Kontrollen bei Hartz4-Empfängern?

Hallo,

stimmt es, das bei Hartz4-Empfängern Kontrollen gemacht werden, ob die Wohnung und sowas auch so ist wie angegeben?? Hab das heut in ner kleinen Zeitungsmeldung gelesen, das es wohl sowas geben soll, vor allem bei eheähnlichen Gemeinschaften wird das wohl gemacht. Melden die sich vorher an oder kommen die einfach so vorbei, was ist dann, wenn man nicht zuhause ist??

LG Erika

Hallo,

laut diversen Fernsehberichten soll es wohl so sein.
Ob sie unangemeldet kommen weiß ich nicht, würde aber Sinn
machen.

Rocco

Hallo

Manche Kommunen machen das schon seit Anfang des Jahres, je nachdem wie es das Personal es hergibt und wie hoch die „Anschwärzungen“ sind, wer sich mit den Gesetzlichkeiten vorher nicht vertraut gemacht hat, ist selber schuld

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ja es werden unangemeldete Kontrollen gemacht. Dafür gibt es sogar extra „Ermittler“.

Beatrix

Hallo Erika,

ja natürlich…
wenn unserer Herren Politiker (wie Clement seine „Gspusi“ mit 1.750 € mal so eben noch vor der Bundestagsneuwahl alimentieren muß…)
Das Geld muß doch wieder reinkommen…*g*…
Da werdden dann „Horden“ von Kontrolleuren (die ja selber erst mal massig Geld kosten…) auf die Armen „HartzIV“ Leute los gejagdt,damit man im Zweifelsfall dort 5 € im Monat (also 60 € im Jahr) einsparen kann…
Das auf der anderen Seite aber angefangen von dem jetzt vor dem Neuwahlen laufen „Beförderungskarussell“ bis hin zu den „Ermittlergruppen“ Millionen EURO in den Sand gesetzt werden…

mfg

Frank

[offtopic]Re^2: Kontrollen bei Hartz4-Empfängern??
Verliert nen Arbeitsloser denn wirklich alle Grundrechte?

Was ist mit Unverletzbarkeit der Wohnung blabla? Ich find snicht gut, wenn jemand Leistungen zu Unrecht bezieht - jedoch unsere Politiker müßen ihre Einnahmen (leider) „auch“ nicht offen legen. Alles sehr eigenartig …

Chris

Das war schon so als es ALGII noch nicht gab
Die Kontrollen gab es schon, als es das ALGII noch nicht gab. Damals wurden schon Sozialhilfeempfänger kontrolliert, bei denen der Verdacht bestand, dass sie zu unrecht Sozialhilfe empfangen. Das finde ich auch völlig ok. Nichts anderes sind jetzt die Kontrollen von ALGII-Empfängern. Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht.

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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sicher, daß du richtig informiert bist?
hallo frank,

[…] (wie Clement seine „Gspusi“ mit
1.750 € mal so eben noch vor der Bundestagsneuwahl
alimentieren muß…)

??

Das Geld muß doch wieder reinkommen…*g*…

alimente für gspusie aus steuergeldern???

Da werdden dann „Horden“ von Kontrolleuren (die ja selber erst
mal massig Geld kosten
…) auf die Armen „HartzIV“ Leute los
gejagdt,damit man im Zweifelsfall dort 5 € im Monat (also 60 €
im Jahr) einsparen kann…

aha, finanziert wird das mit den 5,- € armer jahrelang arbeitsloser. so so. da wird gspusi aber froh sein!

kopfschüttelnd
ann

Hallo,

Kontrollen werden zumindest in Großstädten schon lange gemacht (haupts. bei den „damaligen“ Soziempf). Es gibt auch immer wieder Reportagen im TV. Da kann man sich dann aufregen, dass ein Mann einen Topf und ne Pfanne für insges. 20 € ergaunerte. Die wenigsten sahnen richtig derbe ab.

Kontrollen sind schon o.k. aber ich denke, die wirklich schlauen erwischen die eh nicht.

Kleine Abschweifung:
Was meinst du, was die Wohlhabenden so alles tricksen! Bei uns gibt es Ermäßigungen für Familien (Ferienpass und Stadtranderholung für Familien). Da stehen die Frauen Doktoren & Gutbetuchten der Gemeinde am Schalter und holen sich die Vergünstigungen gleich für ihre Highsociety-Freundinnen mit, während die Alleinerziehenden bei der Arbeit sind. Die könnten sich locker ne private Ferienbetreuung leisten.

Ne Zeit lang kam die Gemeinde dahinter und legte die Anmeldezeiten auf den Nachmittag. Inzwischen (wegen neuer Partei im Gemeinderat, in der der hier wohnende Willi Schäfer und die anderen Privilegierten Mitglied sind?) erfolgt die Anmeldung jetzt schriftlich.

