Hallo,
wie jetzt in Ebay aktuell: Robbie Williams.
Ist es eigentlich legal, die mit Festpreis erstandenen Karten zu versteigern? Immerhin ist es recht „seltene“ Ware, und die kann durchaus teuerer sein als der Kaufpreis. Oder erfüllt so ein Verkauf schon den Verruf „Schwarzmarkt“? Kann ja auch vorkommen, das man Karten nur für weniger als Neupreis losbekommt, und dann?
Oder ist hier eher die Spekulation der gesetzeswidrige Faktor, im großen Stil würde sich ja dann das Finanzamt dafür interessieren…
Gruß
André
PS: Abgesehen davon ünterstütze ich Geschäftemacherei auf dieser Ebene nicht. Karten legal bekommen - ok. Wenn nicht - Pech gehabt.
Es ist nicht illegal, Karten zu verkaufen, egal zu welchem Preis.
Steuerrechtliche Fragen haben damit nichts zu tun, weil du doch gar nicht weißt, ob jemand, der das im großen Stil macht, Steuern zahlt.
Man kann höchstens eine Abrede zwischen Veranstalte/Ticketverkäufer und Endkunde treffen, dass der Weiterverkauf verboten sein soll. Sachenrechtlich ist das dann aber bedeutungslos, weil eine solche Abrede nur inter partes gelten kann.
Levay
Hallo,
in Belgien soll ein Gesetz kommen, dass Karten für Konzerte nur nominativ sind. Also XYZ kauft Karte für Konzert der Band ZYX und muss beim Eintritt Karte plus Ausweis vorzeigen um eingelassen zu werden. Falls keine Namensgleichheit kein Einlass und evtl. Geldstrafe. So etwas finde ich doof. Ich habe vor Jahren für Bekannte Karten für so ein Konzert gekauft und ihnen dann gegeben, waren so um die zehn Karten, und ich wohne 200 Meter von so einer Halle weg. Ich habe nichts dafür bekommen.
Begründung des Justizministers: Es gibt Leute die mit auf dem Schwarzmarkt verkauften karten an einem tag so 15000 bis 20000 Euro verdienen.
Gruss
Rainer
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Es ist nicht illegal, Karten zu verkaufen, egal zu welchem
Preis.
Steuerrechtliche Fragen haben damit nichts zu tun, weil du
doch gar nicht weißt, ob jemand, der das im großen Stil macht,
Steuern zahlt.
Verstehe ich nicht… wie ist das denn bei Aktienspekulationen - der Gewinn muß auch versteuert werden !!
Man kann höchstens eine Abrede zwischen
Veranstalte/Ticketverkäufer und Endkunde treffen, dass der
Weiterverkauf verboten sein soll. Sachenrechtlich ist das dann
aber bedeutungslos, weil eine solche Abrede nur inter partes
gelten kann.
Was ist mit der haftung? Ich als „Schwarzmarktverkäufer“ bin doch plötzlich der Vertragspartner… z.B. gibt es Urteile, daß man, wenn der Star mehr als 2 Stunden verspätung hat, das Konzert verlassen kann und sein Geld zurück bekommt. Bekäme man das dann vom Schwarzmarkthändler? Iss klar, iss nur theoretisch, aber wenn ich im ebay verkaufe ? Dann bin ich für den Käufer im Normalfall auch greifbar…
Levay
Grüße, Stephan