Konzert fällt wegen "Sicherheitsbedenken" aus. Erstattung?

Hi,

mal folgender fiktiver Fall: A hat Karten für ein Konzert. Dieses fällt jedoch (siehe Brüssel an diesem Wochenende) wegen Sicherheitsbedenken aus. Bekommt A seine Eintrittskarten ersetzt?

Auf der Seite des sehr bekannten Ticketingunternehmen steht in den AGB dass per Kauf der Tickets ein Vertrag zwischen A und dem Veranstalter zustande gekommen ist. Auf den Tickets ist der Veranstalter der Tour vermerkt und der lokale Veranstalter des Konzertes. Auf beiden Webseiten finden sich jedoch keine AGB.

Was gilt also im Falle einer Absage?

Gruss
K

Hallo!

Das passiert doch aus ganz „normalen“ Gründen sehr oft.
Entweder der Veranstalter sagt die Gültigkeit der Karte für die kommende Ersatzveranstaltung zu oder er räumt die Rückzahlung des Betrages ein.

Allerdings in Fällen von „höherer Gewalt“ gibt es m.E. nach eben keinen Anspruch auf Erstattung. Und wenn Polizei eine noch nicht begonnene oder gar eine bereits laufende Veranstaltung schließt und zur Räumung auffordert, dann gibt es keine Rückzahlung.
Nur freiwillig.

MfG
duck313