Nachweise, ob die Betreuung gebraucht wird, wird nicht erfragt und arbeitende Alleinerziehende werden aus Gründen der „Gleichberechtigung“ nicht bevorzugt. Das Ganze ist einkommensunabhängig, wie auch das Erziehungsgeld, das (vor 12 J.!) auch Millionäre ab dem 1. Monat in voller Höhe bekamen, während den arbeitenden Müttern ihr Mutterschaftsgeld angerechnet wurde!

Zurück zum Thema:
Der Anteil der Leistungsempfänger, die weniger haben als sie brauchen, ist überraschenderweise recht beachtlich! Vor allem alte Menschen, verwahrloste Alkis, die nix mehr auf die Reihe bekommen, psychisch kranke und geistig nicht so fitte Leute. Aber auch bescheidene schamhafte Alleinerziehende oder Familien.

Somit nehme ich an, dass diese Schmarotzer- und Leistungsmissbrauchsdiskussion ein reines Politikum ist. Es müssen, wie immer, Sündenböcke her.

Ich denke, die Ersparnisse durch die „Nichtbeantrager“, gegenüber den Mehrausgaben der Leistungmissbraucher, geben sich nicht viel.

Wenn Androhung der Kontrolle aber dazu führt, dass die echten Betrüger vorsichtiger werden, hat das auf jeden Fall sein Gutes und macht Sinn! Der Eine oder Andere geht vielleicht doch ins Netz.

Diphda, die sich nicht gegen sozial schwache aufhetzen lässt!!!

Hallo Anja,

mein Beitrag war zwar ein bißchen ironisch verpackt…aber im Kern zutreffend…

Die Praxis dieser „Geldgeschenke“ an „Parteigenossen“ ist nicht neu und wurde bisher von allen Regierenden Parteien in D so gehandthabt…
NEU ist die Unverfrorenheit,wenn man schon „dabei“ erwischt wird,noch
Frechweg zu sagen,wer dafür „Bluten“ muß…

mfg

Frank

Hallo, jemand da?

Was meinst du, was die Wohlhabenden so alles tricksen! Bei uns
gibt es Ermäßigungen für Familien (Ferienpass und
Stadtranderholung für Familien). Da stehen die Frauen Doktoren
& Gutbetuchten der Gemeinde am Schalter und holen sich die
Vergünstigungen gleich für ihre Highsociety-Freundinnen mit,
während die Alleinerziehenden bei der Arbeit sind. Die könnten
sich locker ne private Ferienbetreuung leisten.

Was hat das mit tricksen zu tun? Schon mal überlegt von welcher Leute Steuergeld die ganzen kommunalen Wohltätigkeiten stammen? Kleiner Blick auf die Kommunalfinanzen gibt die Antwort: Zu einem guten Teil aus Einkommens- und Gewerbesteuerumlage. Also von so bösen Menschen, die es in ihrem Leben (vielfach mit harter Arbeit und sicher keiner 37,5h-Woche) zu etwas gebracht haben. Dr.-Titel fliegen übrigens auch entgegen langläufiger Meinung nicht automatisch Leuten ab einem gewissen Kontostand zu, sondern üblicherweise das Ergebnis jahrelange harter (üblicherweise extrem unterbezahlter studentischer) Arbeit. Und wenn Frau Dr., die es als Selbständiger/Freiberufler vielleicht nicht so einfach schafft mal eben sechs Wochen die Praxis/Kanzlei/Firma zuzumachen sich mal eben eine Stunde frei macht um einen Ferienpass für die lieben Kleinen zu organisieren und damit ein paar Cent Ihrer jährlichen Steuer-Tausender zurückholt, ist das dann verwerflich?

Inbesondere dann verwerflich, wenn sie ihre Kinder nicht für teuer Geld in den Junior-Clubirgendwas in die Karibik schickt, damit aus ihnen blasierte Hochnasen werden, sondern dafür sorgt, dass sie mit Kindern aus allen sozialen Schichten gemeinsam ihre Ferien verbringen und dabei vielleicht mal merken, dass eine gesicherte Existenz und ein gewisser Wohlstand eben nicht selbstverständlich sind und es genug Menschen gibt, die wichtigere Probleme als die Farbe des neuen Sportwagens haben?

