Konzern Jahresabschluss

Hallo!

Müssen Konzerne eigentlich neben einem Konzernabschluss auch noch einen Jahresabschluss nach HBG aufstellen? Oder stellen die beiden Rechenwerke im Prinzip das gleiche dar?

Danke für eure Antwort!!

Hallo,

Müssen Konzerne eigentlich neben einem Konzernabschluss auch
noch einen Jahresabschluss nach HBG aufstellen? Oder stellen
die beiden Rechenwerke im Prinzip das gleiche dar?

der Jahresabschluß dient

  • der Information der Anleger

  • der Information Dritter (Mitarbeiter, Lieferanten) und

  • ist Grundlage für die Besteuerung.

Frage geklärt?

Gruß
C.

=HALLO()

Auch wenn ein Unternehmen nach internationalen Standards den zu veröffentlichenden Abschluss erstellt, ist ein Abschluss nach HGB erforderlich. Das ergibt sich schon daraus, dass dieser Abschluss die Grundlage für die Besteuerung ist. Die Ansätze des handelsrechtlichen (=HGB) Abschlusses sind maßgeblich für die Steuerbilanz.

So werden kapitalmarktorientierte Unternehmen im Regelfall drei Abschlüsse erstellen, IFRS, HGB und Steuerbilanz (bzw. statt eigenständiger Steuerbilanz ggf. die Überleitungsrechnung).

=TSCHÜSS()

Aber gibt es nicht bei den kapitalmarktorientierten Konzernen eine Ausnahme? Ich dachte immer, dass die nur nach IFRS einen Konzernabschluss erstellen müssen?! Habe ich da falsch gedacht?

Aber gibt es nicht bei den kapitalmarktorientierten Konzernen
eine Ausnahme? Ich dachte immer, dass die nur nach IFRS einen
Konzernabschluss erstellen müssen?! Habe ich da falsch
gedacht?

Die Pflicht zur Aufstellung von Jahres- und Konzernabschluß ergibt sich aus dem HGB (§ 242 ff). Dort steht auch, unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen einen Konzernabschluß aufstellen muß (§290ff) bzw. einen Konzernabschluß nach anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufstellen muß (§ 315a).