Kontozugriff nach Todesfall

Hallo,

wenn ein Mensch stirbt, lässt eine Bank (sofern sie vom Tod weiß) die Erben ja erst an sein Konto, wenn sie einen Erbschein vorweisen können.

Wie ist das, wenn das Konto auf beide Namen eines Ehepaars lautete? Darf dann der überlebende Teil ohne Erbschein Geld abheben?

Wenn das Konto nur auf den Namen des Verstorbenen lautete, der andere aber die Online-Banking Zugangsdaten kennt, kann er ja zugreifen. Wird nachgeprüft, ob so etwas geschehen ist?

Grüße
Carsten

Hallo!

Oder wenn es eine Kontovollmacht „über den Tod hinaus“ gibt.

Oder wenn es ein Gemeinschaftskonto(z.B. Eheleute) mit mehreren Berechtigten gibt

Wenn Bank vom Tod Kenntnis hat und es gibt KEINE Vollmacht oder KEIN Gemeinschaftskonto,dann sperrt sie es ja. Es darf nicht mehr darüber verfügt werden,bis ein Erbe den amtlichen Nachweis vorlegen kann.

Dann sollte auch online nichts mehr machbar sein.

MfG
duck313

Moin,

das scheinen Banken auch schon mal unterschiedlich zu handhaben. Mir ist ein Fall bekannt, da hat die Bank nach Tod des einen Partners 50% des Guthabens auf dem laufenden Konto eingefroren bis zur Klärung des Erbes.

Also wäre es wohl die beste Lösung, bei gemeinsamen Konto, wenn der überlebende Partner sofort ein neues Konto für sich selber einrichtet, auf das sein Einkommen (welcher Art auch immer) gezahlt wird. Sonst könnte die Bank noch auf Idee kommen, dass die Hälfte von allem sowieso zum Erbe zählt und das kann zu Engpässen führen.

Es ist natürlich auch sinnvoll, mit der kontoführenden Bank ein direktes GEspräch zu führen. Auch via Onlinebanking getätigte Transaktionen könnte die Bank womöglich kostenpflichtig rückgängig machen, um sich selber zu schützen.

Gruß
Ex.

Hallo,

das, was du, und was Duck zusammen berichtet, hört sich ja übel an.

Angenommen, ein Mann war Alleinverdiener; jetzt leben er und seine Frau von seiner Rente oder Pension. Vielleicht gibt es sogar weitere Einnahmen, z. B. aus einem vermieteten Objekt, das beiden gehört. Alle Einnahmen fließen auf ein gemeinsames Konto.

Wenn nun einer der beiden stirbt, vermutlich der Mann, weil Männer in der Regel vor ihren Frauen sterben: Die Frau braucht doch Geld um im Alltag zu überleben, Erbschaftssachen können sich aber, habe ich gehört, lange Zeit hinziehen.

Was können die beiden denn tun, damit der überlebende Teil an Geld kommt? Das Konto ganz schnell, bevor die Bank vom Tod erfährt, überziehen, und das Geld unter der Matratze parken?

Grüße
Carsten

Genau das hat duck schon beantwortet.

Genau das hat duck schon beantwortet.

Das ist mir nicht so klar. Er schrieb u. a.:

Oder wenn es ein Gemeinschaftskonto(z.B. Eheleute) mit mehreren Berechtigten gibt …

Soll das heißen, dass der überlebende Partner unverändert zugreifen kann? Fände ich logisch - aber Anlass meiner Frage war, dass mir kürzlich eine Frau berichtet hat, dass die Bank ihr Gemeinschaftskonto nach dem Tod ihres Mannes gesperrt hat. Sie musst, um zu überleben, bei Freunden betteln gehen - obwohl ihr und ihrem Mann zwei vermietete Häuser gehörten.

Grüße
Carsten