Auch mal drüber nachgedacht, was für ein tolles Labeling es für die „Bedürftigen“ wäre, wenn man entsprechende Angebote nur noch für Kinder aus sozial benachteiligten Familien anbieten würde? Wir wurden damals zu Kinder- und Jugendzeiten jedenfalls bei den Ferienpassaktionen jedenfalls vielleicht auch deshalb z.B. bei Firmenbesuchen immer mit ausgesprochener Freudlichkeit behandelt, weil niemand wusste, ob er ein Kind aus besseren oder schlechteren sozialen Verhältnissen vor sich hatte. Super, wenn da jetzt von vorne herein gleich klar wird, wen man da vor sich hat. Da brauchen wir dann mit unserem uns ach so wichtigen Datenschutz gar nicht mehr anfangen, dann können wir den Kindern auch gleich ein T-Shirt anziehen mit „ich bin arm“.

Zurück zum Thema:
Der Anteil der Leistungsempfänger, die weniger haben als sie
brauchen, ist überraschenderweise recht beachtlich! Vor allem
alte Menschen, verwahrloste Alkis, die nix mehr auf die Reihe
bekommen, psychisch kranke und geistig nicht so fitte Leute.
Aber auch bescheidene schamhafte Alleinerziehende oder
Familien.

Somit nehme ich an, dass diese Schmarotzer- und
Leistungsmissbrauchsdiskussion ein reines Politikum ist. Es
müssen, wie immer, Sündenböcke her.

Ich glaube, Du hast den Sinn der Hausbesuche nicht ganz verstanden:

  1. Geht es hier um Geld, was der arbeitende Teil der Bevölkerung sich nicht gerade mit großer Begeisterung monatlich vom Konto abbuchen lässt. Und da dieser Betrag leider ständig wächst, darf er erwarten, dass damit ordentlich umgegangen wird, und man kontrolliert, wo wirkliche Not herrscht und absolut notwendige Bedürfnisse auf Kosten der Zahler gedeckt werden müssen.

  2. Geht es im Außendienst durchaus auch um die Fälle, wo Menschen zu bescheiden sind, um selbst bei den Ämtern vorstellig zu werden, bzw. gar nicht wissen (weil sie noch keine so ausgesprochene Anspruchshaltung entwickelt haben), was ihnen zusteht. Es ist also gar nicht unüblich , dass auf diesem Wege auch mal Dinge angeschoben werden.

Trotzdem weiß ich aber aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen, dass sich die Kontrollen finanziell für die Leistungserbringer teilweise so gut rentieren, dass sogar neue Planstellen hierfür geschaffen werden. Der Leistungsmissbrauch ist also keinesfalls eine unbedeutende Randerscheinung, sondern hat inzwischen leider so massive Ausmaße angenommen, dass er eine echte volkswirtschaftliche Dimension erreicht hat.

Ich halte nichts von Klassenkampf und bin sicherlich insoweit auch über jeden Zweifel erhaben (engagiere mich oft für Mandanten in schwierigen finanziellen Verhältnissen, „betreue“ einige ältere Leute in allen Behördenangelegenheiten, engagiere mich umfassend sozial und pflege gute Kontakte zu den Behörden - habe aber auch kein Problem damit, mit im Falle des Falles mit diesen mal richtig anzulegen - und Hilfsorganisationen und Kirchen, …) und sehe jeden Fall ganz individuell und würde nie von einem Mißbrauchsfall Schlüsse auf andere Fälle von Bedürftigkeit ziehen. Aber was ich gerade auch durch die ganzen Hilfsorganisationen, … höre, verschlägt mir zunehmend die Sprache.

Gruß vom Wiz

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doch, ich war selber eine

Hallo Anja Ann ,

mein Beitrag war zwar ein bißchen ironisch verpackt…aber im
Kern zutreffend…

na wie toll, daß ich das jetzt auch mal weiß.

aber ich weiß immer noch nicht, warum du dich über [vermeintliche] betrügereien zum einen echauffierst, dich aber dennoch über kontrollen aufregst.

und was deine ach so genaue kenntnis von politikern anbelangt: maulhelden haben wir genug. machs doch einfach besser!

gruß
ann

wo ich den strang so lese - ne nette nachbarin von mir bekommt nun sozialhilfe - die ist aber ein wenig hm… unbedarft und deshalb komme ich beim lesen auf die frage:

was kann sie denn zum wenigen geld dass sie bekommt beantragen?
gibt es da ein regelwerk oder ähnliches?

sie müsste z.b mal ihre bude streichen lassen - selsbt geht nicht, dazu ist sie zu krank. auch andere dinge wären mal angesagt… aber sie sagt, sie bekommt da keine hilfeleistungen…

ich kann mir das schlecht vorstellen wenn ich das so lese…

LG

nina

Hallo Ann,

aber ich weiß immer noch nicht, warum du dich über
[vermeintliche] betrügereien zum einen echauffierst, dich aber
dennoch über kontrollen aufregst.

