldpraxis der Beiden) für die Beurteilung hinzu, was die Sache kompliziert machen wird.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo Heinz Gintemann,

vielen Dank für die fundierte Antwort, sie hilft mir sehr weiter!

Hasi