ein Freund bewirbt sich für einen Leer stehenden Gewerbeladen, er möchte gerne einen " Tante Emma "
Laden daraus machen.
Von der Verwalterin ist Mündlich eine Zusage gekommen,
aber sie meint, dass der Eigentümer gerne einen Konzept sehen möchte,z.B. von wann bis wann der Laden Geöffnet hat, was genau Verkauft werden soll, wieviel Mitarbeiter Voraussichtlich werden für das Gewerbe benötigt, und er soll auch Nachweisen dass er in der Lage ist solch einen Laden führen zu können, besser meint sie, wenn er Referenzen hat .
Ich meine wie soll er Nachweisen können, dass er in der Lage ist den Laden Führen zu können ?
Das ist der 1. Laden, er hat Keine Referenzen, also keine andere Läden die er zeigen kann .
Wo kann er lesen, wie man solch einen Konzept
( schreiben )aufsetzen kann, um den Eigentümer überzeugen zu können, das er in der Lage ist den
Laden zu Führen .
Für eure antworten und Bemühungen
danken wir euch im voraus .
ein Konzept sollte er sowieso erstellen, nicht nur für den Eigentümer, sondern für sich selbst.
Dieses bewahrt ihn vor allzu viel Euphorie, da er sich eingehend mit allen Belangen (Zielgruppe und deren Kaufkraft, Warensortiment, Preisstruktur, Beschaffung, Marketing usw.)beschäftigen muss!!! Er sollte unbedingt fundierte Erfahrungen aus dem Einzelhandel mitbringen und in der Lage sein, sein Geschäft selbständig zu planen und betriebswirtschaftlich zu führen!
Viele Grüße
Lucy
Ich meine wie soll er Nachweisen können, dass er in der Lage
ist den Laden Führen zu können ?
Das ist der 1. Laden, er hat Keine Referenzen, also keine
andere Läden die er zeigen kann .
Wo kann er lesen, wie man solch einen Konzept
( schreiben )aufsetzen kann, um den Eigentümer überzeugen zu
können, das er in der Lage ist den
Laden zu Führen .
Für eure antworten und Bemühungen
danken wir euch im voraus .
Vorsicht… hier wird kein Businessplan verlangt !
Hallo …
Vorsicht !
Was hier verlangt wird, ist kein Businessplan, sondern nur eine Vorhabensbeschreibung, damit der Vermieter sich ein Bild von dem Projekt machen kann.
Man sollte auf keinen Fall „hard facts“ d.h. Zahlen wie Umsatz- und Ergebnisplanung auf den Tisch legen.
Denn… wenn der Businessplan ein gutes Ergebnis aufweist, dann könnte der Vermieter auf den Gedanken kommen die Miete zu erhöhen (sowas passiert relativ häufig) und wenn der Businessplan ein schlechtes Ergebnis aufweist, dann könnte der Vermieter auf den Gedanken kommen von einer Vermietung Abstand zu nehmen.
Daher nur eine Vorhabensbeschreibung abliefern d.h. den weichen Teil eines Businessplanes, die sogenannten „soft facts“.
Am besten ein Steuerberatungsbüro suchen, das generell bei einer großen Anzahl Fragen zur Existenzgründung weiterhelfen kann - unter anderem auch bei der Erstellung einer Vorhabensbeschreibung oder eines Businessplans.