Mal zur Erinnerung
Politiker sollen das Volk vertreten…
Davon merke ich aber und gerade bei dieser SPD-Regierung nichts…
Weshalb glaubst du wohl haben die jetzt bei der Landtagswahl hier
so Derbe einen auf „die Mütze gekriegt“ ??

und was deine ach so genaue kenntnis von politikern anbelangt:
maulhelden haben wir genug. machs doch einfach besser!

Die wirst Lachen,in bescheidenem Rahmen tue ich das auch…
NUR wenn im Bundestag in Berlin die „Fraktionsdisziplin“ wichtiger
ist,als das was der betreffende Abgeordnete eigentlich für richtig
hält…dann kann Demokratie nicht mehr richtig funktionieren…

mfg

Frank

Hallo Wiz,

Was meinst du, was die Wohlhabenden so alles tricksen! Bei uns
gibt es Ermäßigungen für Familien (Ferienpass und
Stadtranderholung für Familien). Da stehen die Frauen Doktoren
& Gutbetuchten der Gemeinde am Schalter und holen sich die
Vergünstigungen gleich für ihre Highsociety-Freundinnen mit,
während die Alleinerziehenden bei der Arbeit sind. Die könnten
sich locker ne private Ferienbetreuung leisten.

Was hat das mit tricksen zu tun?

Tricksen bezog sich einerseits darauf, dass es auch in anderen Bereichen (z.B. Buchführung, fingierte Rechnungen, Schwarzarbeit etc.) ne Art „Leistungsbetrug“ gibt, und andererseits ums Ausnutzen von rechtlichen Ansprüchen, obwohl man sie nicht wirklich braucht.

Schon mal überlegt von
welcher Leute Steuergeld die ganzen kommunalen Wohltätigkeiten
stammen?

Ja, u. A. von unseren hart verdienten EK- und Gewerbesteuern.

Kleiner Blick auf die Kommunalfinanzen gibt die
Antwort: Zu einem guten Teil aus Einkommens- und
Gewerbesteuerumlage. Also von so bösen Menschen, die es in
ihrem Leben (vielfach mit harter Arbeit und sicher keiner
37,5h-Woche)

Die reichen bei uns nicht. Inzwischen zwar weniger geworden, lag aber nach Firmengründung bei 12-16 Std. täglich!

Und wenn Frau Dr., die
es als Selbständiger/Freiberufler vielleicht nicht so einfach
schafft mal eben sechs Wochen die Praxis/Kanzlei/Firma
zuzumachen sich mal eben eine Stunde frei macht um einen
Ferienpass für die lieben Kleinen zu organisieren und damit
ein paar Cent Ihrer jährlichen Steuer-Tausender zurückholt,
ist das dann verwerflich?

Nunja, es steht ihr natürlich zu. Wenn nun aber Alos versuchen alles auszuschöpfen, oder schauen, ob sie noch mehr bekommen können, steht das meist unter einem anderen Licht, als wenn dies die Steuerzahler tun, bzw. die „Oberschicht“, die nimmt, was ihr zusteht, obwohl sie darauf verzichten könnte.
Ist da nicht auch ein Anspruchsdenken zu erkennen? Ich zahle Steuern, also mal her mit den Leistungen, sie stehen mir schlißlich zu.
Ist es nicht so in unserer Gesellschaft, dass eben jeder schaut, am besten weg zu kommen und jeder alles mitnimmt?
Sind Alos dazu weniger berechtigt als Gutverdiener, nur weil sie jetzt keine Steuern mehr bezahlen (können/dürfen/müssen)?

Inbesondere dann verwerflich, wenn sie ihre Kinder nicht für
teuer Geld in den Junior-Clubirgendwas in die Karibik schickt,
damit aus ihnen blasierte Hochnasen werden, sondern dafür
sorgt, dass sie mit Kindern aus allen sozialen Schichten
gemeinsam ihre Ferien verbringen und dabei vielleicht mal
merken, dass eine gesicherte Existenz und ein gewisser
Wohlstand eben nicht selbstverständlich sind und es genug
Menschen gibt, die wichtigere Probleme als die Farbe des neuen
Sportwagens haben?

Warum in so extrem elitären Bahnen denken?
Ein Ferienlager können sich auch „normale“ Familien leisten, oder Pfadfinderlager, CJVG-Lager. Da hat man auch Kontakt zu allen sozialen Schichten! Und man hält die kostenfreien Angebote für die frei, die sie wirklich brauchen.
Das finde ich nicht mehr wie recht. Wenn jemand nicht elitär sein möchte, und die „Normalos“ zur Erreichung dieses Zieles braucht, sollte er wenigstens so sozial sein und nicht nur das beanspruchen, was zu seinem Vorteil ist, sondern ihm auch etwas wert sein. Z. B. für 200 €, statt für 0 € ihren Kids Kontakt zu allen sozialen Schichten ermöglichen. Aber auch hier hersscht offensichtlich Mitnehmermentalität.

