Konzert-Veranstalter verklagen?

Wenn bei einer Aufführung einer klassischen Komposition ein Teil des Werkes schlicht und einfach weggelassen wird, kann man als Teil des Publikums jemanden haftbar machen?

Oh je

Wenn bei einer Aufführung einer klassischen Komposition ein
Teil des Werkes schlicht und einfach weggelassen wird, kann
man als Teil des Publikums jemanden haftbar machen?

Gehen wir mal davon aus, dass das nicht so einfach geht. Zum einen natürlich die künstlerische Freiheit, zum anderen auch gängige Aufführungspraxis. Kaum jemand würde z.B. den Messias komplett (3 Stunden) aufführen. Und ich würde einfach das Hallo Julia weglassen (immer diese Pops-Musik).

Gruß

Stefan

Kirche verklagen?
Na, und bei einer zeitgenössischen Kirchenmusik-Komposition, die nur rund eine Stunde dauert und der komplette Text im Programmheft abgedruckt ist, dann aber einer von sechs Teilen einfach übersprungen wird?

Hmm.

Programmheft abgedruckt ist, dann aber einer von sechs Teilen
einfach übersprungen wird?

Hmm. Wenn dieser Teil nicht aus gestalterischen Gründen, sondern z.B. wg. mangelnder Probenarbeit oder Unfähigkeit z.b. des Chors einfach ausgelassen wurde, dann könnte man auf eine mangelhafte Ausführung abheben.

Sonst steht es wirklich frei, auch mal was wegzulassen. Z.B. wenn der Inhalt mistliebig ist. Kirchen sind ja kein Ort der freien Meinungsäußerung. Aber dann ist der Weg zum Veranstalter möglicherweise der zielführendere.

Gruß

Stefan

Na, und bei einer zeitgenössischen Kirchenmusik-Komposition,
die nur rund eine Stunde dauert und der komplette Text im
Programmheft abgedruckt ist, dann aber einer von sechs Teilen
einfach übersprungen wird?

Gegenfrage:
Warum würde sich jemand wegen so etwas streiten wollen?
Um den Eintrittspreis in Höhe von 2 EUR fuffzig?

Gruß,
-Efchen

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