Hallo Thomas,
Vertrauensärzte sind das keine. Das sind vorsichtig ausgedrückt - Ärzte, die der PKV wohlgesonnen sind. Zweck und Ziel ist es entweder: Eine Berufsunfähigkeit fest zustellen, denn dann erhalten Sie nur noch 3 oder 6 Monate KTG, oder Ihnen wird eine teilweise Arbeitsfähigkeit unterstellt dann brauch der PKV-Versicherer auch kein Krankentagegeld mehr zu bezahlen. Das würde ich mir auf keinen Fall gefallen lassen, da reicht dann meist schon ein Brief eines Fachanwaltes, dass die Versicherung wieder in die Spur kommt. Ausschlaggebend und das einzige was zählt, wäre ein vom Gericht beauftragter vereidigter Arzt. Bei mir hatten Sie es einmal sogar versucht nach Aktenlage zu entscheiden - ohne mich gesehen zu haben.
Bzgl. des Hausbesuches würde ich mir in der PKV telefonisch den Verantwortlichen zur Brust nehmen und den mal auf den Fuß treten - welche Leute da kommen, was sind die vom Beruf?, denn irgendein Sachbearbeiter oder Außendienstmitarbeiter der Versicherung hat da wohl nichts mitzugackern.
Sollten Sie eine RS–Versicherug haben, sofort ab zum Anwalt: Aber nur- Fachanwalt fürs Versicherungsrecht!!!. Sie könnten auch auf die Schnelle einen Fachanwalt aus dem I-Net heraussuchen. Die werbung lautet da meist - jetzt sind 6 Anwälte online, geben Sie Ihr Fachgebiet ein. Kostet in der Minute meist 1,90 aber wenn Sie nur eine Frage wegen dem Hausbesuch haben-kommen Sie da schnell und günstig weg. Ich war 25 Jahre als Außendienstmitarbeiter tätig, ich habe noch nie in den Bedingungen von Hausbesuchen gelesen und bis heute auch nichts davon gehört, wenn Sie noch Unterlagen wie: Tarifbedingungen KTG, oder die Versicherungsbedingungen der Gesellschaft haben, können Sie ja mal Ihr Glück versuchen, ob der Hausbesuch meist in Klauseln verpackt -Obliegenheitsverletzung z.B.-.irgendwo geschrieben steht???
Lasssen Sie sich nicht verscheissern.
MfG - Leo