Auch mal drüber nachgedacht, was für ein tolles Labeling es
für die „Bedürftigen“ wäre, wenn man entsprechende Angebote
nur noch für Kinder aus sozial benachteiligten Familien
anbieten würde? Wir wurden damals zu Kinder- und Jugendzeiten
jedenfalls bei den Ferienpassaktionen jedenfalls vielleicht
auch deshalb z.B. bei Firmenbesuchen immer mit ausgesprochener
Freudlichkeit behandelt, weil niemand wusste, ob er ein Kind
aus besseren oder schlechteren sozialen Verhältnissen vor sich
hatte. Super, wenn da jetzt von vorne herein gleich klar wird,
wen man da vor sich hat. Da brauchen wir dann mit unserem uns
ach so wichtigen Datenschutz gar nicht mehr anfangen, dann
können wir den Kindern auch gleich ein T-Shirt anziehen mit
„ich bin arm“.

Armes Deutschland, wenn sozial schlechter gestellte als „weniger wert“ angesehen und behandelt werden!
Ich kenne solche Gefühle bei mir nicht.
Hegen derlei Gedanken evtl. nur Menschen mit ausgeprägtem Standesgedünkel- oder Prestigedenken? Menschen, die dsich auf Grund ihres sozialen Status für etwas besseres halten? Weil sie es zufällig wegen ihrer sozialen Herkunft zu etwas gebracht haben?

Der Anteil der Leistungsempfänger, die weniger haben als sie
brauchen, ist überraschenderweise recht beachtlich! Vor allem
alte Menschen, verwahrloste Alkis, die nix mehr auf die Reihe
bekommen, psychisch kranke und geistig nicht so fitte Leute.
Aber auch bescheidene schamhafte Alleinerziehende oder
Familien.

Somit nehme ich an , dass diese Schmarotzer- und
Leistungsmissbrauchsdiskussion ein reines Politikum ist.
Es müssen, wie immer, Sündenböcke her.

Ich glaube, Du hast den Sinn der Hausbesuche nicht ganz
verstanden:

Doch, das habe ich und ich sehe bisher keinen Grund, mir dies abzusprechen.

  1. Geht es hier um Geld, was der arbeitende Teil der
    Bevölkerung sich nicht gerade mit großer Begeisterung
    monatlich vom Konto abbuchen lässt. Und da dieser Betrag
    leider ständig wächst, darf er erwarten, dass damit ordentlich
    umgegangen wird, und man kontrolliert, wo wirkliche Not
    herrscht und absolut notwendige Bedürfnisse auf Kosten der
    Zahler gedeckt werden müssen.

Reichtig. Mir gefällt es auch nicht, dass die Steuern stets steigen, um die Alterspyramide, die Globalisierung und den Kampf um satte Renditen aufzufangen, und weil die Großkonzerne deshalb keine Arbeitsplätze schaffen können. Der Mittelstand und wir als Kleinunternehmer haben es da ja viel leichter :wink:
wir haben Arbeitsplätze geschaffen, bekommen aber keine Subventionen, um diese erhalten zu können, und mussten vor Jahren leider wegen „Insolvenz“ eines Auftraggebers, der jetzt unter gleichem Namen weiter macht, einige MA entlassen.

  1. Geht es im Außendienst durchaus auch um die Fälle, wo
    Menschen zu bescheiden sind, um selbst bei den Ämtern
    vorstellig zu werden, bzw. gar nicht wissen (weil sie noch
    keine so ausgesprochene Anspruchshaltung entwickelt haben),
    was ihnen zusteht. Es ist also gar nicht unüblich , dass auf
    diesem Wege auch mal Dinge angeschoben werden.

Das weiß ich, und das ist auch gut so. Ich bin ja nicht gegen diese Hausbesuche und Eindämmung von Missbrauch!

Trotzdem weiß ich aber aus gewöhnlich gut unterrichteten
Kreisen, dass sich die Kontrollen finanziell für die
Leistungserbringer teilweise so gut rentieren, dass sogar neue
Planstellen hierfür geschaffen werden. Der Leistungsmissbrauch
ist also keinesfalls eine unbedeutende Randerscheinung,
sondern hat inzwischen leider so massive Ausmaße angenommen,
dass er eine echte volkswirtschaftliche Dimension erreicht
hat.

