unser Kindergarten ist ein gemeinnütziger Verein. Dementsprechend müssen sich die Eltern um sehr viel selber kümmern und es gibt natürlich einen Vorstand. Eines der Vorstandsmitglieder hat eine EV abgegeben. Können die Gläubiger nun auf das Vereinskonto zugreifen oder wäre es sinnvoll die Vollmacht zu löschen? Die Kontovollmacht wäre sehr wichtig, da immer zwei von drei Vorständen unterschreiben müssen etc.! Kann die Bank aufgrund der negativen Merkmale die Vollmacht löschen?
unser Kindergarten ist ein gemeinnütziger Verein.
Dementsprechend müssen sich die Eltern um sehr viel selber
kümmern und es gibt natürlich einen Vorstand. Eines der
Vorstandsmitglieder hat eine EV abgegeben.
Das kommt in den besten Familien vor.
Können die Gläubiger nun auf das Vereinskonto zugreifen oder wäre es
sinnvoll die Vollmacht zu löschen?
Wer ist denn Kontoinhaber?
Die Kontovollmacht wäre sehr wichtig, da immer zwei von drei Vorständen :unterschreiben müssen etc.!
Also wird wohl der Verein Kontoinhaber sein. Das EV-abgebende Vorstandsmitglied zahlt wie jedes andere Mitglied nur seinen Vereinsbeitrag auf das Konto des Vereins.
Kann die Bank aufgrund der negativen Merkmale die Vollmacht löschen?
Wo kämen wir dahin. Erstmal wird es die Bank nicht wissen, es sei denn die sind auch Gläubiger dieses Vorstandsmitgliedes oder ein anderer Wissender (z.B. Vereinsmitglied) steckt das der Bank zu usw.
Interessanter ist dies aus der Sicht des Vereins, wenn sich Vereinsmitglieder daran stören, dass eines ihrer Vorstände Schuldner ist und gleichzeitig Kontovollmacht hat! D.h. im Innenverhältnis des Vereins sollte sich etwas ändern und wenn es allein der Aufrechterhaltung des Vertrauens ist.
Möchten Sie an eine Stelle Geld einzahlen, die wie hier für Ihre Kinder gedacht ist, wenn Sie wissen, dass einer von denen Ihr Geld verwalten Schuldner ist.
Und würde es Ihnen vielleicht egal sein, wenn der Schulnder schwört nicht in Kasse zu greifen und es eigentlich sowieso nicht kann, wegen der UND-Verfügung des Bankkontos. Es ist eben eine Vertrauensfrage.
Der gemeinnützige Verein ist Kontoinhaber, die Vorstände sind „nur“ Bevollmächtigte für das Konto.
Es wird vom Vorstand kein Geld eingezahlt, er verwaltet das Geld des Vereins, überweist Löhne, zieht Beiträge ein, etc.
Kann die Bank aufgrund der negativen Merkmale die Vollmacht löschen?
Wo kämen wir dahin. Erstmal wird es die Bank nicht wissen, es
sei denn die sind auch Gläubiger dieses Vorstandsmitgliedes
oder ein anderer Wissender (z.B. Vereinsmitglied) steckt das
der Bank zu usw.
die EV werden bei Gericht in einem Verzeichnis geführt, daß man einsehen kann. Einige, die dort einsehen, publizieren Zeitschriften, aus denen der geneigte Leser diese Information beziehen kann. So denn Mitarbeiter des KI geneigt sind, können sie also durchaus davon erfahren.
die EV werden bei Gericht in einem Verzeichnis geführt, daß
man einsehen kann. Einige, die dort einsehen, publizieren
Zeitschriften, aus denen der geneigte Leser diese Information
beziehen kann. So denn Mitarbeiter des KI geneigt sind, können
sie also durchaus davon erfahren.
Ja im Schuldnerverzeichnis steht der Schuldner mit seiner EV drin. Aber nur beim AG wo er abgegeben hat. Typischerweise sein Wohnsitz-AG.
Die Weitergabe dieser Listen steht aber unter Auflage, soweit ich meine. Du nennst es sogar publizieren, also veröffentlichen.
Dann müsste das KI diese Listen mit den eigenen Kunden abgleichen. So wie eine Rasterfahndung. Was meinst du, machen die das? Und wer publiziert so was?
Die Weitergabe dieser Listen steht aber unter Auflage, soweit
ich meine. Du nennst es sogar publizieren, also
veröffentlichen.
Dann müsste das KI diese Listen mit den eigenen Kunden
abgleichen. So wie eine Rasterfahndung. Was meinst du, machen
die das? Und wer publiziert so was?
hier gibts eine Art Wirschaftsdetektei, die das übernimmt. Deren monatlichen Publikation habe ich seinerzeit immer gründlich gelesen und nicht nur einmal so davon erfahren, wenn ein Kunde eine EV abgeben hat. Ob das bei einer (Massen)Privatkundenbank/-abteilung auch so gehandhabt, vermag ich nicht zu beurteilen.