Hi ,
lies nochmal die Ausgangsfrage:
Der Fragesteller wollte wissen, ob er „irgendwelche Gebühren…“ bezahlen muss.
ZOLL fällt schon mal weg, denn es gibt imho keine passende Taricnummer für dieses Produkt zu einer Tarifierung.
Verbleibt also die Einfuhrumsatzsteuer ( die sehr oft bei Auslandseinkäufen übersehen wird ):
EinfuhrumsatzSTEUER kann sehr wohl anfallen bei Aktionen, die zolltechnisch nicht tarifiert werden können, aber als „Ware“ berechnet werden, wie zum Beispiel Dienstleistungen.
Und bei Tickets stellt sich dann die interessante Frage, ob sie dem verminderten Umsatzsteuersatz der Erstverkäufer unterliegen, oder die volle Wucht der 19% einfangen, oder überhaupt nicht…
Aber das wirst du als BWler ja sowieso schon wissen…
Gruss
Hummel