Die Masse machts. Je mehr auf Grund von Politik und „Kapitalmarktnotwendigkeiten“ auf Leistungen angewiesen sind, um so mehr Betrüger wird man darunter finden.
Aber nicht nur Leistungsempfänger belasten die Volkswirtschaft, sondern auch Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Kapitalflucht.
Es gibt auch in anderen Bereichen Betrüger.

Nur um auch ein Gegengewicht zu der momentan in der Öffentlichkeit hervorgehobenen schwarzen Schafe zu bilden.
Die haben momentan eben eine „Schonfrist“ in der Öffentlichkeit. Darum mein Gedanke zum Politikum dieses Missbrauchsthemas.

Ich halte nichts von Klassenkampf und bin sicherlich insoweit
auch über jeden Zweifel erhaben […]und sehe jeden Fall ganz
individuell und würde nie von einem Mißbrauchsfall Schlüsse
auf andere Fälle von Bedürftigkeit ziehen. Aber was ich gerade
auch durch die ganzen Hilfsorganisationen, … höre,
verschlägt mir zunehmend die Sprache.

Was hört man denn so von den Hilfsorganisationen?
Dass es den Menschen richtig mies geht, oder dass die anzahl der missbräuche unerträglich ist, oder dass es erschreckend viele Menschen gibt, die nicht über ihre Rechte qaufgeklärt sind?

Gruß Diphda

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der paßt nicht
hallo frank müller,

ich bin auch nicht für diese SPD-regierung (obwohl ich SPD-mitglied bin, erlaube ich mir dieses statement.)
ich will auch hier gar nicht darüber diskutieren, wo überall diese (und vorherige) regierung(en) versäumt haben, überhaupt erst mal zu kommunizieren, was sie vorhaben - aber ich verwehre mich dagegen, daß pauschal jeder politiker und ohne jegliche unterscheidung in den großen topf „nichtsnützige absahner“ geworfen wird.

ende der diskussion an dieser stelle - jedenfalls mit mir.

gruß
ann

Hallo,

bei mir ziehen sich die Beiträge sehr langsam auf, darum kann ich jetzt nicht nachlesen ob meine Info schon dabei ist.

Also ein Gericht hat bereits geurteilt, dass bei eheähnlichen Gemeinschaften deswegen keine Kontrollen gemacht werden dürfen. Ich weiß allerdings nicht, ob gegen dieses Urteil eine der Parteien die nächste Instanz angerufen hat.

Das Urteil setze ich hier mal herein und hoffe, damit gegen keine Regel verstoßen zu haben:

Beschluss (nicht rechtskräftig)

Sozialgericht Düsseldorf S 35 AS 119/05 ER

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 4. April 2005 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. März 2005 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus N 1 bewilligt.

Gründe:
I. Mit Bescheid vom 20. Januar 2005 bewilligte die Antragsgegnerin der Antragstellerin für den Zeitraum von Januar 2005 bis September 2005 Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 558,32 Euro.
Mit Bescheid vom 10. März 2005 stellte die Antragsgegnerin die Weiterzahlung der Leistungen mit Wirkung vom 01. März 2005 ein. Zur Begründung führte sie aus, die Antragstellerin lebe mit Herrn O-N2 „eheähnlicher Lebensgemeinschaft“. Dies habe der Außendienst der Antragsgegnerin ermittelt.

Man habe festgestellt, dass sich in der Wohnung der Antragstellerin ein Doppelbett befinde, und dass sich männliche Herrenpflegeartikel, u.a. ein
Rasierapparat, im Badezimmer der Antragstellerin befunden hätten und das Herr O-N2 in der Wohnung der Antragstellerin angetroffen worden sei. Alles deute darauf hin, dass Herr O-N2 und die Antragstellerin in „eheähnlicher Lebensgemeinschaft“ zusammenlebten.

Hiergegen hat die Antragstellerin Widerspruch erhoben und ein Zusammenleben, insbesondere in „eheähnlicher Lebensgemeinschaft“ mit Herrn O-N2 bestritten. Sie hat ausgeführt, Herr O-N2 lebe in einer eigenen Wohnung und sei bei ihr nur zu Gast gewesen.

Die Antragstellerin beantragt,

die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr Leistungen nach dem SGB II - nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften - zu gewähren.

Die Antragsgegnerin beantragt, den Antrag abzulehnen.

Sie ist der Auffassung, ihre Ermittlungen durch den Außendienst hätten ergeben, dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bestehe.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten Bezug genommen.

