Hallo,
ich beginne in Kürze mein Referendariat und bin auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung. Ich wurde aufgrund einer Diagnose aus 2006 (die ich persönlich sehr bezweifel) bereits bei einer Krankenkasse abgelehnt. Es soll sich angeblich um eine chronische Krankheit handeln, ich bin allerdings kerngesund. Naja … Man sagte mir allerdings bei der Versicherung, dass man mich nach Beendigung des Referendariats mit 30% Risikozuschlag aufnehmen würde.
Für den Fall, dass ich noch für das Referendariat eine PKV finde, die mich jedoch mit mehr als 30% Risikozuschlag nimmt, kann ich dann nach Beendigung des Referendariats in eine andere PKV wechseln, die mir dann nur 30% Risikozuschlag berechnen darf, oder existiert dann kein Kontrahierungszwang der anderen Versicherung mehr, weil ich ja schon mal bei einer anderen PKV (mit mehr als 30% Risikozuschlag) versichert war und muss mit diesem höheren Zuschlag dann weiter dort versichert bleiben?
Und die zweite Frage: Gilt für alle PKV-Tarife der Kontrahierungszwang oder kann man in den Basistarif „abgeschoben“ werden?
Ich habe nun etwas Angst, dass wenn ich während des Referendariats eine PKV nehme, die mir z.B. 60% Risikozuschlag berechnet, dann nach Beendigung des Referendariats kein Kontrahierungszwang einer ANDEREN Versicherung mehr besteht, so dass ich nirgendswo anders genommen werde und ich mein Leben lang mit 60% Risikozuschlag versichert bleiben muss.
Danke für jede Hilfe