Guten Tag,
ein AN bekommt einen Arbeitsvertrag, in dem unter dem Punkt „Verschiegenheitspflicht“ unter anderem folgendes steht.
Bis 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses darf der Arbeitnehmer nicht mit den Kunden der Firma in Kontakt treten, sonst wird eine Konventionalstrafe von 28.000 Euro erhoben, wenn diese Verletzung der Verschwiegenheitspflicht erfolgt.
Frage 1: Was heißt „in Kontakt treten“? Wenn der AN innerhalb der Branche arbeitet, muss er zwangsläufig mit den Kunden in Kontakt treten, da es sich bei den Kunden der alten Firma auch oft um Kunden der neuen Firma handelt (Versandhandel). Ob dabei Geschäftsgeheimnisse ausgetauscht werden steht dann auf einem anderen Blatt.
Frage 2: Ist die Konventionalstrafe nicht etwas hoch? Sollte sie sich nicht eher im Bereich eines Monatsgehaltes abspielen? Die 28.000 würden sogar ein Jahresgehalt übersteigen!
Frage 3: Diese Sätze stehen im Fließtext zwischen anderen Informationen zur Verschwiegenheit und Informationen zum Umgang mit Arbeitsmaterial. Hätte der Absatz mit der Konventionalstrafe nicht extra aufgeführt werden müssen?
Danke für jede Hilfe!
Fehlerhaft
Bis 3 Jahre nach Beendigung
zu lange:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot
Frage 2: Ist die Konventionalstrafe nicht etwas hoch?
Eine Konventionalstrafe ist gar nicht vorgesehen, sondern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz
Frage 3: Diese Sätze stehen im Fließtext zwischen
anderen Informationen zur Verschwiegenheit und Informationen
zum Umgang mit Arbeitsmaterial. Hätte der Absatz mit der
Konventionalstrafe nicht extra aufgeführt werden müssen?
Ansichtssache. Hört sich aber nach Beratungsbedarf durch Fachanwalt für Arbeitsrecht an.
Gruß
Stefan
PS: Wobei ich es unpraktisch finde allgemeine Anhänge für jeden Mitarbeiter in spezielle Arbeitsverträge miteinzubauen. Ein Verweis und das Aushändigen von Verschweigenheits-, Datenschmutz- und sonstigen -vereinbarungen wäre praktischer.
Aber OK, wenn die Sekretasche nicht genug zu tun hat …
Eine Konventionalstrafe kann nicht so hoch sein. Du hast Recht, dass sie sich ungefähr in der Größenordnung eines Monatsgehaltes abspielen muss.
So ein Absatz muss auch gesondert aufgeführt sein, d.h. er darf sich nicht im Vertrag „verstecken“ und so wie du schreibst, tut er das.
Gruß Janna