Konzept schützen lassen?

Hallo Experten,

angenommen, man macht eine berufliche Weiterbildung. Diese endet mit einer schriftlichen Abschlussarbeit, bei der ein Marketingkonzept anhand eines konkreten Beispiels ausgearbeitet werden soll. Man stelle sich nun vor, dass der Dozent auch Inhaber der Firma ist, die als Beispiel dient.

So kommt natürlich die Frage auf, was würde anschließend mit diesen Konzepten passieren? Ich gehe mal stark davon aus, dass man sich daraus die besten Ideen herauspickt und verwendet.

Daher die Frage: Könnte man solch ein Konzept schützen lassen? (keine Ahnung: in der Fußzeile so was wie: „geschütztes Eigentum von XY“ oder so?)

Oder müssten die in diesem Fall angenommenen Seminarteilnehmer neben dem Seminarpreis auch noch ihr Konzept als Dreingabe mit „einrechnen“ und das so hinnehmen?

Viele Grüße

M. Richter

Oder müssten die in diesem Fall angenommenen Seminarteilnehmer
neben dem Seminarpreis auch noch ihr Konzept als Dreingabe mit
„einrechnen“ und das so hinnehmen?

Hallo,

das habe ich nicht ganz verstanden. Haben die Teilnehmer selbst den Lehrgang bezahlt? Und das auch noch dem eigenen Chef?

Ich kenne es so, dass Erfindungen etc des Arbeitnehmers, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstanden sind, dem AG gehören. Aber irgendwie ist mir deine Konstellation nicht klar.

Gruß
PW

Servus,
ich kann mir Dein Problem sehr gut vorstellen!

Einerseits ist man selbst Urheber, andererseits gibt es kaum
nachhaltige Möglichkeiten, solche Ideen zu schützen.

Die Frage ist natürlich, wie „neu“ Deine Ideen sind… Er als Dozent
wird sicherlich auch schon sehr viel gelesen und gehört haben…

Mein Tipp:
„Dieses Konzept -ganz oder in Teilen- darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Urhebers verwendet werden. Der Urheber behält sich vor, die Einwilligung gegen eine Schutzgebühr in noch zu bestimmender Höhe zu erteilen.“

Grüßle
Jogi

Hallo,

das war etwas missverständlich formuliert.

Mein Verständnis einer Weiterbildung wäre z.B.

  • Man zahlt dafür
  • Man bekommt im Gegenzug Knowhow vermittelt
    = eine Hand wäscht die andere.

Hier wäre es aber so:

  • Man zahlt dafür
  • Man bekommt mittelmäßiges Knowhow vermittelt, für das drei Bücher reichen würden.
  • Man gibt ein Konzept ab, um die Website des Dozenten zu optimieren.

Warum sollte man dem Dozenten Geld geben, einem etws beizubringen, aber statt dessen kurbelt man seine privaten E-Commercegeschäfte kostenlos an, für das Agenturen gutes Geld bekommen? Das wäre doch eine sehr grenzwertige Praktik.

Also, welche Möglichkeiten hätte man, außer das „Konzept“ quasi als zusätzliches Lehrgeld zu den Seminarkosten zu verbuchen?

Danke euch

M. Richter

Hallo,

danke Jogi, das wäre ein guter Tipp, und wenn er nur dafür gut ist, zumindest zu zeigen, dass man das System durchschaut hat.

Doch die Chancen würden wie du schon sagtest eher schlecht sein.

Außerdem würde jeder Teilnehmer eine eigene Arbeit abgeben. So würde der Dozent sich aus jeder einzelne Ideen-Bruchteile herauspicken, so könnte eine Verwendung vermutlich nicht nachgewiesen werden.

-(

M. Richter

Servus!

Versuch doch, das Konzept an Deinen Dozenten zu verkaufen…

ODER es für ihn gegen Honorar umzusetzen…

ODER bei ihm einen Arbeitsvertrag / Auftrag mit anderen Inhalten zu unterschreiben…

Good luck,
freundliche Grüßle
Jogi