II. Mit dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid vom 20. Januar 2005 sind der Antragstellerin - für den Zeitraum von Januar 2005 bis September 2005 - Leistungen nach dem SGB II bewilligt worden. Dieser Bescheid stellt einen
Dauerverwaltungsakt dar, denn der Regelungsgehalt des Bescheides erschöpft sich nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot, sondern begründet ein auf Dauer (Januar bis September) angelegtes Rechtsverhältnis (BSG, Urteil vom 20.09.2001, BSGE 89,13,15; von Wulffen, SGB X, 5. Aufl. § 31 Anm. 48 m. w. N.).

Mit dem in der Hauptsache streitigen Bescheid vom 10. März 2005 ist dieser Dauerverwaltungsakt zurückgenommen worden. Das Begehren der Antragstellerin richtet sich daher in der Hauptsache gegen den widerrufenden Bescheid und ist folglich als reines Anfechtungsbegehren zu werten. In diesem Fall kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung, der darauf gerichtet ist, die Antragsgegnerin zu etwas zu verpflichten, nicht in Betracht (Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl. § 86 b Anm. 22 m. w. N.).

Das Gericht deutet daher das Begehren der Antragstellerin dahingehend, dass diese beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen.

Der insoweit zulässige Antrag hat in der Sache Erfolg.

Nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG kann das Gericht der Hauptsache - auf Antrag - in den Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Gemäß § 86 a Abs. 2 Nr. 4 SGG entfällt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungs-klage in den durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen.

Gemäß § 39 SGB II haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende entscheidet, keine aufschiebende Wirkung.

Nach Maßgabe dieser Vorschriften ist vorliegend die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen.
Der Antrag ist in der Sache begründet, weil der Verwaltungsakt vom 10. März 2005 - nach der hier gebotenen summarischen Prüfung - rechtswidrig ist.

[color=darkred]Die Ermittlungen der Antragsgegnerin haben nämlich keine verwertbaren Hinweise darauf erbracht, dass die Antragstellerin und Herr O-N2 in „eheähnlicher Lebensgemein-schaft“ zusammenleben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ eine Lebensgemein- schaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen
[/color] (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. September 2004, Az.: 1 BvR 1962/04; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992, Az.: 1 BvL 8/87; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Juli 2002, Az.: 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; LPK-BSHG, 6. Aufl.§ 122 Anm. 5; BverwG NDV-RD 1996,38 =NJW 1995,2802; Zöller ZFSH 1996,302ff; SG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, Az.: S 35 SO 28/05).

Aus den Ermittlungen der Antragsgegnerin geht aber allenfalls hervor, dass zwischen der Antragstellerin und Herr O-N2 eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht. So meint die Antragsgegnerin ermittelt zu haben, dass die Vorgenannten in einer gemeinsamen Wohnung zusammenleben. Weiter vermutet die Antragsgegnerin offenbar, dass zwischen den Vorgenannten auch eine sexuelle Beziehung besteht. Dies sind aber - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - keine Kriterien einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. (BVerfG a.a.O.; BverwG a. a. O.).

Dagegen finden sich in der Akte keine Hinweise darauf, dass die Partnerschaft so eng ist, dass von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann. Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr für einander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit denjenigen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten vergleichbar (BVerfG a.a.O.; BverwG a. a. O.; LPK - Kommentar a. a. O. Anm. 6 ff).

Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich bei dem Begriff der „Eheähnlichkeit“ an den Rechtsbegriff der Ehe angeknüpft. Aus den Bestimmungen des BGB über die Ehe ergeben sich zwei zentrale Elemente: Nach § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB sind die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft (personales Element) und nach § 1360 BGB einander zum Unterhalt verpflichtet (materielles Element).

a) Auf personale Ebene liegt die Eheähnlichkeit in der besonderen auf den jeweiligen Partner bezogenen, auf längere Zeit, bzw. auf Dauer angelegten Bindung (vgl. LPK zum BSHG, 6. Auflage, § 122 Anm. 7; BVerfG a.a.O.; BverwG a. a. O.).
Schon diese Voraussetzungen liegen nach Aktenlage nicht vor, weil die Antragstellerin mit ihrem vermeintlichen Partner nicht schon längere Zeit - das ist nach Auffassung der Kammer in der Regel ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren - zusammenlebt. (so auch BSG, Urteil vom 17.10.2002, Az.: B 7 AL 72/00 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2000, Az.: L 1 AL 15/00; ebenso Durchführungsanweisungen der BA zu § 193 SGB III, 21 Erg. Lief. 02/2002, 2. Abs. 3).

b) Zusätzlich zu den Personalmoment muss, unter dem Aspekt der Eheähnlichkeit, auf materieller Ebene eine tatsächliche Unterstützung und eine tatsächliche Leistungserbringung durch den Partner stattfinden (materielles Element) (ausführlich hierzu Münder in ZfSH/SGB 1986, 198 ff -. Lehr- und Praxiskommentar a.a.O. Anmerkung 8 -. Bundesverwaltungsgericht NDV-RD 1996, Seite 38 = NJW 1995, Seite 2802; BSG, Urteil vom 17.10.2002, Az.: B 7 AL 72/00 R; BSG, Urteil vom 17.10.2002, Az.: B 7 AL 96/00 R, m.w.N, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2000, Az.: L 1 AL 15/00;Dienstanweisungen der BA zu § 193 SGB III, 21 Erg. Lief. 02/2002, 2. Abs. 3).

