Folgendes Beispiel:
Eine Gruppe von 5 Leuten, von denen 2 wohnhaft in Deutschland sind, 1 in der Schweiz und 2 in Angola gründen eine Firma. Zusammen wollen sie ein Konto eröffnen und zwar in Deutschland. Jeder soll eigentlich das gleiche Recht am Konto haben.
Normalerweise dürfen Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben kein Konto in Deutschland eröffnen. Jetzt könnte man doch das ganze umgehen, indem die 2 Deutschen die Kontoinhaber sind und die anderen 3 Personen jeweils eine Kontovollmacht bekommen? Kann ein Kreditinstitut eine Vollmacht ablehnen? Gibt es eine Gesetzespassage o.ä., die einen da unterstützt?
Hoffe das Beispiel war verständlich.
Danke schon mal für jegliche Vorschläge !
Folgendes Beispiel:
Eine Gruppe von 5 Leuten, von denen 2 wohnhaft in Deutschland
sind, 1 in der Schweiz und 2 in Angola gründen eine Firma.
Zusammen wollen sie ein Konto eröffnen und zwar in
Deutschland. Jeder soll eigentlich das gleiche Recht am Konto
haben.
Normalerweise dürfen Personen, die keinen Wohnsitz in
Deutschland haben kein Konto in Deutschland eröffnen. Jetzt
könnte man doch das ganze umgehen, indem die 2 Deutschen die
Kontoinhaber sind und die anderen 3 Personen jeweils eine
Kontovollmacht bekommen? Kann ein Kreditinstitut eine
Vollmacht ablehnen?
Ja, wenn der Bevollmächtigte im Ausland lebt; es ist die Entscheidung der Bank.
Gibt es eine Gesetzespassage o.ä., die
einen da unterstützt?
Wäre mir neu.
Hoffe das Beispiel war verständlich.
Ja, verständlich, aber die Bank entscheidet und wenn der Sachbearbeiter hier einen zu großen „bürokratischen“ Aufwand sieht und keine Möglichkeit für sich als Mitarbeiter der Bank, hier einiges an Provisionen verdienen zu können, sind die daran selten interessiert.
OK Danke. Aber wenn das Geschäftskonto bei Bank A schon besteht, allerdings nur auf die 2 Deutschen, dann müsste die Bank doch verpflichtet sein Person B aus Angola eine Vollmacht zu geben. Es ist doch das Recht des Kontoinhabers jemanden zu bevollmächtigen, oder? Ein wahnsinns Aufwand eine Kontovollmacht einzurichten kann das doch nicht sein. Gut, natürlich bräuchte Person B einen Online-Zugang.
OK Danke. Aber wenn das Geschäftskonto bei Bank A schon
besteht, allerdings nur auf die 2 Deutschen, dann müsste die
Bank doch verpflichtet sein Person B aus Angola eine Vollmacht
zu geben.
Inwieweit es gesetzliche Regelungen hinsichtlich von Ausländern gibt, die nicht aus dem EU-Raum sind, müsste man prüfen, aber die Bank kann generell dies verweigern, wenn dies gegen die AGB’s etc. verstößt.
Vermutet kann werden, dass die Bank befürchtet, durch die weiteren Bevollmächtigten könnten Geldzu- und Abflüsse über das Konto gehen, welche aufgrund des Geldwäschegesetzes die Bank zu einer besonderen Vorsorge zwingen könnte, was bei Verstößen ja auch gegen die BAnken geahndet wird.
GGF. wird die Bank das Konto kündigen.
Schönen Tag noch.
Es ist doch das Recht des Kontoinhabers jemanden zu
bevollmächtigen, oder? Ein wahnsinns Aufwand eine
Kontovollmacht einzurichten kann das doch nicht sein. Gut,
natürlich bräuchte Person B einen Online-Zugang.
Folgendes Beispiel:
Eine Gruppe von 5 Leuten, von denen 2 wohnhaft in Deutschland
sind, 1 in der Schweiz und 2 in Angola gründen eine Firma.
Zusammen wollen sie ein Konto eröffnen und zwar in
Deutschland. Jeder soll eigentlich das gleiche Recht am Konto
haben.
Normalerweise dürfen Personen, die keinen Wohnsitz in
Deutschland haben kein Konto in Deutschland eröffnen.
Wer sagt denn sowas? Selbstverständlich können Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland ein Konto eröffnen.
Soll ein Privatkonto oder ein Firmenkonto eröffnet werden?
Jetzt könnte man doch das ganze umgehen, indem die 2 Deutschen die
Kontoinhaber sind und die anderen 3 Personen jeweils eine
Kontovollmacht bekommen? Kann ein Kreditinstitut eine
Vollmacht ablehnen? Gibt es eine Gesetzespassage o.ä., die
einen da unterstützt?
Ein Kreditinstitut kann sogar die Kontoverbindung ohne Angabe von Gründen ablehnen oder kündigen. Der Bank ist es aber in der Regel egal, wen ein Kunde über sein Konto bevollmächtigt.
Bei der oben beschriebenen Konstruktion wird aber jede Bank genau hinsehen und im Zweifelsfall die Kontoverbindung ablehnen (Stichwort GWG)
Hoffe das Beispiel war verständlich.
Danke schon mal für jegliche Vorschläge !