Hallo Experten,
angenommen, man macht eine berufliche Weiterbildung. Diese endet mit einer schriftlichen Abschlussarbeit, bei der ein Marketingkonzept anhand eines konkreten Beispiels ausgearbeitet werden soll. Man stelle sich nun vor, dass der Dozent auch Inhaber der Firma ist, die als Beispiel dient.
So kommt natürlich die Frage auf, was würde anschließend mit diesen Konzepten passieren? Ich gehe mal stark davon aus, dass man sich daraus die besten Ideen herauspickt und verwendet.
Daher die Frage: Könnte man solch ein Konzept schützen lassen? (keine Ahnung: in der Fußzeile so was wie: „geschütztes Eigentum von XY“ oder so?)
Oder müssten die in diesem Fall angenommenen Seminarteilnehmer neben dem Seminarpreis auch noch ihr Konzept als Dreingabe mit „einrechnen“ und das so hinnehmen?
Viele Grüße
M. Richter