Herr X und Herr Y wollen bei ebay Deutschland gewerblich verkaufen.
Herr X wohnt in Deutschland und ist Kleinunternehmer mit Gewerbeschein.
Herr Y hat seinen Wohnsitz in der Schweiz.
Die Arbeitsteilung soll so aussehen:
Herr X in D ist gewerblicher ebay Verkäufer. Er kauft bei Großhändlern Produkte ein, um diese bei ebay Deutschland als Einzelhändler weiterzuverkaufen. Der Geschäftspartner Herr Y in der Schweiz soll als Kapitalgeber fungieren, wobei zunächst das gesamte Startkapital zur Verfügung stellt. Als alleiniger Kapitaldonator soll Herr Y zunächst stärker an den erzielten Gewinnen beteiligt werden als Herr X in D. Ein Großteil des Gewinns soll also auch in der Schweiz versteuert werden. Ist so ein Vorhaben möglich? Wenn ja wie setzt man es am besten legal um? Was ist hierfüt zu tun? Wenn nicht, was wäre die Alternative?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Hallo
Wenn die beiden Herren einen Vertrag über ihre Vereinbarung aufsetzen,
sehe ich keine Probleme.
Herr X kann seine Zahlungen an Herrn Y in Deutschland steuerlich
absetzen und Herr Y bezahlt in der Schweiz Steuern für seine Einkünfte,
soweit es sich nicht um Darlehensrückzahlungen handelt.
Natürlich sollten die Geldflüsse belegbar sein.
Bei einer grösseren Summe lohnt sich der Weg zum Anwalt, um spätere
Diskrepanzen zu vermeiden.
Gruss
Heinz
Servus,
wenn ichs richtig sehe, kann die angestrebte Versteuerung in der CH nur erfolgen, wenn der Kapitalgeber Einkünfte aus Zinsen oder Dividenden bezieht. Sobald er sich im Sinn einer „einfachen“ Personengesellschaft (dem Sachverhalt angemessen wäre oHG, KG) an der Unternehmung beteiligt, sind seine Einkünfte (aus Gewerbebetrieb) in D steuerbar, denn eine Betriebsstätte in der CH wäre pure Fiktion.
Zinsen scheiden aus, weil die nicht ertragsabhängig anfallen.
Bleiben Dividenden, d.h. die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Beim beschriebenen Sachverhalt sinnvollerweise einer GmbH.
Nun darf gerechnet werden, ob der Vorteil, den sich der Kapitalgeber aus einer Besteuerung der Einkünfte in der CH verspricht, den Mehraufwand für Gründung und Betrieb einer GmbH im Vergleich zur Personengesellschaft übersteigt oder nicht.
Schöne Grüße
MM
Danke für die bisherigen Antworten.
@MM - Heißt dies, dass Herr Y als single person company Kreditgeber seinen Gewinn in D und in CH versteuern müsste? Oder heißt das, dass
Herr Y seinen Gewinn in D versteuert und dieser aber in CH steuerfrei bleibt?
Korrektur: Herr Y ist natürlich NICHT Kreditgeber, sondern
Kapitalgeber
Servus,
grundsätzlich wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen D-CH gewährleistet, dass Einkünfte von Ansässigen aus einem der beiden Länder nur jeweils in einem der beiden Länder besteuert werden, allerdings mit allerlei Einzelheiten:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/sid_725B74096EA6C299956FEEFD2DAD425F/nsc_true/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/DBA/065.html)
Schöne Grüße
MM