Kontrolle der Mitarbeiter durch 15min Emails

Hallo Zusammen,

folgendes Situation: Ich arbeite in einem Betrieb, der auch eine Schicht beinhaltet, in der man auf einem Monitor gewisse Server „überwachen“ muss und telefonisch erreichbar sein muss. Nun ist es innerhalb mehreren Jahren dazu gekommen, dass ein Kollege in einer Nachtschicht mehrere Anrufe verpasst hat, da er nicht in der Anrufsoftware auf Bereit stand. (Bereit heißt: ich kann anrufen entgegen nehmen.)

Es wurde also mehrmals angerufen und keiner ging ran. Das gab dann ein riesiges hin und her. Und im Endeffekt gab es eine „Kollektivstrafe“ für alle Mitarbeiter…

Innerhalb dieser Schicht, sowohl am Wochenende tagsüber als auch Nachts muss man jetzt alle 15 Minuten eine Email an den Chef schicken:" Status geprüft und auf Bereit".

Alle mussten diese Arbeitsanweisung unterzeichnen.

Ist sowas rechtens?

Darf der Arbeitgeber soetwas verlangen? Diese art von Kontrolle gleicht mehr einer Schikane als allem anderen…

LG

der Geplagte

Das ist rechtens und in anderen Branchen sogar gängige Praxis. So müssen Bahn-Mitarbeiter in Stellwerken regelmäßig einen Knopf drücken, um zu demonstrieren, dass sie noch aktiv sind oder Wachleute ihre Rundgänge mittels Stechuhr protokollieren. Insbesondere wenn durch eine Bereitschaft Schäden abgewendet werden sollen, sind solche Kontrollmaßnahmen also seitens des Arbeitgebers zulässig. Nicht zulässig wäre ggf. eine dauernde Kameraüberwachung.

Zawr blöde, dass hier das Fehlverhalten eines einzelnen zu einer „Bestrafung“ für alle Mitarbeiter führt, aber rechtlich bewegt sich ihr Chef auf sicherem Eis.

Kommt darauf an ob der Betriebsrat das auch gut heißt, aber im Grunde darf der Arbeitgeber dies Festlegen,
§ 106 Gewerbeordnung

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Wenn ihr aber einen Betriebsrat habt kommt noch folgendes hinzu.
Betriebsverfassungsgesetz

§ 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
1.
von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
2.
von technischen Anlagen,
3.
von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
4.
der Arbeitsplätze
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.
Hoffe ich konnte dir helfen.

(also Information, ich bin kein Rechtsanwalt, ich wurde nur im Arbeitsrecht geschult und kann nicht alles wissen)
Besser ist immer mann frägt einen Profi (Anwalt) den der findet immer noch mal was anderes evtl.

Hallo,

Allgemein schließt das Monitoring bei Server - Überwachungen eine Reaktionszeit ein. Die Rufbereitschaft ist zwingend notwendig. Ob im Kundenauftrag oder aber im eigenen Firmen internen Auftrag. Das Controlling dieser Überwachung muss die Geschäftsleitung (GL) garantieren können. Ihrer Darstellung zufolge geht die GL davon aus, dass in der nicht erreichten Arbeitszeit ein Problem mit einem Server hätte erfolgen können oder aber Kunden in deren Auftrag dieses Monitoring stattfindet anrufen und das Unternehmen bei Nichterfüllung des Auftrages zur Rechenschaft ziehen können. Wenn ich richtig liege erfolgt bei Ihnen ein 24h Monitoring im Schichtsystem. Werden die Rufbereitschaften durch Mitarbeiter mehrfach nicht eingehalten kann dies angefangen über Abmahnung bis hin zur Kündigung zur Folge haben. Die Entscheidung ein Kontrollmechanismus hier einzusetzen zeigt, das die GL ausserhalb von Arbeitsrechtsmaßnahmen absieht, sollte aber mit Einführung einer Arbeitsanweisung nicht unterschätzt werden. Die angegebenen Zeit der Zwischenmeldung in Abständen von 15 Minuten wurden mit der des öfteren nicht erreichten Rufbereitschaft gleichgesetzt.
Die Arbeitsanweisung wurde soweit ich erkennen kann begründet. Gehen Sie davon aus, dass bei Nichteinhaltung dieser, der Arbeitgeber Abmahnungen erteilen wird.

