konträresUrteil 2. Instanz, wer trägt Kosten 1.I?

Hallo,
wird in 2. Instanz gegenläufig zur 1. entschieden, gehen hier die Kosten des Verfahrens zu Lasten des Unterlegenen.
Gehen damit auch die Kosten des Verfahrens aus 1.Instanz auf den in 2. Instanz unterlegenen über, obwohl ja nach dem Urteil der 1. Instanz der vorherige Unterlegene schon die Kosten tragen musste? Führt das damit zur Grundlage von Rückforderungen?
Herzlichen Dank für eure Gedanken hierzu,
ynot

Hallo,

wäre wichtig zu wissen was für ein Verfahren. Bei manchen familiengerichtlichen und arbeitsrechtlichen Verfahren, werden in der ersten und auch manchmal in der zweiten Instanz die Kosten „gegeneinander aufgehoben“. Heißt auf Deutsch: jeder zahlt seine Kosten selber.

Ansonsten zahlt man in vielen Fällen, wenn man in der zweiten Instanz verliert, die Kosten der Gegenseite (des jetzigen „Gewinners“) aus der ersten Instanz mit.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,
danke - so bin ich denn bestätigt. Mein Ausgangsstatement bezog sich auf „normale“ zivilrechtliche Urteile, die Ausnahme familienrechtlich nahm ich an, arbeitsrechtlich ist mir neu…
Also herzlichen Dank,
ynot

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