Hallo.
Wenn Sie vertraglich dazu verpflichtet sind auch kurzfristig Überstunden auf sich zu nehmen, dann wäre es Ihre Sache, wenn die beiden Termine kollidieren.
Was mich aber stutzig macht ist, dass Sie die Karten offensichtlich nicht mehr verkaufen konnten und sich die Überstunden bis in den späten Abend (sofern das Konzert nicht tagsüber stattfand) hingezogen haben. Das finde ich schon ungewöhnlich.
Das beste - auch für die Zukunft - wird sein, Sie schauen sich einmal an, ob Sie durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag etc zur Leistung von Überstunden verpflichtet sind.
dazu (und zur Vergütung): http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/u…
Hoffe ich konnte helfen.
Lg