Da das gesamte Arbeitsklima im Schreiben hier nicht erkennbar ist, kann ich zum Punkt Schikane und Arbeitsanweisung keine Angabe in diesem Fall geben.

Mit besten Grüßen

I. Wagner

Klass. Antwort im Arb.recht - d. kommt darauf an:
Was steht im

  • Arb.vertrag, TV, Zusatzvereinbarungen
  • Gewerbe
    D. kann nur ein FA Arb.recht beantworten.

Hallo,
ich sehe dies nicht als „Strafe“ oder Schikane an. Dies ist eine ganz normale Arbeitsanweisung, die der Arbeitgeber zur Sicherheit unterschreiben lässt, damit er sicher gehen kann, dass diese alle verstanden haben.
Zweck ist es, dass bei der nächsten Verfehlung eine Abmahnung folgen kann und bei mehrmaliger Verfehlung eine Kündigung.
Dagegen kann man nichts tun, außer sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen.

Man kann den Arbeitgeber verstehen. Er bezahlt für eine Leistung, nämlich die Erreichbarkeit und Überwachung der Server während bestimmter Zeiten und wenn die Mitarbeiter nicht erreichbar sind, würde ich mir als AG Gedanken machen, was die Mitarbeiter statt dessen tun?

Hallo,

Innerhalb dieser Schicht, sowohl am Wochenende tagsüber als
auch Nachts muss man jetzt alle 15 Minuten eine Email an den
Chef schicken:" Status geprüft und auf Bereit".

Alle mussten diese Arbeitsanweisung unterzeichnen.

Ist sowas rechtens?

Darf der Arbeitgeber soetwas verlangen? Diese art von
Kontrolle gleicht mehr einer Schikane als allem anderen…

Sehr kurze Antwort: Ja, er darf. Liegt im Rahmen der Problembeseitigung bei einer Arbeitsanweisung (denn da war ja offensichtlich ein Fehlverhalten).

rambam

Hallo,

Gegenfrage: Was sollte der Chef unternehmen um die Mißstände zu beheben? Die Frage ist doch wie wichtig die Einhaltung der Dienstanweisung gesehen wird.
Ob so eine Anweisung rechtens ist, kann ich nicht sagen, jedoch gibt es ähnliche Verfahrensweise bei Zugführer, diese müssen in regelmäßigen Abständen einen Knopf drücken um zu signalisieren, dass sie Wach sind und nicht eingeschlafen.

Ich gehe also davon aus, dass man eine solche Regelung treffen kann. Ich würde jedoch den Dialog mit dem AG gehen und eine andere Lösung suchen, auch wenn mir eine solche Regelung keine Probleme bereiten würde, da ich mir keine Schuld bewußt bin. Allerdings bezweifle ich :wink:, dass ich immer den Rhythmus einhalten würde. Irgendwie unnatürlich oder?

LG.

Hallo,

ich halte das auch für eine Schikane, bin mir aber nicht ganz sicher ob man da etwas machen kann. Das Argument als Chef wäre ja für mich, so stelle ich sicher das die Leute nicht schlafen und voll aufmerksam sind, Frage natürlich, was ist mit den Pausen bzw. bei einem dringenden Bedürfnis ?

Gruß

Klaus

Hallo,

gibt es im Betrieb einen BR ?

&Tschüß
Wolfgang

Nein leider nciht =/ aber ich will schon länger einen gründen, aber kollegen ahben angst

Da bin ich überfragt, auch wenn mein Gefühl sagt, dass dies so wohl nicht mit Recht und Gesetz zu vereinbaren ist.
Robby1

Hallo!

Ein sehr schwieriges Thema, wobei dies sicher immer aktueller wird. Die Ursache für das Problem liegt zwar nicht im Bereich des Arbeitnehmers, aber letztendlich wirkt sich alles auf diesen Bereich aus.

Das blödsinnige an dieser Arbeitsanweisung ist, dass durch die heutige Technik man alle 15 Minuten automatisch so etwas senden kann bzw. zeitversetzt (je nach Programm) und so diese Arbeitsanweisung für den Arbeitgeber überhaupt keinen Vorteil bringt.
Andererseits, wenn man mal bedenkt, dass ein Arbeitnehmer mal vielleicht doch mit Magen-Darm zu kämpfen hat, und dann mal länger weg ist, kann der Arbeitgeber ihm auch nichts.

