Kontrolle der Aufenthaltsbewilligung bei mehr als 90 Tagen in der Schweiz?

Ich war als deutscher Staatsbürger eine Zeit lang in der Schweiz und habe die zwei mal 90 visafreien Tage pro Halbjahr schon voll ausgeschöpft.

Nun stelle nun fest, dass ich auf dem Weg von Deutschland nach Italien erneut durch die Schweiz muss, über Österreich wäre ein Umweg von einigen hundert Kilometern… normal kein Problem als Touri/Transit. Bei einer Übernachtung in der Schweiz haben die Hotels dann auch noch die Meldepflicht.

Nun frage ich mich ob man mich bei einer Grenzkontrolle zurückweisen kann weil ich die 180 Tage überschritten habe bzw. im Zweifel keine Aufenthaltsbewilligung vorweisen kann.
Wurden meine Daten bei der vorherigen Einreise gespeichert? Ich wurde zwar am Flughafen wie auch im Zug kontrolliert, allerdings mit meinem Personalausweis, den der Grenzer durch seinen Computer zog… da es kein Reisepass war, bekam ich keine Stempel oder Ähnliches.

Ich frage mich ob die Schweizer überhaupt wissen wann ich eingereist bin… keine Ahnung ob die Daten aus dem deutschen Personalausweis gespeichert werden anstelle von Stempel im Pass.

Umgekehrt hätte ein Schweizer in Deutschland dasselbe Problem.

Sonnige Grüße!

Jens

Hallo Jens,

Vorweg: Ich kann die Frage auch nicht verbindlich beantworten, weil ich kein Jurist bin und nicht weiß, wie lange du wann in der Schweiz warst, aber ich kann dir meinen Eindruck schildern…

Ich war als deutscher Staatsbürger eine Zeit lang in der
Schweiz und habe die zwei mal 90 visafreien Tage pro Halbjahr
schon voll ausgeschöpft.

Du darfst 90 Tage ohne Bewilligung (Visa gibt es ja für deutsche Staatsbürger keine mehr) in der Schweiz bleiben. Wenn du dabei arbeitest, muss das gemeldet, aber nicht bewilligt werden. Danach musst du für 90 Tage ausreisen, anderenfalls bestünde ja wieder Bewilligungspflicht.
Allerdings dürfte es schwierig für die Behörden sein, den entsprechenden Nachweis für EU-Bürger zu überbringen, weil die Kontrolle an den Grenzen ja nur sporadisch erfolgt, außer im Flugverkehr - siehe dazu unten. Einzig wenn du während des Aufenthalts in der Schweiz im Hotel oder sonst irgendwie „gemeldet“ gewohnt hast, wäre das nachverfolgbar.

Nun stelle nun fest, dass ich auf dem Weg von Deutschland nach

Italien erneut durch die Schweiz muss, über Österreich wäre
ein Umweg von einigen hundert Kilometern… normal kein Problem
als Touri/Transit. Bei einer Übernachtung in der Schweiz haben
die Hotels dann auch noch die Meldepflicht.

Die aber sehr lasch gehandhabt wird, jedenfalls von vielen Unterkünften. Oft fragt überhaupt niemand nach der Nummer des Dokuments und ob die von mir eingetragene denn auch stimmt, wurde bei mir (wenn ich mich recht erinnere) überhaupt noch nie hinterfragt. Zudem hatte ich auf den (vorausgefüllten) Meldescheinen schon alle möglichen Nationalitäten… Ich bezweifle also, dass Hoteliers allzu oft wegen Verstößen gegen die Meldepflicht belangt werden.

Ganz abgesehen davon: Eine Fahrt durch die Schweiz dauert im ungünstigen Fall vier Stunden (ohne Stau am Gotthard). Warum musst du also in der Schweiz übernachten? In Lörrach, Singen, Domodossola oder Como hast du das Problem nicht.

Nun frage ich mich ob man mich bei einer Grenzkontrolle

zurückweisen kann weil ich die 180 Tage überschritten habe
bzw. im Zweifel keine Aufenthaltsbewilligung vorweisen kann.
Wurden meine Daten bei der vorherigen Einreise gespeichert?
Ich wurde zwar am Flughafen wie auch im Zug kontrolliert,
allerdings mit meinem Personalausweis, den der Grenzer durch
seinen Computer zog… da es kein Reisepass war, bekam ich
keine Stempel oder Ähnliches.

An Flughäfen wird mein Pass (Personalausweis nicht immer) eingelesen. Ich vermute aber, dass die Schweiz keine elektronischen Einträge in einem EU-Pass machen kann. Selbstverständlich könnte aber das Datum deine Einreise gespeichert werden. Ob das passiert, kann ich aber nicht sagen. Grundsätzlich ist die Schweiz keine Hochburg des Datenschutzes.
In der Bahn werde ich zwar auch manchmal kontrolliert (vor allem weil ich oft mit dem Zug fahre, der aus Belgrad kommt), Dokumente wurden aber nie eingelesen. Im Zweifelsfalle suchte der Gesetzesvertreter - in der Schweiz darf das eine untergeordnete, kantonale Behörde machen, weil es sich ja nicht um Grenzkontrollen handelt - in der Datenbank oder telefoniert.
Egal ob Bahn, Auto oder zu Fuß: Normalerweise wird man nicht kontrolliert, daher kann auch die Ein- und Ausreise nicht genau erfasst werden.

Ich frage mich ob die Schweizer überhaupt wissen wann ich

eingereist bin… keine Ahnung ob die Daten aus dem deutschen
Personalausweis gespeichert werden anstelle von Stempel im
Pass.

Stempel gibt es nicht mehr und ich zweifle eben auch, dass tatsächlich registriert wird. Ich könnte mir aber vorstellen, dass man im Zweifelsfall dazu auffordert, Belege zu liefern, dass man 180 Tage im Jahr nicht in der Schweiz war. In jedem Fall sollten solche Maßnahmen kaum zum Tragen kommen, wenn du ein- oder zweimal durch die Schweiz fährst.

Grüße,
Bernd

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