Konzernrichtlinien vor Arbeitsvertrag

Hallo Zusammen,

ist es zulässig, dass auf Grund von Konzernrichtlinien die private Nutzung eines Geschäftswagens gestrichen wird, obwohl es im Arbeitsvertrag klar geregelt ist, dass der Geschäftswagen privat genutzt werden darf?

Freue mich auf Info!
Vielen Dank!

Hallo,

Konzernrichtlinien sind erst einmal etwas internes, es sei denn, sie wurden auch zum Inhalt des Arbeitsvertrages gemacht - was oft vorkommt, zumindest ergänzend („Im Übrigen gelten die Konzernrichtlinien in ihrer jeweiligen Fassung.“).

Wenn sie nur ergänzend gelten, können und wollen sie an dem vertraglichen Anspruch auf Privatnutzung nichts ändern, denn sie gelten ja nur „im Übrigen“ und damit nur hinsichtlich der Punkte, die noch nicht im Vertrag geregelt wurden.

Wenn diese nicht nur ergänzend gelten sollen, dann widersprechen sie dem Arbeitsvertrag, sei es von vornherein, sei es später, weil sie geändert werden, der Arbeitsvertrag aber nicht (der Jeweiligkeitsvorbehalt wäre unwirksam). Wie auch immer spricht vieles dafür, dass der Arbeitsvertrag als individuelle Abrede Vorrang haben soll.

VG
EK

Zusatzfrage
Hallo.

Weil es gerade so schön passt:

Angenommen, eine GmbH würde zu 74,9% durch einen Konzern übernommen, und es existierten Alt-Arbeitsverträge mit Regelungen zu privater Pkw-Nutzung, die Konzernrichtlinien sähen aber etwas völlig anderes vor, dann wäre doch an den Bestimmungen des Arbeitsvertrags gar nie nicht zu rütteln, richtig?

Der AN könnte sich jederzeit auf die Regelungen seines Vertrages berufen, es sei denn, der Konzern würde eine Änderungskündigung versuchen?

Gruß, Inli