Im Großen und Ganzen: Eine sehr überflüssige und blödsinnige Arbeitsanweisung, aber das ist dann leider relativ egal (immerhin hätte er auch Videoüberwachung einführen können - teilweise, wenn angemessen).

Aus meiner Ansicht her - und soweit ich weiß - rechtlich zulässig, dennoch blödsinnig. Wenn das als Schikane empfunden wird, mit dem Betriebsrat reden, denn nur der darf sowas durchwinken.

Ansonsten: Einfach zeitversetzte E-Mails einschalten, dann von mir aus noch bedenken, dass es doch ziemlich blöd ist für den Chef, dass er seine Mitarbeiter so viel bezahlt, nur um Mails zu bekommen. Irgendwann - so denke ich - wird ihn der E-Mail Müll dann doch mal nerven und er schafft es ab. Wer als Chef seinen Mitarbeitern so gewaltig misstraut, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Ignorieren und als gegeben ansehen.

Möglicherweise weiß aber jemand hier noch was mehr. Das ist nur meine Meinung.

Wünsche viel Erfolg und vielleicht hilft auch mal in 2-3 Monaten ein Gespräch mit dem Chef, wenn der sich wieder beruhigt hat, wenn nicht, es gibt viele Jobs momentan in Deutschland, mit weitaus besseren Arbeitgebern!

Hallo, ob das rechtens ist kann ich dir nicht sagen, doch wenn einer Mist gemacht hat kann das den AG schon veranlassen, dass es nicht mehr vorkommt. Zugführer müssen auch minütlich Signale hinterlassen, dass sie nicht einschlafen. Ob das nun vergleichbar ist liegt wahrscheinlich an den Folgen, die geschehen können. Ich würde mit dem Chef mal reden wenn alles eine Zeit lang gut gegangen ist. Vielleicht ist er ja einsichtig. Viel Glück!

Nicht so einfach zu beantworten.
Wenn es bei Ihnen einen BR gibt, muss dieser solchen Kontrollmassnahmen zustimmen sofern es sich um regelmaessige Kontrollen handelt.
Wenn nicht … grundsaetzlich kann der Arbeitgeber natuerlich Kontrollen und Kontrollmassnahmen anordnen. Diese muessen jedoch zweckmaessig und angemessen sein. Ueber zweckmaessigkeit kann man sicher immer streiten, aber mir scheint hier jedoch auch die Angemessenheit fragwuerdig und duerfte einer rechtlichen Ueberprüfung nicht stand halten.
Mit dem Unterzeichnene der Arbeitsanweisung haben Sie allerdings der Massnahme zugestimmt und sind auch daran gebunden. Aussnahme waere z.B. sittenwidriges Verhalten oder schlicht Unzumutbarkeit was mir hier nicht gegeben zu sein scheint. Da alle Mitarbeiter so agieren muessen scheidet auch die fehlende Gleichbehandlung aus.
Ich halte die Regelung möglicherweise für unhaltbar, dies sollten Sie aber rechtlich genauer pruefen lassen

Hallo,

ein BR hätte bei dieser Angelegenheit volle Mitbestimmung gehabt.
Ansonsten läßt sich eine derartige Überwachung gerade in der Nachtschicht evtl. schon rechtfertigen - zB wenn der Kollege an einem Einzelarbeitsplatz sitzt und keinen/kaum Sichtkontakt mit anderen AN hat.
Allerdings darf die Überwachung nicht uferlos sein, sondern muß angemessen und notwendig sein…
Ob diese Form der Überwachung an diesem Arbeitsplatz zulässig ist, kann seriös aber letztendlich nur ein Fachanwalt beurteilen, der die genauen Arbeitsumstände kennt.

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: sollte doch noch ein BR gegründet werden, kann dieser auch alle mitbestimmungspflichtigen Tatbestände neu verhandeln, die der AG in der „BR-losen“ Zeit geschaffen hat.

Nein leider nciht =/ aber ich will schon länger einen gründen,
aber kollegen ahben angst

Hallo,
lese leider erst heute (!!) die Anfrage. Sorry!!!
Ja, ist meiner Meinung Rechtens. Der Arbeitgeber ist weisungsbefugt. Er bestimmt, was gearbeitet wird und wie.

Nun ist inzwischen aber viel Zeit vergangen. Hat sich alles wieder beruhigt?
Gruss
Buki