Kontrollmöglichkeiten bei Vorsorgevollmacht

Ein Geschwisterteil hat eine Vorsorgevollmacht der Mutter und verwaltet somit auch ihr Vermögen. Hat das andere Geschwisterteil ein RECHT auf Einblick in die Unterlagen?
Oder erst nach dem Tod der Mutter? Was passiert, wenn ein Teil des Vermögens veruntreut wurde?

Im Gegensatz zu einer Betreuungsvollmacht n. § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB mangelt es einer privaten Vorsorgevollmacht meist einem Auftragsverhältnis.

Demnach schulden weder Bevollmächtigte noch Vollmachtgeberin lebzeitig Rechenschaft über die Vermögensverwendung. Hier könnte man Ergänzungsbetreuung in Vermögensangelegenheiten beantragen, wenn man denn glaubhaft rechtsmißbräuliche Verwendung der Vollmacht vortragen könnte.

G imager