Hallo!
Meine Oma ist im März 2001 gestorben, sie war keine Millionärin.
Für Ihre Beerdigung war von ihr extra Gespartes angelegt.
Die örtlichen Sparkassen verweigern jetzt aber den Zugriff auf ihr Konto, um die Rechnungen zu begleichen.
Worauf muß man achten? Welche Dokumente muß man vorlegen?
Alle Infos sind erwünscht!
Danke für die Auskunft!
Gruß
Kontozugriff im Todesfall
Hi,
grundsätzlich gibt es 4 mögliche Verfügungsberechtigte für ein Nachlaßkonto
- Bevollmächtigte duch Vollmacht für den Todesfall oder Vollmacht über den Tod hinaus.
- Erben, legitimiert durch Erbschein oder Vorlage des Testaments nebst Eröffnungsniederschrift
- Testamentsvollstrecker, legitimiert durch Testamentsvollstreckerzeugnis oder Testament nebst Eröffnungsniederschrift.
- Nachlaßpfleger oder -verwalter, legitimiert durch gerichtliche Bestallungsurkunde.
So, daraus werden sich bestimmt wieder Fragen ergeben. Die lasse ich mal auf mich zukommen.
Gruß
Christian
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Eröffnungsniederschrift?
Hi,
erstmal Danke für die Auskunft.
Was ist eine Eröffnungsniederschrift?
Gruß
Eröffnungsniederschrift!
Hi,
gute Frage. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, ist das das Protokoll über die gerichtliche oder notarielle Testamenteröffnung.
Gruß
Christian
Hi,
erstmal Danke für die Auskunft.
Was ist eine Eröffnungsniederschrift?
Gruß
Sonderfall Beerdigungskosten!
gute Frage. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, ist das
das Protokoll über die gerichtliche oder notarielle
Testamenteröffnung.
Genau. Allerdings eröffnet das Nachlassgericht alles, was irgendwie nach Testament aussieht, gegebenenfalls auch mehrere Testamente. Die Bank benötigt zusätzlich daher eine Bestätigung des Gerichtes, dass keine weiteren Testamente eröffnet sind.
BESTATUNGSKOSTEN werden allerdings gegen eindeutigen Nachweis auch so aus dem Guthaben erstattet. Man muss nicht Bevollmächtigt oder Erbe oder auch nur verwandt sein. Das ist so geregelt worden, da die Nachlassbearbeitung z.T. Monate dauern kann und die Kosten für die nun mal abwendbare Beerdignung ja nun auch nicht so ganz gering sind
Stimmt
Genau. Allerdings eröffnet das Nachlassgericht alles, was
irgendwie nach Testament aussieht, gegebenenfalls auch mehrere
Testamente. Die Bank benötigt zusätzlich daher eine
Bestätigung des Gerichtes, dass keine weiteren Testamente
eröffnet sind.BESTATUNGSKOSTEN werden allerdings gegen eindeutigen Nachweis
auch so aus dem Guthaben erstattet. Man muss nicht
Bevollmächtigt oder Erbe oder auch nur verwandt sein. Das ist
so geregelt worden, da die Nachlassbearbeitung z.T. Monate
dauern kann und die Kosten für die nun mal abwendbare
Beerdignung ja nun auch nicht so ganz gering sind
Stimmt, dürfte gegen Vorlage der Rechnung von jeder Bank deshalb gezahlt werden.