Hi,
mal folgender fiktiver Fall: A hat Karten für ein Konzert. Dieses fällt jedoch (siehe Brüssel an diesem Wochenende) wegen Sicherheitsbedenken aus. Bekommt A seine Eintrittskarten ersetzt?
Auf der Seite des sehr bekannten Ticketingunternehmen steht in den AGB dass per Kauf der Tickets ein Vertrag zwischen A und dem Veranstalter zustande gekommen ist. Auf den Tickets ist der Veranstalter der Tour vermerkt und der lokale Veranstalter des Konzertes. Auf beiden Webseiten finden sich jedoch keine AGB.
Was gilt also im Falle einer Absage?
Gruss
K