Die Tage ist in der Zeitung ein Artikel über das Briefgeheimnis erschienen, in dem es darum ging, wie auf der Arbeit mit Briefen verfahren werden darf/soll/muss wenn z.B. jmd. Im Urlaub ist. Da war das mit dem Posteingang also schnell geklärt, aber wie sieht es mit dem Postausgang aus? Darf ein Brief in einer hausinternen Poststelle geöffnet werden, um zu prüfen, ob es sich wirklich um dienstliche Post handelt, bevor er frankiert und versendet wird?
Danke & Gruß
Schulti