Kontrolle von Ausgangspost erlaubt?

Die Tage ist in der Zeitung ein Artikel über das Briefgeheimnis erschienen, in dem es darum ging, wie auf der Arbeit mit Briefen verfahren werden darf/soll/muss wenn z.B. jmd. Im Urlaub ist. Da war das mit dem Posteingang also schnell geklärt, aber wie sieht es mit dem Postausgang aus? Darf ein Brief in einer hausinternen Poststelle geöffnet werden, um zu prüfen, ob es sich wirklich um dienstliche Post handelt, bevor er frankiert und versendet wird?

Danke & Gruß
Schulti

Darf ein Brief in einer hausinternen Poststelle geöffnet
werden, um zu prüfen, ob es sich wirklich um dienstliche Post
handelt, bevor er frankiert und versendet wird?

Fragen wir mal anders. Seit wann bringen die MA ihre Privatpost mit in die Firma um sie von dort, auf Kosten der Fa., versenden zu lassen.
Die Betriebsvereinbarung will ich mal sehen. Das gibts selbst bei der Deutschen Post micht mal.

Also wenn es dienstliche Post ist, erübrigt sich die Frage. Allerdings kommt es bei manchen Firmen intern noch auf Hierarchien an, wer wessen Post liest (INTERNE REGELUNG!).

Darf ein Brief in einer hausinternen Poststelle geöffnet
werden, um zu prüfen, ob es sich wirklich um dienstliche Post
handelt, bevor er frankiert und versendet wird?

Fragen wir mal anders. Seit wann bringen die MA ihre
Privatpost mit in die Firma um sie von dort, auf Kosten der
Fa., versenden zu lassen.
Die Betriebsvereinbarung will ich mal sehen. Das gibts selbst
bei der Deutschen Post micht mal.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Es ist zwar richtig, daß die Sache arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, aber deswegen kann man nicht alle anderen Rechtsgüter außenvorlassen. Nur weil jemand zur spät zur Arbeit kommt, kann ihm der Vorgesetzte ja auch nicht ungestraft in die Fresse hauen.

Gruß,
Christian

Darf ein Brief in einer hausinternen Poststelle geöffnet
werden, um zu prüfen, ob es sich wirklich um dienstliche Post
handelt, bevor er frankiert und versendet wird?

Fragen wir mal anders. Seit wann bringen die MA ihre
Privatpost mit in die Firma um sie von dort, auf Kosten der
Fa., versenden zu lassen.
Die Betriebsvereinbarung will ich mal sehen. Das gibts selbst
bei der Deutschen Post micht mal.

Mich interessiert generell, ob dort das Briefgeheimnis ebenfalls greift denn der Mitarbeiter würde ja Post öffnen die nicht an Ihn adressiert ist und zwar um zu schauen ob private Post verbotener Weise verschickt wird. Offiziell darf sicher niemand private Post auf Firmeskosten verschicken.

Hallo,

Mich interessiert generell, ob dort das Briefgeheimnis
ebenfalls greift denn der Mitarbeiter würde ja Post öffnen die
nicht an Ihn adressiert ist und zwar um zu schauen ob private
Post verbotener Weise verschickt wird. Offiziell darf sicher
niemand private Post auf Firmeskosten verschicken.

die Formulierung ist m.E. recht eindeutig, aber da das nicht ganz so mein Thema ist, will ich da nicht viel mehr zu sagen (oder wie Nuhr sagte: Ich kann nicht singen und tanzen, aber im Gegensatz zu anderen laß´ ich das dann auch):
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Gruß,
Christian

In dem Gesetz steht „Wer unbefugt eineb Brief öffnet…“, ist der Betrieb befugt sämtliche Ausgangspost zu öffnen? Oder nur die vorgesetzten? Oder doch gar niemand?

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