Kontrolle

Ein Bekannter von mir hat einen Firmenwagen, auch für die private Nutzung.

Der Arbeitgeber will jetzt ein elektronisches Fahrtenbuch mit GPS einbauen, quasi als mobile Stechuhr.

Für die Arbeit mag das ja OK sein. Wird aber bei der privaten Nutzung die Intimsphäre und der Datenschutz gewahrt, wenn der Arbeitgeber mit PLZ,Ort,Straße,Uhrzeiten genau weiß was Bekannter in seiner Freizeit so macht?

Kann Bekannter den Einbau verweigern?

Für eine fachkundige Antwort danke ich. dodo

Ein Bekannter von mir hat einen Firmenwagen, auch für die
private Nutzung.

Der Arbeitgeber will jetzt ein elektronisches Fahrtenbuch mit
GPS einbauen, quasi als mobile Stechuhr.

Für die Arbeit mag das ja OK sein. Wird aber bei der privaten
Nutzung die Intimsphäre und der Datenschutz gewahrt, wenn der
Arbeitgeber mit PLZ,Ort,Straße,Uhrzeiten genau weiß was
Bekannter in seiner Freizeit so macht?

Kann Bekannter den Einbau verweigern?

Zunächst gehört der Wagen der Firma. An dem darf sie Änderungen vornehmen. Sicher darf sie die privaten Fahrten nicht „überwachen“. Aber wird sie das überhaupt tun ? Welches Interesse sollte sie denn daran haben?
Wenn (mindestens bei Abschluss des entsprechenden Vertrages)ein solch gegenseitiges Vertrauen zwischen AG und AN besteht, dass der AG die private Nutzung zulässt, dann sollte man auch davon ausgehen, dass beide Seiten in dieser Sache korrekt und vernünftig miteinander umgehen wollen. Das ist die Geschäftsgrundlage.

Traute der AN dem AG jedoch zu, dass der AG privates überwacht, dann sollte der AN baldigst kündigen.
Traute der AN das dem AG zwar nicht zu, spräche der AN sich aber dennoch gegenüber dem AG gegen den Einbau aus, wäre die Vertrauensbasis lädiert. Auch nicht gerade förderlich für eine weiterhin gedeiliche Zusammenarbeit mit dem AG !
Und hätte der AN wirklich objektiv gelegentlich etwas zu verbergen, dann sollte er für diese Gelegenheiten den Firmenwagen einfach nicht nutzen.
Gruß
Karl

Hallo Karl,

welchen vernünftigen Grund, außer Überwachung, kann es geben, nach mehreren Jahren der Zusammenarbeit ein GPS einzubauen? Der Wagen ist bis auf einen Regenschirm leer, das kann nicht der Grund sein.

Dann wäre Deiner Meinung nach das Vertrauen nicht mehr da und dann sollte Bekannter kündigen, oder?

Gruß
dodo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Bekannter von mir hat einen Firmenwagen, auch für die
private Nutzung.

Der Arbeitgeber will jetzt ein elektronisches Fahrtenbuch mit
GPS einbauen, quasi als mobile Stechuhr.

Für die Arbeit mag das ja OK sein. Wird aber bei der privaten
Nutzung die Intimsphäre und der Datenschutz gewahrt, wenn der
Arbeitgeber mit PLZ,Ort,Straße,Uhrzeiten genau weiß was
Bekannter in seiner Freizeit so macht?

Kann Bekannter den Einbau verweigern?

Zunächst gehört der Wagen der Firma. An dem darf sie
Änderungen vornehmen. Sicher darf sie die privaten Fahrten
nicht „überwachen“. Aber wird sie das überhaupt tun ? Welches
Interesse sollte sie denn daran haben?
Wenn (mindestens bei Abschluss des entsprechenden
Vertrages)ein solch gegenseitiges Vertrauen zwischen AG und AN
besteht, dass der AG die private Nutzung zulässt, dann sollte
man auch davon ausgehen, dass beide Seiten in dieser Sache
korrekt und vernünftig miteinander umgehen wollen. Das ist die
Geschäftsgrundlage.

Traute der AN dem AG jedoch zu, dass der AG privates
überwacht, dann sollte der AN baldigst kündigen.
Traute der AN das dem AG zwar nicht zu, spräche der AN sich
aber dennoch gegenüber dem AG gegen den Einbau aus, wäre die
Vertrauensbasis lädiert. Auch nicht gerade förderlich für eine
weiterhin gedeiliche Zusammenarbeit mit dem AG !
Und hätte der AN wirklich objektiv gelegentlich etwas zu
verbergen, dann sollte er für diese Gelegenheiten den
Firmenwagen einfach nicht nutzen.
Gruß
Karl

Hallo Karl,

welchen vernünftigen Grund, außer Überwachung, kann es geben,
nach mehreren Jahren der Zusammenarbeit ein GPS einzubauen?

