Kontovollmacht und Vermögen

Hallo zusammen,

Max möchte für einen Freund oder für die Schwiegereltern deren Aktiendepot verwalten. Sie erteilen ihm dafür eine Vollmacht, Aktien in dieses Depot zu kaufen, was ihn ja zumindest technisch auch berechtigt, dieses Geld (das seinem Freund bzw. seinen Schwiegereltern gehört) auf seine eigene Konten zu überweisen. Nun wird Max arbeitslos und muss seine Vermögenssituation darlegen, wenn er Arbeitslosengeld beziehen will. Spielen diese Vollmachten auf fremde Konten dabei eine Rolle? Dieses Geld bzw. dieser Depotwert hat doch mit seinem eigenen Vermögen nichts zu tun, oder?

Viele Grüße,
Tychi

Natürlich nicht, ist ja eben nicht dein Geld.

Gruß,
Steve

Nö !
Arbeitslos = Versicherung, auch Millionäre können ALG 1 bekommen, schließlich haben sie dafür Beiträge gezahlt.

bei ALG 2 fragt man nach Vermögen, aber dann passt ja nicht „Nun wird Max arbeitslos“.

Passt schon. Genauso wie es ‚Aufstocker‘ in Beschäftigung gibt, gibt es auch ALG I - Aufstocker, und auch Leute, die in Beschäftigung mit dem Netto klarkamen, aber wenn sie das daraus berechnete ALG I beziehen, halt aufstocken müssen.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für eure Antworten.