Hallo,
ich will mal kurz etwas schildern, was mir vor ein paar Monaten passiert ist. Es geht hier NICHT um eine Rechtsberatung, sondern um allgemeines Interesse. Ich möchte es nur anschaulich schildern, weil der „Ton“ der Behörde hier eine wichtige Rolle spielt.
Ich bin irgendwann vor ein paar Monaten aus einem Urlaub in den USA zurückgekommen und wurde in Frankfurt vom Zoll kontrolliert.
Der Beamte fragte mich, ob ich was zu verzollen hätte, was ich verneinte. Daraufhin muss ich meinen Koffer öffenen. Soweit so gut.
Und dann ging es los.
Ich packe also meine Sachen aus und der Mann vom Zoll unterstellt mir bei JEDEM Kleidungsstück - bis auf die letzte Socke! - ich hätte es in den USA gekauft!
Das klang dann so:
"Na, das haben sie doch bestimmt in den USA gekauft, oder! - Meine Antwort: Nein, habe ich nicht.
„Das sieht aber ziemlich neu aus, erzählen sie mir doch nichts…“ - Nein ich habe es in der BRD gekauft
„Wenn sie sagen, sie hätten es hier gekauft, dann können sie mir sicher die Quittung zeigen“
usw.
Das lief dann so weiter, bis der Koffer komplett durch war.
und für die Sachen, die ich an hatte, mußte ich mich dann auch noch rechtfertigen.
Anhängen könnten sie mir nichts und ich konnte die Kontrolle passieren.
Nun meine Frage:
In wie weit muss man sich so ein „Verhör“ durch den Zoll eigentlich gefallen lassen?
Muss man sich solche „Beschuldigungen einer Straftat“ - und das war es ja - gefallen lassen oder kann man die Aussage verweigern?
Grüße
Gab