Konzerttickets zu Wucherpreisen

Wenn eine Person für ein Konzert in einem halben Jahr ein Ticket kaufen will und erfährt dass das Konzert bereits ausverkauft ist, ist das natürlich Pech. Aber was wenn die Person im Internet Tickets für das selbe Konzert angeboten bekommt zum doppeltem oder dreifachen Preis? Ist das nicht Wucher? Es steht z. B. auf dem Ticket 50 €, im Internet wird das selbe aber für 100 bzw. 150 € verkauft.
Ist diese Art von Verkauf eingentlich erlaubt? Es kommt der Anschein auf dass professionelle Ticketaufkäufer diese zum Ausgabepreis aufkaufen und dann im Internet teuer verkaufen.
Nennt man diese Art von Verkauf nicht Schwarzmarkt?

Hallo!

Wenn eine Person für ein Konzert in einem halben Jahr ein
Ticket kaufen will und erfährt dass das Konzert bereits
ausverkauft ist, ist das natürlich Pech. Aber was wenn die
Person im Internet Tickets für das selbe Konzert angeboten
bekommt zum doppeltem oder dreifachen Preis? Ist das nicht
Wucher?

Normalerweise nicht.

Es steht z.B. auf dem Ticket 50 €, im Internet wird
das selbe aber für 100 bzw. 150 € verkauft.

Ja, das ist der Sinn und Zweck des Geschäfts

Ist diese Art von Verkauf eigentlich erlaubt?

Grundsätzlich ja, macht jeder Supermarkt auch nicht anders, wenn er dir Schokolade verkauft.

Es kommt der
Anschein auf dass professionelle Ticketaufkäufer diese zum
Ausgabepreis aufkaufen und dann im Internet teuer verkaufen.

Ja, das hat das Geschäft so an sich.

Nennt man diese Art von Verkauf nicht Schwarzmarkt?

Möglicherweise ja, aber nur wenn derjenige die Abgaben, so welche anfallen, nicht abführt.

Gruß
Tom

Wenn eine Person für ein Konzert in einem halben Jahr ein
Ticket kaufen will und erfährt dass das Konzert bereits
ausverkauft ist, ist das natürlich Pech. Aber was wenn die
Person im Internet Tickets für das selbe Konzert angeboten
bekommt zum doppeltem oder dreifachen Preis? Ist das nicht
Wucher?

Das ist freie Marktwirtschaft. Wucher bedeutet übrigens die Ausnutzung einer Zwangslage. Wie zwingend ist denn der Konzertbesuch?

Es steht z. B. auf dem Ticket 50 €, im Internet wird
das selbe aber für 100 bzw. 150 € verkauft.

Aha.

Ist diese Art von Verkauf eingentlich erlaubt?

Grundsätzlich ja. Konzertkarten sind Inhaberwertpapiere, hier gelten die normalen Regeln über den Verkauf von Sachen, und mit dinglicher Wirkung kann kein Verkaufsverbot vereinbart werden.

Es kommt der
Anschein auf dass professionelle Ticketaufkäufer diese zum
Ausgabepreis aufkaufen und dann im Internet teuer verkaufen.
Nennt man diese Art von Verkauf nicht Schwarzmarkt?

Wie „man“ das nennt, ist doch rechtlich völlig irrelevant. Es gibt keinen Straftatbestand namens „Schwarzmarkt“.

Levay

Hi,

Ist diese Art von Verkauf eingentlich erlaubt? Es kommt der
Anschein auf dass professionelle Ticketaufkäufer diese zum
Ausgabepreis aufkaufen und dann im Internet teuer verkaufen.

Es kommt auf den Veranstalter an.
Manche Veranstalter verbieten aus diesen Gründen den gewerblichen Weiterverkauf (AGB des Veranstalters).
Gewerblich heisst aber, daß es sich nicht um wenige Tickets handelt, sondern um mehrere und dies zum Zweck der Gewinnerzielung gemacht wird.

In der Bundesliga ist der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets
z. B. von manchen Vereinen (als Veranstalter) verboten. Hier wurden nachweislich gewerbliche Aufkäufer schon abgemahnt.

Gewerblicher Weiterverkauf heisst nicht, daß einzelne Tickets
von Privatpersonen nicht weiterverkauft werden dürfen (z.B. im Fall von Krankheit oder Urlaub) aber wenn es eine gewisse Anzahl von Tickets überschreitet gibt es Ärger, z. B. kann der Veranstalter in diesem Fall den Zugang zur Veranstaltung verbieten und das wars dann.

Nennt man diese Art von Verkauf nicht Schwarzmarkt?

Schwarzmarkt nur, wenn die Ware aus dubiosen und nicht nachvollziehbaren Quellen kommt (aber dann würde ich davon auch
die Finger lassen…).

gruss,
vordprefect