Kontrollmitteilungen?

Hallo!
Ich weiß nicht ob das das richtige Brett für meine Frage ist…
Ich habe schonmal im Zusammenhang mit dem Finanzamt gehört, dass die „Kontrollmitteilungen“ verschicken. Mich würde mal interessieren, WARUM die WAS an WEN verschicken… Was steht denn da drin bzw. was wird von denen kontrolliert?

Bis dann

Chris

Hi,

bei Betriebsprüfungen ermitteln die Prüfer gezielt die Adressen von selbständigen Subauftragnehmern und freiberuflichen Mitarbeiter. Dann schreiben sie eine Kontrollmitteilung an das zuständige Wohnsitzfinanzamt des Auftragnehmers, das dann prüft, ob der das auch versteuert hat.

Gruß

Yoyi

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Hm, interessant. Hatte mir sowas schon gedacht.
Aber bestimmt auch ne ziemlich undurchsichtige Sache.
Denn wie läuft das ganze z. B. bei ausländischen Subunternehmern oder Leuten die im Ausland leben?

Chris

Hi,

bei Betriebsprüfungen ermitteln die Prüfer gezielt die
Adressen von selbständigen Subauftragnehmern und
freiberuflichen Mitarbeiter. Dann schreiben sie eine
Kontrollmitteilung an das zuständige Wohnsitzfinanzamt des
Auftragnehmers, das dann prüft, ob der das auch versteuert
hat.

Gruß

Yoyi

Hallo Chris,

Aber bestimmt auch ne ziemlich undurchsichtige Sache.
Denn wie läuft das ganze z. B. bei ausländischen
Subunternehmern oder Leuten die im Ausland leben?

hier kann als Faustregel gelten: Jede gute Idee, die ein StPfl hat, hat einer bei der Behörde auch schon gehabt. Kollegen waren höchlich überrascht, wie umfangreich z.B. die Dateien sind, die beim Fiskus offensichtlich betreffend Kontoinhaber auf den Caymans bestehen.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist bei den Finanzbehörden von Land zu Land unterschiedlich ausgeprägt, Frankreich spielt nicht so gerne mit, Niederlande haben bis heute die Beschlagnahmung der Fietse zur Beschleunigung des Rückzuges nicht verziehen; andererseits sind viele Behörden des wilden Ostens gar nicht so wild, sondern seeehr deutsch.

Fazit: Wenn in dem entsprechenden Anschreiben an Dich nur ganz global von „hier vorliegenden Informationen“ oder dergleichen die Rede ist, solltest Du Dich keinesfalls darauf verlassen, dass diese Informationen bloß aus deutschen Kontrollmitteilungen stammen.

Und immerwiedergerne: § 371 Abs 2 Nr. 2 AO nicht vergessen!

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,
diese Kontrollmitteilungen beziehen sich also wohl auf ausländische Konten und die anfallenden Kapitalsteuern, dass heißt wenn Leute ihr Geld „schwarz“ im Ausland parken, oder?

Hallo nochmal,

diese Kontrollmitteilungen beziehen sich also wohl auf
ausländische Konten und die anfallenden Kapitalsteuern, dass
heißt wenn Leute ihr Geld „schwarz“ im Ausland parken, oder?

unter anderem darauf. Was hier ohne begründeten Verdacht im Einzelfall ermittelt werden darf, ist einigermaßen beschränkt. In den zurückliegenden Jahren wurde in einigen Fällen der notwendige „Verdacht im Einzelfall“ formal als Verdacht der Beihilfe formuliert und auf ganzee Banken bezogen, was der SteuFa dann doch ziemlich flächendeckendes Vorgehen ermöglicht hat - nicht, was die mehr oder weniger geschützten Privatkonten selber betrifft, aber betreffend die Transferoperationen, mit denen sie versorgt wurden. Welche Sachverhalte in einem solchen Fall bei der verdächtigten Bank erhoben werden dürfen, können Dir die zum Teil hochkarätigen Banker hier im Forum genauer erzählen.

In ganz anderen Fällen (Honorarkarusselle, Subunternehmerketten) können ausländische Vorgänge inländische werden und damit einem viel weiter gehenden Zugriff der SteuFa ausgesetzt sein, wenn sich ausländische Betriebsstätten oder Sitze als Fiktion (Briefkästen, Briefköpfe) herausstellen. In dem Moment, wo ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen nachgewiesen ist, kann dieses klar auch einer Außenprüfung unterworfen werden, und da gibts dann halt auch Kontrollmeldungen.

Extremfälle gibts, wenn besonders gescheite Leute gar keine Bank bemühen, sondern irgendeinem „Vermittler“ Geld zur Anlage in irgendeinem Land überlassen - die melden sich unter Umständen von sich aus beim Staatsanwalt und erzählen alles, was den irgendwie interessieren könnte, wenn sie merken, dass sie nur auf diese Weise eine Chance haben, überhaupt wieder wenigstens an einen kleinen Teil des sonst Verlorenen heranzukommen. Und wenn da ein Zirkel von zwanzig Kunden ist, von denen fünfe singen, sind die anderen fünfzehn halt auch im Boot.

Eine nette Story gabs letztes Jahr in Mannheim: Da hatte sich die Behörde mit dem Phänomen beschäftigt, dass die Dönerbuden der Stadt fast ausnahmslos nicht nur keine Gewinne machen, sondern auch nie Geld haben. Ein gescheiter Mensch dachte sich, dass für entsprechende Auslandsoperationen wegen Sprach- und Kulturbarrieren mit einiger Wahrscheinlichkeit jedenfalls nicht die Kreissparkasse bemüht würde. Aufgedeckt wurde daraufhin die Verschiebung von zig Millionen der armen Kirchenmäuse.

Fazit: Mehr als Mosaiksteinchen kann und darf keine Behörde sammeln. Wenn man sie richtig zusammensetzt, kann da schon was rumkommen.

Schöne Grüße

MM