Ich meine, daß diese Frage schonmal hier gestellt (und damit beantwortet) worden ist, konnte den Artikel aber nicht im Archiv finden. Daher hier nochmal: Ich würde meinem Neffen (14 Jahre) gerne auf ein Pop-Konzert (Open Air) gehen. Ist das rechtlich in Ordnung? Zustimmung der Eltern habe ich natürlich, ich frage hier nur, weil’s vielleicht ja später als 22 Uhr wird, und das ist dann ein Problem, oder vielleicht nicht?
Ich meine, daß diese Frage schonmal hier gestellt (und damit
beantwortet) worden ist, konnte den Artikel aber nicht im
Archiv finden. Daher hier nochmal: Ich würde meinem Neffen (14
Jahre) gerne auf ein Pop-Konzert (Open Air) gehen. Ist das
rechtlich in Ordnung?
Als Onkel solltest Du locker als Ersatz-Erziehungsberechtigter durchgehen.
Zustimmung der Eltern habe ich
natürlich, ich frage hier nur, weil’s vielleicht ja später als
22 Uhr wird, und das ist dann ein Problem, oder vielleicht
nicht?
Als Onkel solltest Du locker als Ersatz-Erziehungsberechtigter
durchgehen.
ich arbeite in einem Kino. Wenn ein 16jaehriger in einen Film gehen will der nach 0 Uhr endet, dann muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein. Kein Onkel oder Bruder, sondern Vater oder Mutter. Ansonsten lass ich ihn nicht rein.
Das ist die Bestimmung des Jugendschutzgesetzes. Bei einem 14jaehrigen duerfte die Grenze bei 20 Uhr liegen. Das weiss ich leider nicht genau.
Er ist ja nicht alleine.
darum geht es ja nicht wie ich schon gesagt habe. Natuerlich haengt es auch von der Person ab, die am Einlass steht. Aber rein rechtlich muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein und der Kontrolleur verstoesst gegen das Gesetz wenn er anders handelt.
Ich weiss noch, dass ich mit 11 Jahren mit meiner gleichaltrigen Freundin auf einem Popkonzert war. Ohne Begleitung! Ihr Onkel (!) hat uns hingefahren und wieder abgeholt.
ich arbeite in einem Kino. Wenn ein 16jaehriger in einen Film
gehen will der nach 0 Uhr endet, dann muss ein
Erziehungsberechtigter dabei sein. Kein Onkel oder Bruder,
sondern Vater oder Mutter. Ansonsten lass ich ihn nicht rein.
Das ist die Bestimmung des Jugendschutzgesetzes. Bei einem
14jaehrigen duerfte die Grenze bei 20 Uhr liegen. Das weiss
ich leider nicht genau.
Auch ein Ersatzerziehungsberechtgter ist in Ordnung und zwar auch bei einer Gruppe. Dh. Ich war mit 14 in der Disko zusammen mit meiner Freundin und deren 18Jähriger Ersatzerziehungsberechtigten Schwester (Schreiben deren Eltern mit Planung für den Abend etwa so:"Hiermit ermächtigen wir unsere Tochter x mit unseren anderen 18Jährigen Tochter y die Disko Tralala zu besuchen. Letzter übertragen wir die Aufsicht. Im Anschluß daran werden Sie bei der Familie Mehs nächtigen). Meine Eltern schrieben: wir erlauben y die aufsicht über unsere Tochter zu führen, während sie in der Disko tralala ist. Anschließend wird die Gruppe bei uns nächtigen.
Das gab keine Probleme bei Polizeikontrollen und war nach dem Jugendschutzgesetz ausreichend (Mein VAter war Jugendamtsfuzzi und nur wegen seines Alters damals nicht mehr auf Kontrollstreife)
Schöne Grüße Susanne