Kontovollmacht für Verein trotz Abgabe der EV?

Hallo,

unser Kindergarten ist ein gemeinnütziger Verein. Dementsprechend müssen sich die Eltern um sehr viel selber kümmern und es gibt natürlich einen Vorstand. Eines der Vorstandsmitglieder hat eine EV abgegeben. Können die Gläubiger nun auf das Vereinskonto zugreifen oder wäre es sinnvoll die Vollmacht zu löschen? Die Kontovollmacht wäre sehr wichtig, da immer zwei von drei Vorständen unterschreiben müssen etc.! Kann die Bank aufgrund der negativen Merkmale die Vollmacht löschen?

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.

da kann ich Dir leider keine Auskunft geben - tut mir Leid.

LG Lodge

Hallo,
ich nehme mal an, dass die EV aus Privatgründen abgegeben worden ist und nicht in Zusammenhang steht mit dem Verein und dass Euer Verein ein eingetragenes Verein ist.
Dann können die Gläubiger nicht auf das Vereinskonot zugreifen, es sei denn, dass der Vorstand eine unerlaubte Handlung begangen hat im Name des Vereins, dann ist der Verein und der Vorstand dafür haftbar zu machen.
Die Bank kann eine Vollmacht, die vom Verein genehmigt worden ist, nach meiner Meinung nach nicht einfach löschen.

Hallo, es tut mir Leid, aber ich kann leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Neo

al