Kontovollmacht für unbekannte Personen?!

Mein Schwiegertiger ist ernsthaft erkrankt und kann im Moment das Tagesgeschäft nicht erledigen. Deshalb wollte ihre Tochter, meine Göttergattin, eine Kontovollmacht bei der Bank einrichten, um laufende Rechnungen vom Konto meiner Schwiegermutter begleichten zu können.
Als ich wegen eines Termins und ggf. nötiger Formulare bei der Bank vorsprach, sagte man mir, es seien bereits 2 Personen, vermutlich ein Ehepaar, mit Kontovollmacht eingetragen. Ich war echt von den Socken! Um wen es sich handelt, dürfe man mir wg. Datenschutzbestimmungen nicht sagen.
Also haben wir die schwerkranke Frau zur Bank bugsiert, um die Sache zu klären.
Es stellte sich heraus, dass 2 Personen bereits seit 9 Jahren über eine Vollmacht verfügen, die uns allen, auch der Kontoinhaberin, gänzlich unbekannt sind.

An alle Banker unter uns: Wie ist sowas möglich? Vor 9 Jahren war meine Schwiegermutter noch völlig fit im Oberstübchen und garantiert, dass sie nie eine solche Vollmacht erteilt hätte, schon gar nicht fremden Leuten. Sie war völlig entrüstet, ein Schaden am Vermögen konnte aber nicht festgestellt werden.

und wann kommt das wichtigste ?
Konnte man die Vollmachten widerrufen ?

unbekannte Personen, mag sein, ihr kennt sie nicht und die Kontoinhaberin kennt sie jetzt nicht mehr. Aber irgendwie muss ja die Unterschrift auf die Vollmacht gekommen sein. Und m.E. geht das nur vor Ort in der Bank, alle Personen müssen anwesend sein und sich ausweisen.
Wenn man keinen Missbrauch ( in 9 Jahren !) feststellen kann, dann liegt ja offensichtlich kein Betrug vor.
Es spricht also eher für eine rechtmäßige Vollmacht von vertrauenswürdigen Personen.

Nehmt doch Kontakt auf und fragt wie die Verbindung zur Schwiegermutter war oder ist.

Warum nehmt ihr nicht mal Kontakt mit den Leuten auf? Imho wird bei einer Vollmacht doch regelmäßig nach einem Personalausweis mit Adresse und nicht nur Vor- und Nachnahme gefragt.
Gruß
damals

War diese andere Vollmacht nur im Computer verzeichnet, oder gab es hierzu auch noch einen Beleg in Form des Vollmacht-Formulars? War letzteres tatsächlich auf dieses Konto dieser Kontoinhaberin, oder ggf. anders ausgefüllt. Es kann immer mal passieren, dass Vorgänge durcheinander geraten, und dann eine Vollmacht einem falschen Konto zugeordnet wird,

Ein unterschriebenes Formular wurde lt. Bankmitarbeiterin „im Moment leider“ nicht gefunden.

Der Nachname ist relativ häufig, eine Adresse der Leute dürfe noch nicht einmal der Kontoinhaberin aus Datenschutzgründen genannt werden.

Genau das ist das Eigenartige. Das stand nur im Computer, ein unterschriebene Vollmacht konnte " im Moment leider" nicht gefunden und vorgelegt werden.
Meine Schwiegermutter hat einen Allerweltsnamen.
Aber bei all dem „Datenschutz-Geschiss“ soll einfach eine Verwechslung vorgekommen sein?

Geht doch nicht, da sie nicht wissen, wer das ist… Datenschutz

Irren ist menschlich. Wenn die angebliche Vollmacht problemlos gelöscht werden konnte, kein Missbrauch damit getrieben wurde, und jetzt eine passende Vollmacht existiert, würde ich sagen: Schwamm drüber! Wer ohne Fehl ist, werfe den ersten Stein.

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Immer ich. Wieso muss immer ich den ersten Stein werfen?

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:smile:

Natürlich haben wir das sofort wieder „begradigt“. Uns alle hat nur die selbstgefällige Art missfallen, mit der man uns da von Seiten der Bank behandelt hat…so ungefähr nach dem Motto „man hat es doch nur noch mit Idioten zu tun“.

Dabei hat man vermutlich dort den Bockmist fabriziert.

Wir mussten eine 86jährige Frau mit Gehbehinderung und Halskrause aus der Klinik zur Bank schleifen und das an dem Tag, an dem sie eigentlich in ein Spezialkrankenhaus verlegt werden sollte.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich nicht ohne Kontovollmacht für eine Vertrauensperson in eine Klinik einweisen zu lassen. Der Amtsschimmel wiehert ohrenbetäubend! Es muss nämlich dann eine Unterschrift des Kontoinhabers von einem Notar beglaubigt werden. Dazu verlangt dieser aber, dass ein Arzt die Zurechnungsfähigkeit des Patienten bescheinigt.
Da kommen gleich etliche hundert Euros zusammen! Allein für die ANFAHRT eines Notars zur Klinik ist mind. ein Hunni fällig.

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@RotAlge Mutter, Du nervst!

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Und, suchen die noch danach? Oder wollen sie das lieber auf sich beruhen lassen?

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„Sie“ werden das natürlich nicht auf sich beruhen lassen, aber interne Fehlerquellen nicht unbedingt Fremden auf die Nase binden. Das macht kein Dienstleister und kein Hersteller; die Rückverfolgung von schweren Fehlern bis zur Quelle gehört aber zu einem ordentlichen QM.

Schöne Grüße

MM

weil Du zu gut bist für diese Welt! :smile:

Die Sache hat sich noch nicht erledigt. Wir wollen auf jeden Fall aufgeklärt haben, ob und durch wen meiner Schwiegermutter irgendwann Schaden entstanden ist.
Natürlich fallen Späne, wo gehobelt wird, aber die muss dann auch der Schreiner wegfegen und nicht dessen Kunde. Gleichzeitig versteh ich das als gehörigen Denkzettel für diese blasierte Art, mit der man uns gegenüber auftrat.
Ich selbst habe aber keine Befugnisse der Bank gegenüber und Schwiegertiger ist seit gestern für die nächste Zeit in einer Spezialklinik.

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warum nur komm ich mir ab diesem Post vergackeiert vor?