Die Freundin meines Vaters pflegte ihn in den letzten Lebensmonaten. Im Testament hat er sie nicht bedacht. Sie erhielt monatlich ca. 500 Euro Pflegegeld.
Sie nutzte ihre Kontovollmacht und überwies sich im letzten Monat seines Lebens etwa 15.000 Euro („besondere Pflegeleistungen“). Darf sie das?
Sie behauptet, mein Vater habe sie mündlich dazu beauftragt, diese Überweisung zu tätigen. Denn schließlich konnte er aufgrund seiner Krankheit nicht selbst zur Bank gehen.
Wir Erben hingegen werfen ihr vor, sie habe das Geld gestohlen und verlangen es zurück.
Wer hat bessere Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen?