am Flughafen werden u.U. ja Notebooks kontrolliert. Generell ist das ja auch ok, immerhin könnte Sprengstoff drin sein.
Ist der Zoll aber berechtigt, ein Notebook ohne Aufsicht des Besitzers zu prüfen?
Angenommen, der Besitzer macht sein Notebook soweit dicht, dass keinerlei Zugriffe nach Einschalten mehr möglich sind, wäre der Zoll berechtigt, sich die Zugangsdaten geben zu lassen?
Angenommen, der Besitzer sagt, die hätte er aus Sicherheitsgründen gar nicht dabei, könnte der Zoll da irgendetwas unternehmen?
Ist der Zoll aber berechtigt, ein Notebook ohne Aufsicht des
Besitzers zu prüfen?
Ja, ein Notebook darf (physisch) überprüft werden bei einer Kontrolle am Flughafen.
Angenommen, der Besitzer macht sein Notebook soweit dicht,
dass keinerlei Zugriffe nach Einschalten mehr möglich sind,
wäre der Zoll berechtigt, sich die Zugangsdaten geben zu
lassen?
Der Zoll darf zwar den Notebookbesitzer nach den Zugangsdaten fragen, der Notebookbesitzer hingegen muss die Zugangsdaten nicht nennen. Ein Ausschluss aus dem Flugverkehr wegen Verschweigen der Zugangsdaten wäre rechtswidrig.
Selbst wenn man Polizei/Staatsanwaltschaft/Richter Passwörter und Zugangsdaten verschweigt und somit die Ermittlungen behindert, muss man mit keiner Strafe rechnen.
Angenommen, der Besitzer sagt, die hätte er aus
Sicherheitsgründen gar nicht dabei, könnte der Zoll da
irgendetwas unternehmen?
Nein, dem Zoll hat das nicht zu interessieren, welche privaten Daten auf dem Rechner gespeichert sind.
Ja, ein Notebook darf (physisch) überprüft werden bei einer
Kontrolle am Flughafen.
Ja, klar, aber hat der Besitzer einen Anspruch darauf, das Gerät unter Beobachtung zu halten oder darf es von den Beamten auch in einen anderen Raum gebracht werden, wo der Besitzer die Aktionen nicht verfolgen kann?
Ja, klar, aber hat der Besitzer einen Anspruch darauf, das Gerät unter Beobachtung zu halten oder darf es von den Beamten auch in einen anderen Raum gebracht werden, wo der Besitzer die Aktionen nicht verfolgen kann?
Mit der vorigen Argumentation „könnte ja sein dass Sprengstoff drin ist“ hat der Zoll das Recht (die Pflicht?), bei entsprechendem Verdacht Gegenstände in einer gesicherten Umgebung zu untersuchen, um Personenschäden zu vermeiden.
Allerdings in irgend einer Form Einsicht in die Daten des Rechners zu nehmen ist -zumindest in Deutschland- ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Wer hinreichend paranoid ist, sollte deswegen auch die Festplatten über BIOS-Authentisierung komplett hardwaretechnisch verschlüsseln, dann muss man sich auch keine Gedanken machen, wenn man das Gerät mal nicht im Blickfeld hat.
Du kannst froh sein, das Notebook heil zurück zu bekommen. Einem genervten Zöllner könnte das Teil nämlich auch mal aus der Hand rutschen, wenn Du zu viel Alarm machst. Der Beamte ist versichert, da zahlt er keinen Cent. Aber Du hast erstmal kein Notebook mehr, und bis das ganze abgewickelt ist mit Versicherung usw., das dauert.
Man muss doch nicht aus Allem und Jedem gleich einen Alarm machen und seine Grundrechte verletzt sehen. Manchmal versteh’ ich die Leute nicht.
Ist der Zoll aber berechtigt, ein Notebook ohne Aufsicht des Besitzers zu prüfen?
Ich vermute ganz stark nein.
Angenommen, der Besitzer macht sein Notebook soweit dicht, dass keinerlei Zugriffe nach Einschalten mehr möglich sind, wäre der Zoll berechtigt, sich die Zugangsdaten geben zu lassen?
Das dürfte gar nicht notwendig werden; denn wenn sich das Notebook einschalten lässt, wissen die Zöllner eigentlich alles, was sie wissen müssen: Im Innenleben ist funktionsfähige Technik, kein Sprengstoff!
Ich habe in der Praxis* auch noch nie erlebt, dass bei reiner Suche nach illegalen Stoffen mehr getestet wurde, als dass das Gerät funktionstüchtig wäre.
Jedenfalls ist für alles, was über das Anschalten hinaus geht, ein Durchsuchungsbeschluss nötig (außer bei Gefahr im Verzug, was beim normalen Reisenden allerdings so gut wie niemals der Fall ist).
Allerdings sollte man darauf achten, dass der Akku beim Einchecken noch nicht ganz leer ist oder wenigstens das Ladegerät griffbereit ist; sonst könnte es schonmal stressig werden.
*) Habe mal eine zeitlang in München am Flughafen gearbeitet.
Angenommen, der Besitzer sagt, die hätte er aus Sicherheitsgründen gar nicht dabei, könnte der Zoll da irgendetwas unternehmen?