[color=darkred][b]Würde man nämlich eine „eheähnliche Gemeinschaft“ ohne das Element der tatsächlichen materiellen Unterstützung annehmen und allein aus einem Zusammenleben auf ein gegenseitiges Unterstützen schließen, so würde dies zu einer Rechtlosstellung der vermeintlich unterstützten Person führen.

Zu beachten ist nämlich, dass die Antragstellerin im vorliegenden Fall aus dem Verhältnis mit ihrem Partner selbst dann keinen Anspruch gegen diesen auf Unterstützung erwirbt, wenn die Partnerschaft ansonsten die Kriterien für eine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ erfüllt, denn das BGB sieht Unterstützungspflichten nur bei einer Ehe vor.[/b] [/color]

Die Antragstellerin hätte dann keinen Anspruch auf Leistungen von der Antragsgegnerin und gleichzeitig aber auch keinen Anspruch auf materielle Unterstützung durch ihren Partner.

Es liegt auf der Hand, dass die Rechtsordnung derartiges nicht dulden kann. Deswegen kann - nach hier vertretener Auffassung - von einer „eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ nur ausgegangen werden, wenn die tatsächliche gegenseitige Unterstützung nachgewiesen ist. Diese Auffassung entspricht ausdrücklich auch der bisherigen Auffassung des Bundesverwaltungs-gerichts unddes Bundessozialgerichts (BVerwG, NJW 1995, 2802; Münder ZfSH/SGB 1986, 198ff; LPK- BSHG a. a. O.; BSG, Urteil vom 17.10.2002, Az.: B 7 AL 96/00 R; BSG, Urteil vom 17.10.2002, Az.: B 7 AL 72/00 R).

Das Gericht sieht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
Eine solche tatsächliche materielle Unterstützung ist aber von der Antragsgegnerin weder ermittelt (vergl. § 20 SGB X) noch mit aussagekräftigen Indizien untermauert worden. Statt dessen hat die Antragsgegnerin - in diesem
wie in zahlreichen anderen hier anhängigen Verfahren - ihre Ermittlungen auf nicht aussagefähige Kriterien - wie sexuelle Beziehung und Zusammenwohnen - beschränkt.

Die Kammer hatte folglich bei der hier gebotenen Abwägung der Interessen der Antragstellerin einerseits und der Antragsgegnerin andererseits zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin kein gewichtiges Indiz für eine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ beigebracht hat, andererseits aber von der Antragsgegnerin das Bestehen einer „eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ vehement bestritten wird, was zusätzlich mit einer eidesstattlichen Versicherung untermauert wird.

Darüber hinaus hat Herr O-N2 schriftlich bescheinigt die Antragstellerin nicht zu unterhalten. Bei dieser Sachlage spricht schon mehr für die Richtigkeit des Vortrages der Antragstellerin.

Im Übrigen geht der fehlende Nachweis hier zu Lasten der Antragsgegnerin, denn sie trägt die objektive Beweislast für das Bestehen einer „eheähnlichen Lebensgemeinschaft“, weil es sich um einen die Bedürftigkeit ausschließenden Umstand handelt. (Niesel, SGB II, 2. Aufl. § 193 Anm. 26 und 32)

Unabhängig davon meldet das Gericht erhebliche Bedenken gegen die Verfahrensweise der Antragsgegnerin an, den Sachverhalt durch überraschende Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern, mit anschließender Durchsuchung der Wohnung, ermitteln zu wollen. § 35 Abs. 2 SGB I sieht vor, dass die Erhebung von Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des zweiten Kapitels des SGB X zulässig ist. § 67 a Abs. 3 SGB X schreibt vor, dass der Betroffene vor der Datenerhebung über die Zweckbestimmung zu unterrichten ist. Auch ist der Betroffene - nach dieser Vorschrift - über die Freiwilligkeit von Angaben vorher aufzuklären. Aus diesem Grund sehen auch die Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (DA der BA zu § 193 SGB III, 21 Erg. Lief. 02/2002, 2. Abs. 3)ausdrücklich vor, dass zur Ermittlung ob eine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ besteht "von der Beauftragung des Außendienstes abzusehen ist.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 183, 193 SGG.

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