Kontrollmitteilung Auflistung der Einnahmen

Guten Tag,
was bedeutet es, wenn ein Freiberufler aufgrund einer Kontrollmitteilung vom Finanzamt aufgefordert wird, seine Einnahmen aus einem vergangenen (bereits beschiedenen) Zeitraum (z.B. aus 2 Monaten des vergangenen Jahres) aufzulisten? Und was passiert, wenn man bei der Auflistung irgendetwas versehentlich übersieht? Welche Anzeichen sprechen für eine bevorstehende Betriebsprüfung?

Guten Tag,
was bedeutet es, wenn ein Freiberufler aufgrund einer
Kontrollmitteilung vom Finanzamt aufgefordert wird, seine
Einnahmen aus einem vergangenen (bereits beschiedenen)
Zeitraum (z.B. aus 2 Monaten des vergangenen Jahres)
aufzulisten?

das bedeutet, dass das FA bei einem kunden geprüft hat und mal querchecken will, ob alles brav versteuert wurde.

Und was passiert, wenn man bei der Auflistung
irgendetwas versehentlich übersieht?

erstmal nichts. kann ja mal passieren. wenn sich dann allerdings rausstellt, dass die „vergessenen“ beträge zufällig die gleichen sind, die auch bei der gewinnermittlung vergessen wurden, dann geht das ganze seinen gang…

Welche Anzeichen sprechen
für eine bevorstehende Betriebsprüfung?

wenn alles „passt“, dann gar keine…

gruß inder