hallo,
ist in baden-württemberg ein bauherr, öffentlicher bauherr, eigentümer von liegenschaften verpflichtet, regelmässig seine bauwerke zu überprüfen ? zB auf standfestigkeit, mängel an tragenden teilen, brandschutz etc.?
falls ja, wo ist dies geregelt ?
gruss
Hallo,
ob man verplfichtet ist entzieht sich meiner Kenntnis, aber einen Anrpuch darauf hat man.
Ich kann mir vorstellen dass man mit sicherheit auch MA besihctigen schicken darf und dass es ja im eigenen Interesse liegen dürfe…
Grüße
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