Hallo dodo,
so vielfältig Jobs sind, genauso vielfältig können die vernünftigen Gründe sein, dass der AG wissen will, wo sein Mitarbeiter sich gerade dienstlich aufhält, bzw. wo er wann war. Damit könnte man z.B.eine Tourenplanung optimieren. Natürlich auch kontrollieren, ob der Mitarbeiter sich während seiner Dienstzeit nicht irgendwo hin „verdrückt“ (so etwas soll ja auch vorkommen).

Der Wagen ist bis auf einen Regenschirm leer, das kann nicht
der Grund sein.

Dann wäre Deiner Meinung nach das Vertrauen nicht mehr da und
dann sollte Bekannter kündigen, oder?

Kündigen würde ich ggfls nur dann, wenn ich defintiv wüsste, der AG wolle damit mich „privat“ ausschnüffeln. Vorher würde ich mich dann allerdings selber fragen, ob die private Nutzung des Firmenwagens im Rahmen des üblichen ist. Mit der Vereinbarung der privaten Nutzung hat der AG bestimmt nicht gemeint, der AN fährt jedes Wochenende zwischen München und Flensburg hin und her.
Gruß
Karl

Hallo dodo,

welchen vernünftigen Grund, außer Überwachung, kann es geben,
nach mehreren Jahren der Zusammenarbeit ein GPS einzubauen?
Der Wagen ist bis auf einen Regenschirm leer, das kann nicht
der Grund sein.

GPS erleichtert bei Entwendung des Wagens das Wiederauffinden desselbigen. Und aus diesem Grund kann ich mir vorstellen, dass die Vollkasko ggf. billiger kommt.
Ein möglicher Grund…

Dann wäre Deiner Meinung nach das Vertrauen nicht mehr da und
dann sollte Bekannter kündigen, oder?

Was ich immer nicht verstehe, ist die offensichtliche Unfähigkeit vieler, mit dem Vorgesetzten auf normale zwischenmenschliche Art und Weise zu kommunizieren. Wie wäre es, vor einer Kündigung einfach mal beim Vorgesetzten nachzufragen, warum diese Maßnahem getroffen wird, welche Daten gesammelt werden, etc. wie es eigentlich unter normalen Menschen möglich sein müßte?

Leichte Verwunderung
Jürgen

Der Arbeitgeber will jetzt ein elektronisches Fahrtenbuch mit
GPS einbauen, quasi als mobile Stechuhr.

Für die Arbeit mag das ja OK sein. Wird aber bei der privaten
Nutzung die Intimsphäre und der Datenschutz gewahrt, wenn der
Arbeitgeber mit PLZ,Ort,Straße,Uhrzeiten genau weiß was
Bekannter in seiner Freizeit so macht?

Selbst wenn dieses „Fahrtenbuch“ technisch so gestaltet wäre, dass es bei jedem Fahrtantritt eigens einzuschalten ist und dies nur auf dienstlichen Fahrten geschieht, könnte eine lückenlose Überwachung dieser Fahrten bereits einen Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers darstellen. Unproblematisch wäre auf dienstlichen Fahrten auf jeden Fall die reine Erfassung der Fahrleistung sowie die Möglichkeit, das Fahrzeug in begründeten Fällen zu orten.

Eine über die Gesamtfahrleistung hinausgehende Überwachung auch privater Fahrten hingegen wäre auf jeden Fall unzulässig. Der Arbeitnehmer könnte den Einbau also verweigern, der Arbeitgeber müsste, will er dennoch einbauen, per Änderungskündigung die private Nutzung zukünftig untersagen.

Gruss
Schorsch
(IANAL)

Hallo

Womit begründet er sein Vorhaben denn?

Gruß,
LeoLo

Dann wäre Deiner Meinung nach das Vertrauen nicht mehr da und
dann sollte Bekannter kündigen, oder?

Was ich immer nicht verstehe, ist die offensichtliche
Unfähigkeit vieler, mit dem Vorgesetzten auf normale
zwischenmenschliche Art und Weise zu kommunizieren. Wie wäre
es, vor einer Kündigung einfach mal beim Vorgesetzten
nachzufragen, warum diese Maßnahem getroffen wird, welche
Daten gesammelt werden, etc. wie es eigentlich unter normalen
Menschen möglich sein müßte?

Hallo Jürgen,
dass man auch mit seinem Vorgesetzten über so etwas gesprochen hat, ist die normalste und selbstverständlichste Sache der Welt. Auf Neudeutsch : not worth mentioning. Das war die Basis für meine Ausführung : „Traute der AN dem AG jedoch zu, dass der AG privates überwacht, dann sollte der AN baldigst kündigen.“ Um zu einer solchen Einschätzung zu kommen, muss man wohl vorher miteinander gesprochen haben.
Hoffe „Leichte Verwunderung“ ausgeräumt zu haben.

Gruß
Karl